Rechtsgeschäfte - Aufnahme der salvatorischen Klausel in das Bürgerliche Gesetzbuch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Unterstützende 21 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

21 Unterstützende 21 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die salvatorische Klausel in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen. Sie soll für alle Verträge gelten, die nach Ablauf von drei Monaten ab der Verkündung der Gesetzesänderung geschlossen werden.

Begründung

Nahezu jeder Vertrag enthält den gleichen Textblock:"Sollten eine oder mehrere vertragliche Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ungültigen oder undurchführbaren Regelung werden die Parteien die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung setzen bzw. eine Beschlussfassung herbeiführen, die dem Zweck der zu ersetzenden Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer Lücke."Die Gesetzgebung soll das Zusammenleben strukturieren und erleichtern. Wenn eine Klausel nicht nur im überwiegenden Teil der Anwendungen eines Gesetzes (dem Abschluss von Verträgen), sondern Abweichungen fast gar nicht vorhanden sind, dann besteht eine Diskrepanz zwischen Gesetz und Alltag, die beseitigt werden muss.Mit der Aufnahme der Klausel in das BGB würde diese automatisch für alle neuen Verträge gelten. Eine entsprechende Vorlaufzeit ist vorzusehen, damit Verträge in denen sie nicht gelten soll, explizit geändert werden können.

Link zur Petition

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