Regelungen zum Schutz von Radfahrern (einseitige Rechte sowie strafbewehrte Pflichten für Radfahrer)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition werden Regelungen zum Schutz von Radfahrern gefordert.

Begründung

Zum Schutz der Radfahrer sollte der Bundestag Regelungen und Gesetze verabschieden, die nicht nur einseitige Rechte für Radfahrer beinhalten, sondern auch strafbewehrte Pflichten, die Radfahrer zum eigenen Schutz und dem anderer Verkehrsteilnehmer, z. B. Kindern auf innerörtlichen Bürgersteigen, zu beachten haben. Bisher müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern "ausreichenden" Abstand halten. Künftig sollen konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und zwei Meter außerorts vorgeschrieben sein.Das sind Maßnahmen, die Autofahrer gegenüber Fahrradfahrern einzuhalten haben.Wie ist es um den Schutz der Radfahrer bestellt, wenn die sich an Ampeln, Kreuzungen, etc. rechts an PKWs und LKWs mit nur wenigen Zentimetern vorbeiquetschen? Da legen sie offenbar weniger Wert auf die eigene Sicherheit!In welcher Form tragen Politiker*innen Sorge und Verantwortung, um den Schutz von Fußgängern vor Fahrradfahrern auf Bürgersteigen und Gehwegen sicherzustellen?

Link zur Petition

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