Regelungen zur Hinterbliebenenrente - Anerkennung von spanischen Lebenspartnerschaften zwischen gemischtgeschlechtlichen Partnern in Bezug auf Witwen- bzw. Witwerrente

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Unterstützende 11 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

11 Unterstützende 11 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Im Hinblick auf die Anspruchsvoraussetzungen für eine Witwen- oder Witwerrente fordere ich eine rechtliche Gleichstellung der im Ausland begründeten eingetragenen Lebenspartnerschaften von heterosexuellen deutschen Paaren (z. B. die seit vielen Jahren mögliche "pareja de hecho" in Spanien) mit den eingetragenen Lebenspartnerschaften im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Begründung

In Spanien/Kanarische Inseln können deutsche hetero- und homosexuelle Paare an Stelle der Ehe auch eine eingetragene Lebensgemeinschaft (pareja de hecho) eingehen. Lebensgemeinschaften heterosexueller Paare werden von der deutschen Rentenversicherung zum Bezug von Hinterbliebenenrente aber nicht anerkannt - anders als die von homosexuellen Paaren. Dabei wird kein Unterschied gemacht, ob die eingetragene homosexuelle Lebensgemeinschaft in Deutschland oder Im Ausland (Spanien) geschlossen wurde. Heterosexuelle Paare mit eingetragener Lebensgemeinschaft werden also benachteiligt. Es kann nicht damit argumentiert werden, heterosexuellen Paaren stünde ja die Möglichkeit der Eheschliessung zur Verfügung. Diese Möglichkeit steht homosexuellen Paaren in Spanien ebenfalls zur Verfügung, demnächst auch in Deutschland.

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