Reģions: Vācija

Rechtsanwaltsgebühren - Staatlich finanzierte anwaltliche Mindestgebühr

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Atbalstošs 16 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

16 Atbalstošs 16 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Mit der Petition wird eine Mindestvergütung vom Staat für Anwälte gefordert, die neben dem Honorar erteilt wird und nicht auf betroffene Mandanten, Angeklagte und Strafvollzugsinsassen umzulegen ist.

Pamatojums

Der Staat zahlt diese dem Anwalt als selbständigen Person, der Rechtsanwalt (RA) wird dadurch nicht unfrei und ist an Interessen des Staats und der staatlichen Gemeinschaft nicht gebunden. Der RA erhält dies für seine Tätigkeit als Teil der Rechtspflege zur Unterstützung des reibungslosen Rechtsverkehrs der Wahrung der Grund und Europarechte und des einfach gesetzlichen Rechts. Ein Rechtsanwalt erhält als Mindestvergütung aus der Staatskasse.Aktenkenntnisnahme Gebühr von 10 Euro für 100 SeitenTeilnahmegebühr für staatlichen Termine 20 Euro für jede Stunde Anfahrtskosten Telefongesprächsgebühren mit staatlichen Stellen von 20 Euro pro StundeSchreibgebühren von 10 Euro pro Seite inhaltlichem Schreiben Einarbeitungsgebühr, Recherche und Überprüfungsgebühr von 10 Euro pro Stunde für bis zu zehn Stunden bei einfachen Fällen und weitern Stunden bei erheblichen und komplizierten Sachverhalten sowie außergewöhnlichem Recht.Besuchsgebühr einmal pro Monat bis drei Stunden, bei Betroffenen von staatlicher Obhut, Unterbringung, Psychiatrie, Strafvollzug, Heim Abschiebehaft 20 Euro pro Stunde zusätzlich jeder Besuch soweit Fristsetzungen und Termine und Vorbereitungen einen zeitnahen Besuch nötig machen oder staatliche Schreiben umgehend von dem Bevollmächtigten oder der zu bevollmächtigten Rechtsanwalt zu Kenntnis gebracht werden müssen, sowie bei staatlichen Einsätzen vor Ort, Aufsuchen der Wohnung Festnahme etc. werden ebenfalls durch die Mindestvergütung von 20 Euro pro Stunde sowie Anfahrt und Heimreise Kosten honoriert. Ein Nachtzuschlag von dem Doppelten der Gebühr wird hinzugerechnet. Kläger und Beklagter, Behörde, Betroffene von staatlichen Maßnahmen und Strafverfahren haben zu keiner Zeit ein Verpflichtung aufgrund der Mindestvergütung Zahlungen zu leisten oder sonst wie aufzukommen. Anspruch aufgrund der Rechtsanwaltsgebührenordnung oder aufgrund von Verträgen bleiben unberührt. Der Rechtanwalt hat das Recht alleine aufgrund der Mindestvergütung tätig zu werden. Seien Leistungspflicht ist insoweit begrenzt er hat die dem Mandaten mitzuteilen. Ein Anspruch darüber hinaus kann bei Gericht beantrag und durch Feststellungsklage vor jedem festgestellt werden, das Geld Leistungsvermögen des Betroffenen findet Beachtung.Prozesskostenhilfe bleibt unberührt.Für die Recherche von zitierten Gesetzen und Gerichtsurteilen in staatlichen Schreiben erhält der Anwalt einen Betrag von fünf Euro, soweit diese nicht der Akte beiliegen oder unmittelbar öffentlich zugänglich sind. Die Nichtkenntnis des Gesetzestextes und der Gerichtsentscheidung verursacht aufschiebende Wirkung bis zur Kenntnisnahme mit einer Woche Bearbeitungszeit.Die Zahlungsverpflichtung trägt die Behörde oder das Gericht. Sie kann dem dort tätigen persönlich in Rechnung gestellt werde. Ist das behördenschreibende Gericht schreiben ohne Hinzuziehung von weitern Texten unverständlich und nicht nachzuvollziehen entfaltet es keine Rechtskraft, es kann nicht vollstreckt werden.

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Jaunumi

  • Pet 4-19-07-367-001686 Rechtsanwaltsgebühren

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Mindestvergütung vom Staat für Rechtsanwälte gefordert,
    die neben dem Honorar erteilt wird und nicht auf betroffene Mandanten umzulegen ist.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Staat dem Rechtsanwalt
    die Vergütung als selbstständiger Person zahlen solle. Der Rechtsanwalt solle dadurch
    nicht unfrei werden und auch nicht an die Interessen des Staates und der staatlichen
    Gemeinschaft gebunden werden. Der Rechtsanwalt solle die Vergütung für seine
    Tätigkeit als... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

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