Regija: Njemačka

Rechtspflege - Elektronischer Zugang per De-Mail zu den Strafgerichten und zum Bundesverfassungsgericht

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
54 Potpora 54 u Njemačka

Peticija je zaključena.

54 Potpora 54 u Njemačka

Peticija je zaključena.

  1. Pokrenut 2019
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass der elektronische Zugang zu den Strafgerichten und zum Bundesverfassungsgericht per DE-Mail eröffnet wird. Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 soll entsprechend angepasst und die Lücken, entsprechend der Vorgabe der EU-Richtlinie 2006/123/EG (EU-Dienstleistungsrichtlinie) und der eIDAS Verordnung, geschlossen werden.

Obrazloženje

Die ablehnende Haltung der deutschen Justiz gegen den elektronischen Rechtsverkehr ist allgemein bekannt. Die Justiz ist heute häufig noch überfordert mit der Anpassung an neue Kommunikationsmöglichkeiten und die damit einhergehenden Pflichten, wie z.B. das beA-Debakel (besondere elektronische Anwaltspostfach) in 2018 eindrücklich gezeigt hat. Die Justiz öffnet sich Neuerungen nach Aussen nicht freiwillig, das liegt in dessen Natur und in der Natur der Menschen allgemein. Es ist aber klar im Sinne der Bürgerrechte schnell, belegbar und Kostengünstig, ohne Rücksichtnahme auf Ausnahmen, mit allen Behörden und Gerichten in Deutschland und Europa kommunizieren zu können. Die EU gibt z.B. in EU-Richtlinie 2006/123/EG (EU-Dienstleistungsrichtlinie) und der eIDAS Verordnung klar vor, dass elekronische Eingaben an Behörden immer und sogar vorzugsweise, möglich sein müssen. Alle neueren Gesetze, z.B. die DSGVO, nehmen diesen Grundsatz der zwingenden elektronischen Erreichbarkeit in deren Vorgaben mit auf. Das eine Behörde oder ein Gericht sich elektronischer Zustellungen eines Bürgers entziehen kann ist in Jahr 2019 nicht mehr hinnehmbar.

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