Regione: Vokietija

Regulierung der Verbreitung von Informationen in sozialen Medien (Neutralitätsgebot)

Peticijos pateikėjas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
13 13 in Vokietija

Rinkimas baigtas

13 13 in Vokietija

Rinkimas baigtas

  1. Pradėta 2021
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas su gavėju
  5. Sprendimas

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

persiuntimas

Mit der Petition wird eine gesetzliche Regulierung der Verbreitung von Informationen in den sozialen Medien (Neutralitätsgebot) gefordert. Durch gezielte Algorithmen werden Anwender sozialer Medien immer stärker manipuliert. Das geschieht dadurch, dass dem Nutzer gezielt Inhalte empfohlen werden, die ihn in bestimmten meist vorgefassten Auffassungen bestärken und dadurch keine objektive Meinungsbildung mehr ermöglichen.

Priežastis

Die Wirkung auf Menschen ist teilweise katastrophal und endet zunehmend in der totalen Abschottung von allen unabhängigen Medien sowie von der Gesellschaft als Ganzes. Menschen, die in einer derartigen Blase gefangen sind, können kaum mehr in die reale Welt zurückfinden. Die Wirkung ist vergleichbar mit einer Sucht oder einer Gehirnwäsche und birgt große Gefahren für den Einzelnen, aber auch für die Gesellschaft als Ganzes. Die Folgen sind heute schon deutlich in der Corona-Diskussion und dem Verhalten radikaler Impfgegner offensichtlich und hat weitreichende Auswirkungen auf unser Zusammenleben. Anders als im öffentlich rechtlichen Rundfunk, der einer Kontrolle u. a. durch Gremien und dem Medienrecht unterliegt, werden auf den o. g. Plattformen mehr und mehr Falschinformation und nicht zuletzt wissenschaftlich nicht haltbare Information verbreitet. Das führt zu einer starken Zersplitterung in der Gesellschaft. Dies spielt v. a. deshalb eine zunehmend bedeutende Rolle, da der Anteil derer, die sich ausschließlich über diese Medien informieren deutlich zunimmt.Geforderte Regelung:1. Plattformen müssen ihren Suchalgorithmus so anpassen, dass die komplette Meinungsvielfalt gleichwertig angeboten wird2. Nutzer dieser Plattformen unterliegen den gleichen Regularien wie Rundfunkanstalten, wenn diese in rundfunkähnlichen Plattformen publizieren, d. h. Radio- oder Fernsehkanäle betreiben sowie regelmäßige ähnliche Publikationsformen nutzen. 3. Plattformen-Channels (o. ä.) benötigen eine Genehmigung für den Betrieb dieser Plattform (Sendelizenz)4. Festlegung des „Neutralitätsprinzip“, nach dem die Betreiber sicherzustellen haben, dass Meinungen und Informationen vielfältig und neutral darzustellen sind.5. Verstöße gegen das Neutralitätsprinzip können mit hohen Bußgeldern oder mit dem Entzug der Sendelizenz geahndet werden.

Nuoroda į peticiją

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diskusijos

Dar nėra argumento UŽ.

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

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