Regelungen zur Altersrente - Keine Anrechnung des Zuverdienstes bei der Altersrente ab 63 Jahren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

57 Unterstützende 57 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, keine Anrechnung des Zuverdienstes bei der Altersrente ab 63 Jahren.

Begründung

Meine Altersrente wird gekürzt, da ich mit 63 Jahren meine Rente in Anspruch nehmen möchte. Kann ich nachvollziehen.Seit 20 Jahren bin ich auch selbständig tätig! Nun wird der Zuverdienst angerechnet - so dass ich nur eine Teilrente beziehen werde. Das ist Diebstahl und Leistungsverhinderung. Weshalb soll ich weitere Abschläge in Kauf nehmen? Sind wir in einer Leistung - Vermeidungs - Gesellschaft? Ist dieser Diebstaht schon per Gericht abgesegnet worden? Ist eine Klage vom Bundesverwaltungsgericht sinnvoll? Gruß Hintz

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-8222-035178

    Regelungen zur Altersrente


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente ab
    63 Jahren den Hinzuverdienst nicht anzurechnen.
    Der Petent führt aus, dass er seit 20 Jahren selbständig tätig sei. Die Einkünfte aus
    dieser selbständigen Tätigkeit würden auf seine vorzeitige Altersrente angerechnet mit
    der Folge, dass er nur noch eine Teilrente beziehe. Die Anrechnung des
    Hinzuverdienstes auf seine Altersrente könne er nicht nachvollziehen.... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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