Regiji: Nemčija

Regelungen zum Versicherungsschutz für gemietete Fahrzeuge für Fahrten ins Ausland

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 podpornik 5 v Nemčija

Proces peticije je bil zaključen

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Proces peticije je bil zaključen

  1. Začelo 2020
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Der Bundestag möge beschließen, dass die in Deutschland tätigen Unternehmen, insbesondere Autovermieter, Carsharing-Unternehmen, Leasing-Abo-Unternehmen, etc., nicht gestattet ist, wie bisher, ihre Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Fahrzeuge dergestalt zu formulieren, das Fahrten ins Ausland, insbesondere in das europäische Ausland, eingeschränkt oder gar verboten sind und Verbraucher bei Fahrten im Ausland den selben Versicherungsschutz genießen, wie im Inland.

razlog

Die Freizügigkeit der Menschen ist eines der höchsten Rechtsgüter in Deutschland und in der Europäischen Union. Die Mobilität der Menschen ändert sich. Viele Geschäftszweige, die noch vor wenigen Jahren gänzlich unbekannt waren, z.B. Car-Sharing, Leasing-Abo, etc., öffnen sich und werden von den Menschen in Europa genutzt. Da z.B. Car-Sharing zum Erreichen der Klimaziele durch Verringerung der Fahrzeuge auf den Straßen auch einen wichtigen Beitrag leisten kann, wird sie sogar nicht nur von der Bundesregierung, sondern sogar vielfach von Ländern und Kommunen gefördert.Allerdings hindern die Ausgestaltung der Geschäftsbedingungen von großen Autovermietern, Car-Sharing-Unternehmen, Leasing-Abo-Unternehmen, etc. die Freizügigkeit der Menschen, in das Land mit dem (Miet)Auto fahren zu können, in welches man reisen möchte und behindern durch dieses Verbot zudem nicht nur die grundgesetzlich und auf europäischer Ebene geschütztes Recht auf Freizügigkeit, sondern sind nicht förderlich Sharing/Leih/Abo-Fahrzeuge als vollwertigen Ersatz für ein eigenes Auto anzusehen.Insbesondere das Reiseverbot in das europäische Ausland, verstößt gegen geltendes europäisches Recht. Und das umso mehr, da ein Mietfahrzeug zu einem öffentlichen Fortbewegungsmittel gehört wie Zug, Flugzeug und Schiff.Reisen in bestimmte europäische Länder werden durchgängig von allen großen Autovermietern untersagt, obwohl, vom Versicherer des jeweiligen Mietfahrzeugs, uneingeschränkt Versicherungsschutz für das Fahrzeug gewährt wird.Ich bin griechischer Staatsangehöriger, der in BRD seinen ständigen Wohnsitz hat. Es ist mir nicht möglich, ein Fahrzeug in Deutschland anzumieten, mit welchem ich nach Griechenland fahren kann um meine Familie besuchen kann.Daher finde ich meine Freizügigkeit durch das geltende Recht, welches den Mobilitäts-Unternehmen gestattet, Fahrten mit einem Mietfahrzeug z.B. nach Griechenland zu unternehmen, ausnahmslos zu untersagen, beeinträchtigt. Aus diesem Grund reiche ich eine Petition beim Bundestag ein, welches prüfen möge, ob die Untersagung von Fahrten mit einem Mietfahrzeug ins Ausland, insbesondere in ein beliebiges europäisches Ausland, ohne erkennbaren Grund von Mobilitäts-Unternehmen untersagt werden kann und hierfür nicht entsprechendes Recht geschaffen werden sollte.

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