Region: Tyskland
Bild av framställningen Rechtssicherheit für Aktionäre - am Beispiel Google-Aktien Split

Rechtssicherheit für Aktionäre - am Beispiel Google-Aktien Split

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Bundestag
139 Stödjande

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

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Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

  1. Startad 2014
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Stoppt die Praxis deutscher Banken, Steuern zu deklarieren und diese gleichzeitig von ihren Kundenkonten abzubuchen. Steuerbescheide sind mit Rechtsmitteln anfechtbar und zögern Steuerzahlungen hinaus. Mit der Praxis der Banken wird den Bürgern ein wichtiges Recht genommen, das Recht auf Schutz des Eigentums. Rechtsmittel werden entzogen, die eine Schädigung ihres Kapitals durch fiskalische Fehleinschätzungen verhindert hätten.

Im April haben deutsche Banken über eine Milliarden Euro von den Konten ihrer Kunden abgebucht. Dabei rutschten viele Konten in die Dispolinie. Dazu berechtigt fühlten sie sich aufgrund einer Empfehlung des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Dieser Verein erklärte, dass der erfolgte Google-Aktiensplit als „Dividendenausschüttung durch Ausgabe von Aktien eines Spin-Off der Google“ zu bewerten sei. Die Einschätzung des Vereins ist haltlos. Alle Infos unter: https://www.sem.berlin/google-aktiensplit-2014/

Forderungen an den Petitionsauschuss des Bundestages 1. Die Empfehlung einer Steuerwirksamkeit muss vom Bundesministerium der Finanzen ausgesprochen werden und nicht von einem Bankenverein. 2. Die Banken müssen ihre Praxis stoppen, sofort Steuern von den Kundenkonten abzubuchen. Sie müssen verpflichtet werden, Kunden ihr Optionsrecht mitzuteilen. 3. Der Gesetzgeber muss Rechtsgrundlagen schaffen, die eine vermögensschützende Praxis bei der Kapitalertragsteuererhebung absichern.

Orsak

Banken definieren unter sich im Bundesverband deutscher Banken e.V., die Besteuerung von Vorgängen am Kapitalmarkt. Und niemand kontrolliert diesen Prozess. Die Banken übernehmen diese Empfehlungen für die Ausführung eines Steuerabzuges bei ihren Depotkunden. Banken führen sofort die so deklarierten Steuern von den Depotkonten ihrer Kunden ab. Selbst müssen sie den Betrag jedoch erst zur Mitte des nächsten Monats deklarieren. Ob die entnommene Steuer überhaupt gerechtfertigt ist, darum können sich später die Finanzämter mit den Steuerbürgern vor Gericht streiten. Die Banken haben ihren Schnitt gemacht. Und auch den Finanzämtern ist dieses Verfahren nicht unangenehm. Steuerbescheide können mit Rechtsmitteln angefochten werden und zögern die Steuerzahlung hinaus. Mit der Praxis der Banken wird den Bürgern ein wichtiges Recht genommen, das Recht auf Schutz des Eigentums. Ihnen werden Rechtsmittel entzogen, die eine Schädigung ihres Kapitals durch fiskalische Fehleinschätzungen verhindert hätten.

Im Fall der Bewertung des Google Aktien Splits im April 2014 haben die Banken bis zur April-Steuererklärung am 10. Mai Zeit, das eingezogene und geparkte Geld ihren Kunden abgebucht und zwischengeparkt . Das Gesamtvolumen muss mehr als eine Milliarden Euro betragen. Zusätzlich kommen Einnahmen aus Bearbeitungsgebühren und Überziehungszinsen hinzu. Im schlimmsten Fall mußten Google-Aktionäre einen Teil ihrer Aktien verkaufen.

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Nyheter

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • WIR HABEN ES GESCHAFFT – DIE STEUER WIRD ZURÜCKGEZAHLT!!!
    Auf den Webseiten von Google wird eine erfreuliche Mitteilung verbreitet:

    “Warum wurde auf die Ausgabe der Aktien des Typs „Class C“ am 2. April 2014 in Deutschland dem Kapitalertragsteuerabzug unterworfen?
    Nach bisheriger Auffassung der deutschen Finanzverwaltung wurde die am 2. April 2014 ausgegebenen Aktien des Typs „Class C“ als sogenannte Sachdividenden qualifiziert. Daher unterlag die Einbuchung der Aktien des Typs „Class C“ in ein bei einer deutschen Bank geführtes Depot grundsätzlich dem Kapitalertragsteuerabzug durch die depotführende Bank.”

    Mehr: www.sem.berlin/erfolg-google-aktien-steuer-wird-zurueckgezahlt/

  • Liebe Unterstützerin, lieber Unterstütze,


    ich habe eben ein ausführliches Gespräch mit dem Petitionsausschuss des Bundestages geführt. Den Inhalt will ich hier kurz zusammenfassen, weil er auch Sie direkt betrifft.

    Zum Thema Aktienrecht und Besteuerung von Aktiensplits sind insgesamt drei Petitionen beim Bundestag eingegangen. Die erste Petition wurde zur "Leitakte" erklärt und die beiden anderen Petitionen beigefügt.

    Nachdem die Ministerien Stellung genommen haben sitzt jetzt der erste Berichterstatter (ein MdB der Regierungsfraktion) an einem Bericht. Danach hat der Berichterstatter der Opposition ebenfalls sechs Wochen Zeit, seinen Bericht zu verfassen.

    Danach gehen beide Berichte an den Ausschußdienst des Petitionsausschusses.... vidare

Auch im August 2015 hat sich an der Situation nichts geändert. Banken können aufgrund einer Empfehlung Kapitalertragsteuer abziehen. Und wie Google zeigt, selbst bei Bestätigung der Steuernichtigkeit, wollen die Banken das Geld nicht wieder raus rücken.

Inga KONTRA-argument än.

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