Regelungen zur Hinterbliebenenrente - Abschaffung der kleinen Witwenrente/Übertragung der Rentenansprüche des Verstorbenen auf hinterbliebene Ehepartner

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
112 Unterstützende 112 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

112 Unterstützende 112 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die kleine Witwenrente abgeschafft wird und hinterbliebene Ehepartner wieder die Rente ihres Ehepartners bekommen. In einer Ehe unterstützt ein Partner den anderen, und wenn man zusammen gewirtschaftet hat, sollte die Rente auch beiden gehören. Die Rentenansprüche des Verstorbenen sollten nicht erlöschen, sondern dem hinterbliebenen Partner übertragen werden.

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die kleine Witwenrente abgeschafft wird, weil dadurch Menschen, die Kinder haben und großziehen eindeutig benachteiligt werden. Während ich meine Stelle reduziert habe, da die Arbeitszeiten nicht kompatibel mit der Kindererziehung sind, ermögliche ich meinem Mann voll arbeiten gehen zu können und Rentenpunkte zu sammeln. Würde ich Witwe werden, stände ich mittellos da, da ich erst 2003 geheiratet habe. Dieses Schicksal trifft besonders Frauen, und ganz besonders Frauen mit ungünstigen Arbeitszeiten, z. B. in der Pflege.Es ist nicht einzusehen, weshalb Hinterbliebene bei Ehen, die nach 2002 geschlossen wurden, nur noch die kleine Witwenrente bekommen (25% der Rente des Verstorbenen für 2 Jahre). Es ist auch nicht einzusehen, weshalb man bestraft wird und keine Anerkennung findet, wenn man Kinder bekommt und sich um sie kümmert. Zumal es kaum adäquate Unterbringungsmöglichkeiten für Kinder gibt. Ich hätte einen Kindergarten und ein OGS gebraucht, von 4.30 h bis weh und am Wochenende natürlich auch. So etwas ist hier in Lippe aber nicht zu finden. Hilfe aus der Verwandtschaft nicht möglich. Also arbeitet man/frau weniger. Deshalb empfinde ich es als große Ungerechtigkeit Familien gegenüber, wenn das Gesetz der kleinen Witwenrente nicht geändert wird.

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Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 3-19-11-8223-005786
    32760 Detmold
    Regelungen
    zur Hinterbliebenenrente

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die kleine Witwenrente abgeschafft wird und der
    hinterbliebene Ehepartner die volle Rente des Verstorbenen erhält.
    Die Petentin führt im Wesentlichen aus, dass Hinterbliebene, deren Ehe nach dem Jahr
    2002 geschlossen wurden, nur noch die kleine Witwenrente in Höhe von 25 Prozent der
    Rente des Verstorbenen begrenzt auf 2 Jahre bekämen. Hinterbliebene, die Kinder erzogen
    haben, würden hierdurch eindeutig benachteiligt. Schließlich... weiter

Das die Alters Armut dadurch in Deutschland auch wieder zurück geschraubt wird und Menschen wieder ihre Rente genießen können. Das manche Menschen keine Angst mehr haben müssen, wie es danach weiter geht.

Noch kein CONTRA Argument.

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