Regija: Njemačka

Regelungen zum Zusammentreffen und Ruhen von Renten - Reformierung der Hinterbliebenenrente

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6.175 6.175 u Njemačka

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  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutschen Bundestag möge beschließen, die Regelungen der Hinterbliebenenrente (HR) dahingehend zu reformieren, dass alle Witwen und Witwer in Zukunft wieder 60% aus der Rente ihrer verstorbenen Ehepartnerinnen und Ehepartner erhalten, vornehmlich ohne dass eine Anrechnung auf das jeweilige Einkommen vorgenommen wird. Die derzeitigen Regelungen treffen vor allem junge Hinterbliebenen (JH) sehr stark einschränkend und sind unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes mehr als fraglich.

Obrazloženje

JH müssen sich zeitgleich monetär als auch zeitlich (anders als Hinterbliebene in Altersrente) um verwaisten Kinder, geeigneten Wohnraum oder ein Eigenheim kümmern, sowie um die eigene Altersrente. Eine Mehrfachbelastung!JH haben junge Kinder, die viel Zeit und viel Geld kosten. Kinder finden nur eine geringe Erhöhung des Freibetrags bei der Berechnung der HR. Die Kosten für eine entsprechende Kinderbetreuung findet keine Berücksichtigung und macht Hinterbliebenen eine Vollzeitberufstätigkeit im Vergleich zu Verheirateten oder (geschiedenen) Alleinstehenden ungleich schwerer (Gleichheitsgrundsatz), bzw. schlichtweg nicht lohnenswert. Der Freibetrag, der sich durch Kinder um das 5,6-fache erhöht, muss nach oben angepasst werden, so dass mind. Kinderbetreuung finanziell möglich wird. JH haben oft noch kein bezahltes Eigentum bzw. befinden sich am Anfang einer hohen Darlehenssumme. Eigentum, Darlehen oder zu leistende Mietzahlungen für entsprechend geeigneten Wohnraum finden keine Berücksichtigung bei der Berechnung des fiktiven Einkommens. Die monetäre Leistung für ein situationsgerechtes Wohnen sollte vom fiktiven Einkommen abgezogen werden.JH haben selbst noch nicht lange in ihre eigene Altersrente einzahlen können. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, schon allein aus der Sicht des Rententrägers. Dieser Bedarf wird jedoch nicht gefördert, sondern durch die o.g. Punkte vor allem zur nicht lohnenswerten Vollzeitberufstätigkeit bei Hinterbliebenen, der fehlenden Anrechnung der Beträge zur Riester Rente, BAV und sonstigen Rentenversicherungen bei der Berechnung des fiktiven Einkommens, sowie durch die Hinzuverdienstgrenze generell sogar regelrecht unterbunden. Eine BAV, die steuerbegünstigt vom Bruttolohn gezahlt wird, findet bei der der Berechnung des fiktiven Einkommens keine Berücksichtigung. Das stellt Hinterbliebene deutlich schlechter als andere Bürger (Gleichheitsgrundsatz). Spart ein Hinterbliebener trotz aller Widrigkeiten durch die Hinzuverdienstgrenze bei der Hinterbliebenenrente dennoch einen Betrag zusammen, der später in der eigenen Rentenzeit zusammen mit seiner ausgezahlten Altersrente die Hinzuverdienstgrenze der Hinterbliebenenrente überschreitet, wird ein fleißiger Sparer durch die zu erwartenden Abzüge in doppelter Hinsicht gestraft. Ein Bürger, der keine Hinzuverdienstgrenze zu fürchten hat, ist hier in doppelter Hinsicht bessergestellt (Gleichheitsgrundsatz). Wir fordern: Sparleistungen in die eigene Altersrente, sowie die spätere Auszahlung von Zins- und Gewinnanteilen bei Renten- und Lebensversicherungen müssen anrechnungsfrei sein! In einer Ehe unter Lebenden gibt es in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenze für den ein oder den anderen Ehepartner. Verdient einer der Parteien mehr z.B. durch eine Gehaltserhöhung oder einen Stellenwechsel, freuen und nutznießen dies in der Regel beide Eheleute. Demnach halten wir die Hinzuverdienstgrenze als solches im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes zumindest für fraglich.

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