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Rechtsfrieden mit bedingungslosem Grundeinkommen statt Hartz IV – Klageflut !

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  1. Filluar 2015
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Die Übernahme von Hartz-IV–Empfängern in Arbeitsrechtsverhältnisse wird beständig durch die Jobcenter erschwert, was zu einer Vielzahl an Klagen bei den Sozialgerichten geführt hat.

s. „Hartz IV-Klageflut hält weiter an“, erschienen am 12.03.2014 im Wochenkurier unter https://www.wochenkurier.info/no_cache/sachsen/nachrichtendetails/obj/2014/03/12/hartz-iv-klageflut-haelt-weiter-an/

s. „Widerspruch gegen Sanktionen: Richter geben jedem dritten Hartz-IV-Kläger recht“, erschienen am 16.06.2014 im Spiegel Online unter https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hartz-iv-klagen-haben-laut-arbeitsministerium-haeufig-erfolg-a-975370.html

So findet beispielsweise der menschenverachtende Paragraph 31 ff. SGB II durch die Jobcenter Anwendung, obwohl das Grundanliegen von Hartz IV im Paragraphen 1 Absatz 1 SGB II in Übereinstimmung mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wie folgt formuliert ist: "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.". Bei positiver Denkweise über letztlich hilfesuchende Menschen sind Hartz-IV-Empfänger als soziale Wesen freiwillig bereit, sich mit ihren individuellen Fähigkeiten in die Gesellschaft einzubringen. Sie sind folglich grundsätzlich arbeitssuchend und immer leistungsberechtigt. Leistungskürzungen unter Anwendung des Paragraphen 31 ff. SGB II hingegen gestatten einem Hartz-Empfänger kein Leben in Würde und können seelische Leiden auslösen bzw. soweit verschlimmern, dass der Freitod des betreffenden Menschen befürchtet werden muss.

s. „Das Sozialgericht Dresden hebt die wiederholte Sanktionierung einer psychisch behinderten Hartz IV-Empfängerin auf“, erschienen als Pressemitteilung des Sozialgerichts Dresden am 05.06.2014 unter https://www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/887.php

Weiterhin war es z. B. dem Jobcenter Dresden bis heute nicht möglich, die Arbeitsaufnahme von Hartz-IV-Empfängern über eine vertragsrechtliche Lösung,

s. „Antrag auf Fortführung der Maßnahme bei der [...] als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung“, einsehbar als 2011-07-24 Antrag auf Vertragsschluss beim JobcDD_Datenschutz V2.pdf unter drive.google.com/file/d/0B7U7fDBs9HbJZFdXMENTSVloUFE/view?usp=sharing

zu unterstützen, obwohl dies gemäß § 53 ff. SGB X möglich sein sollte.

Dadurch konnten mehrfach Tätigkeiten bei zukünftigen Arbeitgebern nicht aufgenommen bzw. fortgesetzt werden, die einem konkreten Arbeitsrechtsverhältnis vorausgehen können.

Stattdessen fordern Bescheide, wie die des Jobcenters Dresden, wiederholt zur Rückzahlung von Arbeitslosengeld II auf, weil der Arbeitssuchende Einnahmen aus einer Steuerrückzahlung erzielt hätte.

s. „Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.03.2006“, einsehbar als 2006-04-04 Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.03.2006_Datenschutz + Anmerkung unter drive.google.com/file/d/0B7U7fDBs9HbJc0hmWHZwcTFEWlU/view?usp=sharing

Die daraus resultierende rechtliche Streitigkeit mit dem Jobcenter Dresden wäre nicht existent, hätte der Arbeitssuchende zu diesem Zeitpunkt in einem regulären Arbeitsverhältnis gestanden.

Um der beispielhaft beschriebenen Klageflut friedensstiftend begegnen zu können, bitte ich wiederholt um die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens als Alternative zum Arbeitslosengeld II (Alg II; Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) oder auch Hartz IV genannt).

arsye

Die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens als Alternative zur Hartz-IV-Gesetzgebung (Sozialgesetzbuch Zweites Buch, SGB II) stellt den Rechtsfrieden wieder her, weil

  • gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die freie Entfaltung der Persönlichkeit durch das bedingungslose Grundeinkommen besser unterstützt wird als mit Arbeitslosengeld II. So legalisiert es z. B. Tätigkeiten für potentielle Arbeitgeber, die einem konkreten Arbeitsrechtsverhältnis vorausgehen können, indem kein Verwaltungsakt oder Verwaltungsvertrag mehr durch das Jobcenter notwendig ist.

  • das bedingungslose Grundeinkommen vollständig auf Sanktionen verzichtet und so den § 1 Absatz 1 SGB II konkretisiert. Dieser formuliert, gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: "Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht." . Öffentliche Gelder werden über das bedingungslose Grundeinkommen ausschließlich in zusätzliche vollwertige Arbeitsplätze von Hartz-IV-Empfängern investiert, die die schon existierenden Arbeitsplätze gerade nicht verdrängen sollen. Eine mißbräuchliche Verwendung von öffentlichen Geldern für menschenverachtende, existenzbedrohende Sanktionierungen ist nicht mehr möglich.

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  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe MitstreiterInnen,

    ich komme auf meine Mitteilung vom 25.03.2017 zurück und teile Ihnen mit, dass mich bisher keine Antwort des regionalen Informationszentrum der Vereinten Nationen in Brüssel (United Nations Regional Information Centre in Brüssel) erreicht hat.

    Die Stadt Dresden und das Land Sachsen habe ich über mein Schreiben vom 30.01.2017 an das regionale Informationszentrum der Vereinten Nationen in Brüssel mehrfach in Kenntnis gesetzt. Im Ergebnis dieser Bemühungen wurde mir vom Jobcenter Dresden eine Arbeitsgelegenheit beim Psychosozialen Trägerverein Sachsen e. V. zugewiesen. Dagegen habe ich mit Schreiben vom 05.08.2017 Widerspruch eingelegt (s. beigelegtes Dokument sowie unter der Internetadresse
    drive.google.com/file/d/0B7U7fDBs9HbJS3UzcHJLUlZBbm8/view?usp=sharing).

    Herzlichst... më tutje

  • Liebe MitstreiterInnen,

    ich komme auf mein Schreiben an den Petitionsausschuss vom 28.01.2016, veröffentlicht am 15.03.2016 unter Neuigkeiten, zurück und gebe Ihnen anbei mein Schreiben vom 30.01.2017 an das United Nations Regional Information Centre in Brüssel zur Kenntnis, das sich in aller Form um die Mithilfe bei der Entstehung eines Runden Tisches in Sachsen bemüht.
    Auch wenn ich eine bessere Ausrüstung unserer Polizei zur Terrorabwehr verstehen kann (s. beigelegtes Dokument, Seite 3), so finde ich ein bedingungsloses Grundeinkommen als gesellschaftsberuhigendes Gestaltungselement auch nicht so verkehrt.

    Herzlichst Ihre Nadja Zier
    --
    Dr. Nadja Zier
    Rothhäuser Str. 8
    01219 Dresden

    Mobil: 01578 - 42 92 668
    E-Mail: nadja.zier@web.de

Durch die Anzahl der "Aufstocker" überschreitet das System seine Grenzen. Die Berechnung wird deutlich erschwert, es kommt zu höheren Wartezeiten und die Fehlerquote kann sich erhöhen. Gesetze und Regelungen müssen zusätzlich beachtete werden, z.B. das Steuergesetz und den Bearbeitern fehlen häufig die notwendigen Kenntnisse zu diesen "Sonderfällen".

Wer von der Gemeinschaft Leistungen beziehen will muss sich selbst bemühen diese nur so kurz wie möglich in Anspruch zu nehmen. Es kann nicht sein, dass man jahrelang ohne Arbeit die Leistungen der Gemeinschaft einfordert. Hier hat auch die Gemeinschaft das Recht die Arbeitsleistung des Antragstellers einzufordern.

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