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Rechtsunsicherheit – Veterinäringenieure der ehemaligen DDR im Rahmen der Berufsanerkennung

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Anerkennungspraxis hinsichtlich einer tierärztlichen Approbation für Veterinäringenieure durch das Bundesland Brandenburg .Mind. Anerkennung von 3,5 bis 4 Jahren im Rahmen des Veterinärmedizinstudiums in Deutschland .

Indoklás:

Sehr geehrte Damen und Herren, fast 25 Jahre nach der Wende in Deutschland ist es an der Zeit die erbrachten Abschlüsse und Studienleistungen der Veterinäringenieure der ehemaligen DDR in das tierärztliche Ausbildungssystem der Bundesrepublik Deutschland und der EU zu integrieren um somit alle Rechtsunsicherheiten diesbezüglich zu beseitigen. Die Ausbildungszeit der Veterinäringenieure betrug 3 Jahre im Direktstudium in der DDR. Die Absolventen der Ingenieurschule in Rostock haben danach eine Anerkennung über das Land Mecklenburg Vorpommern erhalten, welches es Ihnen ermöglichte, den Akademischen Grad eines „Dipl.-Ing.“ FH zu tragen. Die Absolventen der Thüringer Ingenieurschule für Veterinärmedizin in Beichlingen/Thüringen mußten zusätzlich nach der Wende 1997 noch 1 Semester an der Hochschule Anhalt in Bernburg absolvieren und bekamen erst danach den „Dipl.-Ing. (FH)“ zuerkannt. Damit ist amtlich bestätigt, daß die Veterinäringenieure ein Hochschulstudium der Veterinärmedizin absolviert haben (Beweis lt. Anhang). Also betrug die Gesamtstudienzeit 3,5 Jahre- ohne die langjährige Praxis der Veterinäringenieure. Weiterhin gab es nach 1974 in der ehemaligen DDR keine Veterinärmedizinische Fakultät an einer Uni und somit auch kein direktes Studium der Veterinärmedizin an einer Universität mehr. Es gab lediglich ein Studium der Tierproduktion, welches dann, nach dem Grundstudium, eine Spezialisierungsrichtung Veterinärmedizin nach sich zog.Die Studiendauer inkl. des Tierproduktionsstudiums betrug 5 Jahre . Dies waren in der Zeit nach 1974 nur wenige Studenten.Viele Studenten der Veterinärmedizin (Veterinäringenieur) hatten ein Abitur mit „sehr gut“ abgeschlossen ,wurden dennoch nicht in Leipzig oder Berlin angenommen , da Sie beispielsweise nicht an der Jugendweihe teilgenommen hatten. Es muß doch möglich sein , auch das Hochschulstudium der Veterinärmedizin der Veterinäringenieure der ehemaligen DDR im Rahmen des Bolognaprozesses beispielsweise -, einzubinden ,zumal die FU Berlin , Fakultät Veterinärmedizin im „Internationalen Studentenführer“ aktuell auf das ECTS-Verfahren im Fachbereich, verweist. Bitte verstehen Sie uns nicht falsch, hier möchte sich keine Berufsgruppe einen „billigen“ Studienabschluß erschleichen, sondern wir möchten lediglich unsere Studienleistungen anerkannt bekommen. Die Veterinäringenieure sind die einzigen Berufsgruppen , welche nach der Wende nicht mehr in Ihrem angestammten Beruf ,d.h. die Verrichtung tierärztlicher Tätigkeiten ,arbeiten konnten.Es ist nicht zu verstehen, daß wir vor der Wende vom Kaiserschnitt bis zur Blutprobe sämtliche Leistungen erbringen durften und nun nicht mehr im angestammten Beruf arbeiten dürfen. Tierärzte in den alten Bundesländern sind uns gegenüber offener und fragen nach, ob einige unserer Absolventen Ihre Praxen in den alten Ländern übernehmen könnten. Wenn unser Beruf nur mit dem „Berufsbild des tierärztlichen Fachangestellten“ vergleichbar sei, dann stellt sich die Frage, mit welchem Beruf unsere früheren Angestellten und Mitarbeiter ( und uns unterstellten), die „Veterinärfacharbeiter oder Veterinärtechniker “ vergleichbar wären? Wie würde beispielsweise ein Diplom-Bauingenieur (FH) reagieren, wenn sein Studium als Baufacharbeiter herabgewürdigt würde?Da die Veterinäringenieure keine Standesvertretung zur Wendezeit in Westdeutschland hatten ,wurden sie quasi ins Niemandsland verschoben. Da die noch approbierten Tierärzte aus den neuen Ländern , natürlich kein Interesse daran hatten, besonders in der Wendezeit, wo durch sinkende Tierbestände und Auflösung der LPG`n kaum genügend Arbeit für diese vorhanden war , eine Konkurrenz aufkommen zu lassen. Viele unserer Absolventen haben weltweit ein gutes Ansehen und haben auch noch promoviert bzw. ein weiterführendes Studium erbracht. Die zusätzliche Diplomierung oder gar Promotion erfolgte dann zumeist im Agrarbereich oder sogar in der Humanmedizin, wo man uns nicht ausgrenzte. Gutachter des Direktstudiums ,welche unabhängig vom Veterinärbereich waren ,bestätigten uns ein höherwertigeres Studium als an anderen vergleichbaren Ingenieurschulen der ehemaligen DDR (Prof.Kuhn, Prof. Orzessek, Bernburg) . Bitte setzen Sie sich für die Anerkennung unserer erbrachten Studienleistungen auf das Tiermedizinstudium z.B. im Rahmen des ECTS Systems ein. Zusätzlich sollten auch die Praxiszeiten anerkannt werden. Ausländische Studenten ,welche das Studium zum Veterinäringenieur in Thüringen absolvierten (Absolventen aus Äthiopien , Guinea Bissau etc.) haben bereits 1991 von Seiten der Bundesrepublik Deutschland ein Diplom im Fach Veterinärmedizin erhalten .Bitte setzen Sie sich dafür ein ,daß unser Abschluß mit mind.3,5 bis 4 Jahren in innerhalb des Veterinärmedizinstudium in der jetzigen Bundesrepublik Deutschland im Bundesland Brandenburg anerkannt wird.

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Ùjdonságok

  • Das Ministerium f.Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg teilte am 16.12.2014 folgendes mit (teilw. gekürzt):
    Anerkennungpraxis des Studiums zum Veterinäringenieur
    "....Die Voraussetzungen f. die Ausübuung des tierärztlichen Berufes in der BRD sind durch die Bundestierärzteordnung (BTÄO) v. 20.11.1981(BGBl.S.1193) in geltender Fassung geregelt.Anträge von Veterinäringenieuren auf Erteilung der Approbation als Tierarzt wurden in den Ländern mehrfach gestellt u. geprüft,so auch im Land Brandenburg.Die rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Approbation als TA f. Personen mit dem Abschluß Veterinäringenieur sind nicht gegeben.Eine Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes des Abschlusses als Veterinäring.... további

  • Anerkennungspraxis des Studiums zum Veterinäringenieur (Pet.Nr. 3980/5)
    "Der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 3. Sitzung am 09.12.2014 mit Ihrer Petition befasst.Der Ausschuß hat beschlossen,die Landesregierung -Ministerium der Justiz,Europa und Verbraucherschutz -gem. § 7 Abs. 2 Satz 4 des Petitionsgesetzes aufzufordern,Sie über die Ihrer Petition zugrunde liegende Sach-u. Rechtslage ausführlich und im Einzelnen zu unterrichten.Der Ausschuß wird eine Ablichtung des an Sie zu richtenden Schreibens zur Kenntnis erhalten,anhand dessen er prüfen kann,ob weitere Maßnahmen erforderlich oder geboten sind.Über das Ergebnis der Überprüfung wird der Ausschuß Sie zu gegebener Zeit unterrichten.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez.Henryk... további

  • Die Petition ist sicher auf Grund der Wahlen im Land Brandenburg noch nicht entschieden.
    Danke für Eure Unterstützung .Wir bleiben weiter dran .

Der Vet.ing. hat zu DDR - Zeiten 80-100% der tierärztlichen Tätigkeit verrichtet.

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