Reform des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Reform des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) gefordert.

Begründung

Das GKV-VSG regelt, dass der Zugang zu einer ambulanten Psychotherapie, wenn man nicht gerade aus einer stationären Behandlung entlassen wurde, ausschließlich nach dem Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde eröffnet ist. Dort entscheidet dann ein Psychotherapeut ob und inwiefern eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich ist.Viele Patienten sind aber bereits bei Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie in Behandlung. Diese Fachärzte sollten ebenfalls die Kompetenz besitzen, darüber zu entscheiden, ob eine ambulante Psychotherapie sinnvoll und indiziert ist. Genau das spricht ihnen der Gesetzgeber aber ab. Ich bin bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in Behandlung. Dieser verschreibt mir aber nur Medikamente, eine Psychotherapie kann er mir aus kapazitären Gründen nicht anbieten. Eine Psychotherapie ist fachärztlich befürwortet, statt mich an einen Psychotherapeuten zu überweisen muss er mich jetzt aber an die Sprechstunde verweisen, wo ich wieder alles von vorne erzählen muss, was gerade bei psychischen Erkrankungen, wo das Vertrauensverhältnis ein Kernthema ist, keine Selbstverständlichkeit ist.Warum kann mein Facharzt nicht die Indikation stellen? Zudem kostet die gesetzlich vorgeschriebene Psychotherapeutische Sprechstunde die Versichertengemeinschaft auch wieder Geld, das könnte man sich sparen, wenn es möglich wäre, für Patienten, die bereits fachärztlich in Behandlung sind, die PT-Sprechstunde zu umgehen und (meinetwegen ausschließlich mit fachärztlicher Überweisung) direkt einen Psychotherapeuten aufzusuchen.

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