Regiune: Turingia

Regelschullehrer im Eingangsamt A13 besolden

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages
1.618 de susținere 1.618 in Turingia

Petiția a fost inchisa

1.618 de susținere 1.618 in Turingia

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Thüringer Landtages .

Welches Ziel hat die Petition?

Diese Petition soll der Landesregierung verdeutlichen, dass sie mit der Besoldungsstufe A 13 für Regelschullehrer/-innen die Attraktivität des Lehrerberufes in Thüringen deutlich erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zur Verbesserung der Personalsituation in den Thüringer Schulen leisten können.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Landesregierung ist bislang nicht zu einer Änderung des Besoldungsgesetzes bereit, nach der die Regelschullehrer/-innen in Thüringen im Eingangsamt A 13 zu besolden wären

Wie wird die Petition begründet?

Mit der Wiederaufnahme der Verbeamtung ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Situation für die Lehrer im Freistaat getan worden. Jetzt muss auch die Verbesserung der weiteren beruflichen Bedingungen folgen, um den Lehrerberuf in Thüringen attraktiver zu machen und eine Abwanderung in andere Bundesländer zu vermeiden. Dazu gehört unbedingt die A 13/E 13 für alle Regelschullehrer/-innen. Was rund um Thüringen bereits Realität ist, muss auch in Thüringen Realität werden.

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știri

  • Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ wurde in der 129. Plenarsitzung am 28. September 2018 in Zweiter Lesung verabschiedet. Damit erhalten die Regelschullehrer in Thüringen rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 eine ruhegehaltfähige Zulage in Höhe von 50 % der Differenz der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 bzw. der Entgeltgruppen E 11 und E 13.

    Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin in seiner 61. Sitzung am 17. Januar 2019 abschließend beraten und festgestellt, dass dem Anliegen zum jetzigen Zeitpunkt zumindest teilweise entsprochen wurde (§ 17 Nr. 3 ThürPetG). Der Ausschuss ist damit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und... mai departe

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