Alueella: Saksa

Regelungen zum haftungsrechtlichen Risiko von kommunalpolitisch aktiven Personen im Hinblick auf Badeseen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
99 Tukeva 99 sisään Saksa

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird der Gesetzgeber aufgefordert, eine Regelung zu schaffen, die Badeseen erhält und dabei das haftungsrechtliche Risiko von kommunalpolitisch aktiven Personen (Gemeinde- und Ortschaftsräten sowie Bürgermeistern) ausschließt.

Perustelut

Durch ein Urteil vom Dezember 2017 sind viele Badeseen im Ganzen Land gefährdet, da ehrenamtlich tätige Ortschafts- und Gemeinderäte, ebenso wie Bürgermeister, hierdurch einem nicht akzeptablen haftungsrechtlichen Risiko ausgesetzt werden, sollten sie ihrer umfassenden Aufsichtspflicht nicht nachkommen.Landesweit wurden viele Badeseen mit erheblichen Steuermitteln und unter erheblichem Aufwand zu Naherholungsgebieten ausgebaut, Infrastruktur und auch Arbeitsplätze geschaffen. Dass nun durch ein Gerichtsurteil dies alles in Frage gestellt wird bzw. die ehrenamtlich tätigen Ortschafts- und Gemeinderäte zum Rückbau und Stilllegen der aufgebauten Infrastruktur nahezu gezwungen werden, wollen sie sich keinem haftungsrechtlichen Risiko aussetzen, kann nicht hingenommen werden.Nicht nur in der aktuellen Zeit, die unter dem Einfluß der Corona-Pandemie steht, sind solche Badeseen und diese Naherholungsgebiete für die Bevölkerung wichtige gesellschaftliche und ebenso gesundheitliche Bereiche, die es zu schützen und zu erhalten gilt.Es ist geradezu Paradox, wenn schon durch den Einsatz des DLRG eine Situation geschaffen wird, die mit einem haftungsrechtlichen Risiko für die verantwortlichen Kommunalpolitiker einhergeht. Dies ist inakzeptabel und muss seitens Gesetzgeber dringend entsprechend geregelt werden.Das Leben ist ständig mit einem gewissen Risiko verbunden. Jeder Mensch weiß, dass das Baden in solchen Badeseen mit einem Risiko verbunden ist. Dass nun aber die Eigenverantwortung eines jeden Menschen quasi auf „Null“ gesetzt und das Risiko bzw. die Verantwortung auf Dritte (eben Bürgermeister und ehrenamtlich tätige Gemeinde- und Ortschaftsräte) abgewälzt werden soll, kann nicht hingenommen werden und es muss daher zwingend eine Regelung durch den Gesetzgeber geschaffen werden, die einen vernünftigen Ausgleich zwischen Eigenverantwortung und kommunalpolitischer Verantwortung schafft.Es ist des Weiteren bereits in der Vergangenheit immer schwieriger gewesen, qualifizierte Bürgermeister, als auch engagierte Personen für das Ehrenamt des kommunalpolitisch aktiven Gemeinde- und Ortschaftsrates zu finden. Dies wird sicherlich auch in Zukunft nicht einfacher und durch solche völlig unverhältnismäßige Risiken noch mehr erschwert.Jeder Tag, den man lebt, ist mit einem Risiko verbunden. Hierzu gehört eben unter anderem auch das Baden in einem Badesee. Dieses Risiko geht aber jeder für sich individuell ein, wenn er in einem solchen Badesee baden geht. Dies muss jedem Menschen bewusst sein. Dies nun auf Dritte abwälzen zu wollen, ist nicht hinnehmbar und muss seitens Gesetzgeber korrigiert werden. Denn für dieses Risiko Dritte in Haftung nehmen zu wollen bzw. de facto derzeit zu tun - denn durch dieses Urteil bzw. die fehlende gesetzliche Regelung wird dies derzeit getan - kann nicht im Interesse der Allgemeinheit und schon gar nicht im Interesse aller kommunalpolitisch aktiver Personen sein!

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