Регион: Германия

Regelungen zum Kündigungsschutz im Zusammenhang mit einem politischen Amt

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Петицията е затворена

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  1. Започна 2020
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Това е онлайн петиция des Deutschen Bundestags .

Zitat: "Jeder muss die GLEICHE Chance haben, Mitglied des Bundestages zu werden“, schreibt das Bundesverfassungsgericht.Ist diese Chance aber wirklich GLEICH und FAIR…, wenn ein lukrativer, gesetzlicher Kündigungsschutz, NUR einem Teil der Bürger(innen), den Zugang zur politischen Macht…, erheblich erleichtert.Wird also der Deutsche Bundestag von Personen dominiert, die indirekt, gesetzlich besser gefördert werden?

Причина

Der Zugang zur politischen Macht in Deutschland (Bundestagsmandat), wird indirekt und unbemerkt, gesetzlich beeinflusst…. Dies geschieht durch den gesetzlichen Kündigungsschutz (Art. 48, Abs. 2 Satz 2 GG), der es jedem Bewerber um das Bundestagsmandat erlaubt, falls er das Mandat erring, sicher und lukrativ befördert, an seinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren…, nach der Ausübung des Mandates, versteht sich… und dies selbst wenn es 20 Jahre andauert.Und das ist schon die Ganze gesetzliche Wettbewerbsverzerrung, beim Zugang zur politischen Macht, um die es hier geht, denn nutzen kann man diesen erheblich geldwerten, gesetzlich garantierten Kündigungsschutz nur, wenn man auch noch einen finanzstarken Arbeitgeber hat, der auch finanziell und logistisch in der Lage ist, so einen für den Arbeitgeber sehr teuren Kündigungsschutz, zu leisten…, denn schließlich muss der EX-Mitarbeiter, selbst nach 20 Jahren, wieder in den Arbeitsprozess eingegliedert… und sogar noch so befördert werden, als wäre er NIE weg gewesen.Und genau das teilt die GLEICHEN Deutschen Bürger(innen), bereits in 2 Gruppen (1 und 2) auf.In Gruppe 1 finden wir die Mitarbeiter finanzstarker Arbeitgeber, von Konzernen, Versicherungen, Industrien und auch die Beamten. Deren Arbeitgeber können den gesetzlich garantierten Kündigungsschutz, aus der Portokasse bezahlen.In Gruppe 2 dagegen finden wir die Mitarbeiter finanzschwacher Firmen, Selbstständige, Freiberufler, Handwerker usw. die zwar den GLEICHEN lukrativen Kündigungsschutz, bei Rückkehr aus dem Mandat, gesetzlich garantiert erhalten wie Gruppe 1, aber deren EX-Arbeitgeber (falls sie überhaupt einen haben), weder finanziell noch logistisch in der Lage sind, diese teure gesetzliche Garantie, auch zu leisten.Gruppe 1 kann also selbst nach 20 Jahren im Mandat, lukrativ befördert, wieder an Ihren alten Arbeitsplatz zurück und Gruppe 2 landet entschädigungslos beim Arbeitsamt. Meine Recherchen dazu haben ergeben, dass dieser gesetzlich erzwungene Kündigungsschutz gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, denn NIEMAND darf gesetzlich bevorteilt werden beim Zugang zur politischen Macht. Das gilt direkt und indirekt. Im Arbeitsrecht, werden solche Gesetze (Regeln), die für alle GLEICH gelten…, aber nur einem Teil der Bürger(innen) Vorteile bringen, als indirekt (mittelbar) diskriminierend bezeichnet… und genau das erkenne ich hier beim Zugang zum Bundestagsmandat.Selbst der kleinste gesetzliche Vorteil beim Zugang zur politischen Macht, verändert in der Summe auch die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages mandatserheblich und daher bitte ich darum, dass Fachleute, diesen Sachverhalt, belastbar, in diesem Kontext, bewerten.Nur eine gesetzlich GLEICHE Wahl..., ist ein FAIRE Wahl!Anmerkung: Dieser Kündigungsschutz war bis 1975 für ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete eingeführt worden und wird heute von den Berufs-Bundestagsabgeordneten benutzt. Das ist der Grund für diesen Wahlfehler, nach meiner Feststellung.

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