Regelungen zur Altersrente - Wartezeiten für Rentenanwartschaften generell fünf Jahre

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
139 Unterstützende 139 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

139 Unterstützende 139 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß die Wartezeiten für Rentenanwartschaften aller Art generell auf 5 Jahre begrenzt werden.

Begründung

Es existieren z.Zt. unterschiedliche Wartezeiten für unterschiedliche Renten. So ist es nicht nachvollziehbar, warum ein Schwerbehinderter z.Bsp. zwar mit 60 Jahren in Rente gehen könnte, dies aber aufgrund fehlender Warte- und Anrechnugszeiten (es müssen 35 (!!) Jahre anrechnungsfähig sein) dann eben doch nicht kann. Dann braucht es auch keine dieser "Sonderrenten", wenn nicht das Gebrechen bzw. der besondere Umstand entscheidendes Kriterium ist, sondern die Erfüllung einer Wartezeit. Daher muss die Wartezeit als Entscheidungskriterium in den Hintergrund rücken, zumal die Personengruppen, die frühere Renten in Anspruch nehmen könnten, oftmals längere Fehlzeiten haben (sie waren vorher ja auch nicht immer unbedingt in der Lage, durchgehend zu arbeiten). Die Vereinheitlichung der Wartezeit würde überdies zu mehr Transparenz führen und der Bürger könnte leichter vorhersehen, ob ihm die besondere Rentenart zusteht oder nicht.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-17-11-8222-032311Regelungen zur Altersrente
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass die Wartezeiten für Rentenanwartschaften aller
    Art generell auf 5 Jahre begrenzt werden.
    Zurzeit existierten unterschiedliche Wartezeiten für die verschiedenen Rentenarten.
    Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine schwerbehinderte Person zwar mit
    60 Jahren in Rente gehen könne, der Rentenantrag wegen der fehlenden
    Voraussetzung der nicht erfüllten Wartezeit dann doch abgelehnt würde.
    Entscheidendes Kriterium für die Bewilligung einer Rente wegen Schwerbehinderung
    müsse... weiter

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