Bölge : Almanya

Regelungen für Zuverdienstmöglichkeiten

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
13 Destekleyici 13 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

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  1. Başladı 2020
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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Die aktuellen Regelungen sind nicht gerade motivierend, die Zuverdienstmöglichkeiten beruflich und finanziell zu nutzen. Zu sehr besteht die Gefahr sich unverschuldet zu verschulden und dann in eine Schuldenfalle zu geraten.

Gerekçe

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Zuverdienstmöglichkeiten sollen ALGI und ALG II Beziehern nicht nur beruflich helfen neue Chancen zu bekommen und neue berufliche Erfahrungen zu sammeln sondern auch finanziell helfen ihre Einkommenssituation zu verbessern. Dies ist mit 15 Stunden pro Woche nicht immer einfach, es sollte daher ein Ermessensspielraum, bis in Richtung 19 Stunden pro Woche, bestehen. In finanzieller Hinsicht sollte der Zuverdienstbetrag 250 Euro/Monat betragen, wovon ein Betrag von 100 Euro als anteilige Berechnung für SV-Abgaben herangezogen werden sollte. Da die aktuellen SV-Abgaben zwischen 40% und 50% vom Bruttoeinkommen betragen, verbleiben bei meinem Gedankenexperiment ca. 200 Euro zur Ergänzung von ALG I und ALG II. Der Betrag von 250 bzw. 200 Euro sollte nicht auf ALG I und ALG II angerechnet werden.Die aktuellen Regelungen sind nicht gerade motivierend, die Zuverdienstmöglichkeiten beruflich und finanziell zu nutzen. Zu sehr besteht die Gefahr sich unverschuldet zu verschulden und dann in eine Schuldenfalle zu geraten.

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