Reģions: Vācija
Labklājība

Regelleistungen für ALG II-Empfänger sofort erhöhen

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
41 atbalstītājs 15 iekš Vācija

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

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Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Die aktuellen Regelsätze für "Hartz IV"-Empfänger sichern schon seit 2013 nicht mehr das Existenzminimum und wurden künstlich "kleingerechnet". Sie ignorieren die Vorgaben des BVerfG und des Bundesrates, insbesondere bei den stark gestiegenen Energiekosten. Besonders krass ist die Lücke zwischen Preiserhöhungen und der Erhöhung der Hartz-IV-Sätze bei Nahrungsmitteln und bei den Energiekosten. Während die Regelsätze seit 2005 bis 2015 um 15,7% gestiegen sind, stiegen die Preise für Nahrungsmittel um 24,4% – eine Differenz von fast 9 Prozentpunkten. Die Stromkosten eines Haushalts haben sich seit 2005 um etwa 54% erhöht, hier hinken die Hartz-IV-Sätze also noch krasser hinterher.

Pamatojums

Der Regelsatz muss nach dem Gutachten von Rüdiger Böker noch in diesem Jahr auf mindestens 575.- € p.m. erhöht werden. (http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aus_der_Gesetzgebung/Ruediger-Boeker-Stellungnahme-zu-BMAS-20-09-2016-RBEG-2017-E.pdf). Auch der Länderbericht 2017 der EU-Kommission über Deutschland zeigt eindeutig, dass die Bundesregierung die Armut erhöht hat, weswegen er wohl auch nicht in den Mainstream-Medien publiziert wird (https://www.heise.de/tp/features/Bundesregierung-hat-die-Armut-stark-vergroessert-3675653.html). Der gesamte Bericht ist hier zu finden: https://www.ec.europa.eu/info/sites/info/files/2017-european-semester-country-report-germany-de_1.pdf

Da auch absehbar ist, dass durch die fortschreitende Automatisierung (Industrialisierung 4.0) die Zahl der Arbeitsplätze nicht wesentlich steigen wird, ergibt sich auch, dass die Zahl der Arbeitslosen weiter hoch bleiben wird (z.Zt. über 3,6 Mio.). Sieh hierzu: https://www.heise.de/tp/features/Roboter-koennten-mehr-als-ein-Drittel-der-deutschen-Arbeitsplaetze-ersetzen-3675885.html?seite=2 Wenn immer wieder angegeben wird, dass eine Erhöhung der Regelleistungen zu höheren Steuerbelastungen führen wird, so darf nicht vergessen werden, dass bereits 2012 über 57 Mrd. € an umwelt- und gesundheitsgefährdenden Subventionen gezahlt werden (http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umweltschaedliche-subventionen). Allein der Wegfall der Dieselsubvention würde schon 7,8 Mrd. p.a. an Mitteln freisetzen, so dass auch ohne Steuererhöhung eine Finanzierung ohne Mehrbelastung möglich ist, die dann endlich den Millionen betroffenen Bürgern zukommen würden.

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Jaunumi

  • Da das Quorum nicht im Ansatz erreicht wurde, wird diese Petition nicht weiter verfolgt.
    Ich danke für die Unterstützung.

  • Bereits mit dem Urteil vom 23.07.2014 ( ! BvL 10/12) hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Regelleistungen bis 2012 „gerade noch“ ausreichend seien, d.h. die unterste Grenze schon erreicht war. Von den berechtigten Kritiken an diesem Urteil einmal abgesehen, steht dennoch fest, dass z.B. die Pauschale für dezentrale Warmwasserbereitung (KdU) leider nicht Bestandteil war, obwohl deren völlig unzureichende Höhe sicherlich zu einem anderen Urteil geführt hätte.

    Die Strompreise wurden im Jahr 2013 um über 11% gegenüber 2012 erhöht,
    was aber bei den Regelleistungen, die gerade mal um 8.- € p.m. (2,13%) in 2013
    erhöht wurden, eindeutig nicht berücksichtigt wurde. Allein hieraus folgt schon rein logisch, dass schon die Regelleistungen... vairāk

Debates

Solange die Lohnverteilung in der Gesellschaft ungerecht ist, muss der Bezug für ALG II-Empfänger nach oben angepasst werden.

Ich finde eine solche Erhöhung nur bei zeitgleicher starker(!) Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums akzeptabel. Denn bereits heute ergibt die Summe aus Wohnkosten, Heizung plus 409 Euro für den Lebensunterhalt bei vielen Selbsternähren weit mehr als das, was ihnen der Staat als steuerfreies Existenzminimum lässt. Bereits jetzt ist der Bürger, der von seinem eigenen Geld lebt, gegenüber Hartzern benachteiligt. Wenn Erhöhung, dann bei beidem. Das ist aber in der Petition nicht gefordert. Daher keine Mitzeichnung.

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