Kraj : Nemecko

Regelungen zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Änderung des § 96 a, Abs. 1a ff., Sechstes Buch SGB (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Preposielanie

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 96 a, Abs. 1a ff., des Sozialgesetzbuches VI (SGB VI) wie folgt sinngemäß geändert bzw. ergänzt wird. Die Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) von EM-Rentnern mit unterhaltspflichtigen Kindern wird um einen angemessenen Kinderfreibetrag, je nach Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder, erhöht. Die Regelungen zum Hinzuverdienst bei teilweiser EM-Rente sind adäquat für diesen Personenkreis anzupassen.

Dôvody

EM-Rentner gehören i.d.R. durch einen schweren Unfall oder Erkrankung unverschuldet zu den ärmsten Menschen Deutschlands (s. Beitrag von Report Mainz vom 25.09.2018). Besonders hart ist das dann für EM-Rentner mit kleinen Kindern, die sie noch versorgen müssen. Diese dürfen genau wie Single-EM-Rentner nur max. 450 € monatlich hinzuverdienen, sonst wird bei selbst geringfügigen Überschreitungen die Rente sofort halbiert. Deshalb arbeiten viele EM-Rentner im Rahmen Ihrer Restarbeitsfähigkeit z. B. nur 8 h pro Woche, obwohl sie bei voller EM ca. 14 h pro Woche arbeiten dürfen, könnten und wollten, es aber wegen der drohenden Kürzung nicht tun.Der EM-Rentner also, der zusätzlich noch Kinder versorgen muss und gesellschaftlich wertvolle Erziehungsarbeit leistet, hat monatlich bei gleicher Rentenhöhe weit weniger frei verfügbares Einkommen, als der frank und freie Single EM-Rentner, der nur für sich selbst sorgen muss. Dadurch entstehen gewaltige und ungerechtfertigte Unterschiede im Lebensstandard, dieser schon durch ihren Schicksalsschlag genug gestraften Menschen. Das ist doch ganz offensichtlich eine schreiende Ungerechtigkeit, liebe Bundestagsabgeordnete. Eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenze pro Kind bis zu dessen wirtschaftlicher Selbständigkeit, max bis zum 25. LJ., z. B. um 150 € monatlich wäre ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Es wäre zumindest ein kleiner Ausgleich der sozialen Härte der jetzigen Regelung sowie eine deutliche Verbesserung des Lebensstandards für EM-Rentner und deren Familien und Kindern. Dieser Schritt würde niemanden weh tun und keinerlei Kosten verursachen. Als positive Nebeneffekte würden der Wirtschaft gerade jetzt, in Zeiten des Mangels an qualifizierten Personals, bundesweit Millionen zusätzliche qualifizierte Arbeitsstunden durch Ausschöpfung der vollen Restarbeitsfähigkeit (s. o.) zur Verfügung gestellt werden. Außerdem würde das Bruttosozialprodukt, vorsichtig geschätzt, um einige Milliarden steigen, zusätzliche Einnahmen bei Steuern und Sozialabgaben erzielt werden, mehr Kinder geboren werden, der private Konsum steigen etc.

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