Περιοχή: Γερμανία

Regelungen über die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht für Ärzte im nicht kurativen Bereich

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
12 Υποστηρικτικό 12 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

12 Υποστηρικτικό 12 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine gesetzliche Regelung für Ärzte im nichtkuratven Bereich für die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu schaffen

Αιτιολόγηση

Angestellte Ärzte haben die Möglichkeit, sich von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) befreien zu lassen und in berufsständischen Versorgungswerken versichern zu lassen. Seit einem BSG-Urteil wird bei ausserhalb von Krankenhäusern tätigen Ärzten bei jedem Arbeitgeber- und Stellenwechsel von der DRV erneut die Befreiung überprüft. Es gibt jedoch keine klaren Definitionen, was unter einer ärztlichen Tätigkeit zu verstehen ist. Nach Ansicht der Berliner Ärztekammer ebenso wie nach meiner persönlichen Ansicht sind alle Tätigkeit, bei denen das Wissen des Medizinstudium angewendet wird, eine ärztliche Tätigkeit. Somit auch eine Tätigkeit als Arzt in der pharmazeutischen Industrie. Die DRV hat in der letzten Vergangenheit die Befreiung sehr restriktiv ausgelegt. Damit dies keine Frage der Willkür ist, muss einem Arzt als Arbeitnehmer vor Antritt einer Stelle klar sein können, ob er weiter berufsständisch versichert sein kann. Dabei müssen nichtkurative Tätigkeiten ebenfalls als ärztlich angesehen werden. Das Berufsbild des Arztes ist im Wandel und die stetig steigenden Anforderungen an die Pharmaindustrie in Deutschland erfordern es, dass qualifizierte Ärzte in der Pharmaindustrie tätig sein könne, ohne dass sie sozialrechtliche Nachteile dadurch befürchten müssen. Es ist nicht nachvollziehbar dass Ärzte aus den Bereichen Pathologie, Hygiene, Mikrobiologie, Rechtsmedizin, öffentliches Gesundheitswesen etc. von der Versicherungspflicht befreit werden, Ärzte in der Pharmaindustrie jedoch nicht. Eine klare gesetzliche Regelung ist erforderlich.

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Νέα

  • Pet 3-18-11-8210-022461



    Regelungen über die Zugehörigkeit zur

    gesetzlichen Rentenversicherung





    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Der Petent fordert, dass eine gesetzliche Regelung für Ärzte im nicht kurativen

    Bereich, für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen

    Rentenversicherung geschaffen wird.

    Zur Begründung trägt der Petent vor, dass für eine Vielzahl von Ärzten die Möglichkeit

    bestünde, sich von der Versicherungspflicht... παρακάτω

Συζήτηση

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