Región: Alemania

Regelungen zur Altersrente - Verbesserungen bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
89 Apoyo 89 En. Alemania

No se aceptó la petición.

89 Apoyo 89 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Ich bitte um Prüfung und Korrektur der Gesetzeslage für die abschlagsfreie Altersrente schwerbehinderter Menschen. Dieser Personenkreis konnte in der Vergangenheit 2 Jahre vor ihren gesunden Pedanten Rente beziehen. Im Verhältnis zum Gesetz "Rente mit 63" müssen bestimmte Jahrgänge (1952-1957) nun bis zu 6 Monate länger arbeiten, als gesunde Menschen. Insbesondere sollte das Renteneintrittsalter an die "Wartezeit" von 35 Jahren angepasst werden, da beide einander bedingen.

Razones.

Der schwerbehinderte Mensch hat derzeit für den Renteneintritt mehrere Auswahlmöglichkeiten: •Er kann, wie der „gesunde Mensch“ auch, die „Rente mit 63“ wählen. Dazu muss er neben des Alters von 63 Jahren (plus jahrgangsabhängige Monate) eine „Wartezeit“ von 45 Jahren erfüllen. Wartezeit bedeutet, dass er 45 anerkannte Arbeitsjahre nachweisen muss. Dies ist für viele 63-jährige Menschen zwar erreichbar, haben sie aber z.B. ein Studium absolviert, ist dies nicht zu erfüllen. Studienzeiten „zählen“ hier nicht mit. Zeiten von Arbeitslosigkeit dagegen werden in der Regel anerkannt. Schwerbehinderte Menschen haben´s da schwer. Ihre Krankheiten lassen oft die erlernte Tätigkeit nicht oder nicht mehr zu, Umschulungen und ggf. auch ein Studium verhindern dann das Erreichen der erforderlichen 45 Arbeitsjahre.•Eine weitere Möglichkeit ist die „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“, die, wie der Name schon sagt, bei Erwerbsunfähigkeit greift. Oft ist diese Rentenart notwendig, aber so mancher schwerbehinderter Mensch will dennoch arbeiten und stattdessen die•„Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ in Anspruch nehmen. Dies war vor der Gesetzesnovellierung gegenüber der normalen Altersrente zwei Jahre eher möglich, jetzt hat sich dies z.T. umgekehrt. Für diese Rentenart muss der zukünftige (schwerbehinderte) Rentner ebenfalls eine „Wartezeit“ erfüllen. Diese beträgt 35 Arbeitsjahre und ist sicher leichter zu erreichen, als die 45 Arbeitsjahre bei der „Rente mit 63“. Diese Bezeichnung „35-jährige Wartezeit“ führt aber augenscheinlich zu einem Trugschluss. Aussagen einiger kontaktierter Abgeordneter des Deutschen Bundestages deuten darauf hin. So lautete z.B. eine Auskunft: „Der Schwerbehinderte kann doch mit Erreichen von 35 Arbeitsjahren Rentner werden.“ - Diese Aussage ist nicht ganz falsch. „Rente wegen Erwerbsunfähigkeit“ ist so durchaus möglich. Aber für die „Altersrente für schwerbehinderte Menschen“ ist zwingend auch das Erreichen des gesetzlich fixierten, ebenfalls jahrgangsabhängigen Alters, notwendig. Die beiden „Wartezeiten“ von 45 Arbeitsjahren („Rente mit 63“) und 35 Arbeitsjahren („Altersrente für schwerbehinderte Menschen“) scheinen auf den ersten Blick vergleichbar zu sein, praktisch sind sie es aber nicht. Es ist nur ein „Schein-Vorteil“, weil es dem schwerbehinderten Menschen eben nicht möglich ist, nach 35 Arbeitsjahren Altersrentner zu werden. Er muss zusätzlich auch das entsprechende Alter erreichen. Zwischen 1952 und 1957 geboren, muss der schwerbehinderte Rentenanwärter, der z.B. krankheits-, arbeits- oder studienbedingt nicht die 45 Jahre „Wartezeit“ erfüllen kann, nun 1 bis 6 Monate länger arbeiten, als der „gesunde Pedant“. Damit könnte die "Schwerbehinderten-Altersrente" sogar entfallen, sie ist wirkungslos geworden. Schwerbehinderte sind selten in der Lage, ihre Rechte einzufordern, sie sind ja schwerbehindert. Stellen Sie bitte Gerechtigkeit her!

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Noticias

  • Pet 3-18-11-8222-032514 Regelungen zur Altersrente

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent möchte Verbesserungen bei der Altersrente für schwerbehinderte
    Menschen erreichen.

    Zur Begründung der Petition wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es in der
    Vergangenheit schwerbehinderten Menschen ermöglicht worden sei, zwei Jahre
    früher als nicht schwerbehinderte Menschen Rente zu beziehen. Diese zwei Jahre
    Differenz im Regelrenteneintrittsalter fänden jedoch keine Berücksichtigung mehr,
    wenn es um die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab
    Alter 63 und 45... Más.

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