Bölge : Almanya

Rechtsanwälte - Erleichterung der gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit § 27 Bundesrechtsanwaltsordnung (Kanzleipflicht)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Destekleyici 10 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

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  1. Başladı 2019
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Mit der Petition wird gefordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen soll, der die (teilweise) Nutzung von Wohnungen als Kanzlei erleichtert und insbesondere die Pflicht zum Anbringen eines Kanzleischilds entfallen lässt und die digitale Empfangnahme von Post dergestalt ermöglicht, dass es eines Kanzleibriefkastens nicht bedarf.

Gerekçe

Die BRAO sieht eine Kanzleipflicht vor (vgl. § 27 Abs.1 BRAO). Bach BGH-Urteil vom 30.06.1986 Rn.20 genügt man der Kanzleipflicht nur, wenn man über jedenfalls einen Raum verfügt, in dem man seinen Berufsgeschäften nachgeht und zu den üblichen Geschäftsstunden normalerweise zu erreichen ist. Man müsse als Mindestanforderung zumindest ein Praxis-schild anbringen und einen Eintrag im Telefonverzeichnis haben.Die Kammern scheinen bis heute hieran festzuhalten. So bedarf es nach Auffassung der RAK in Sachsen ein auf die Existenz einer anwaltlichen Niederlassung hinweisendes Praxisschild, einen Telefonanschluss, ein Klingelschild und einen kanzleizugehörigen Briefkasten. Diese Voraussetzungen scheinen im Informationszeitalter überholt. Nicht jeder möchte Mandanten empfangen oder vor Gericht vertreten. Denkbar ist auch, dass man ausschließlich online (z.B. Anwaltsforen, Anwaltswebsites, Vertragsgestaltung usw.) beraten möchte. Über Internetauftritte mit Impressum erhalten Mandanten alle notwendigen Kontaktdaten. Briefkästen kann man an Digitalisierungsdienstleister auslagern und Briefe somit digital empfangen. Die Gerichte und Kammern haben ohnehin schon Möglichkeiten zum digitalen Empfang von Nachrichten eingerichtet.In den meisten Mietverträgen über Wohnraum gibt es Ausschlussklauseln. Vermieter müssen ihre Zustimmung nach diesen Klauseln nicht geben. Zwar mag man diese Hürde noch dadurch überwinden können, dass man nachweist, dass es zu keinem Publikumsverkehr kommt und deswegen keine Beeinträchtigung der Mietsache zu besorgen ist. Jedoch wird der Vermieter von Wohnraum zumindest einem Kanzleischild widersprechen können, welches in die Hauswand eingefasst wird. Damit wird es praktisch schwierig eine „Wohnzimmerkanzlei“ einzurichten. Der dergestalt verbundene Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit erscheint heutzutage als unangemessen, weil er faktisch dazu führt, dass man zur Erfüllung der Kanzleipflicht, die ihrerseits Zulassungsvoraussetzung für den Anwaltsberuf ist, oftmals einen Gewerbemietvertrag schließen muss.Der Gesetzgeber sollte daher klarstellen, dass…1. ein Kanzleischild nicht mehr notwendig ist (v.a. nicht, wenn die Rechtsberatung nahezu ausschließlich online erfolgt und ein Internetauftritt vorhanden ist),2. ein Kanzleibriefkasten nicht notwendig ist, wenn der Anwalt digital Post sowohl von Mandanten als auch Behörden/Gerichten usw. empfangen kann und3. Wohnraum der Kanzleipflicht unter der Maßgabe genügt, dass ein eigenständiger Arbeitsraum eingerichtet wird, der mit einem Telefon und Internetzugang ausgestattet ist.

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