Région: Allemagne

Reisevertragsrecht - Keine Zuschläge bei Flugreisen (außer gesetzlich vorgeschriebene Steuern/Abgaben)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
51 Soutien 51 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

51 Soutien 51 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, den Fluggesellschaften zu untersagen, separate Zuschläge zu erheben, mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Abgaben, die in allen Fällen extra ausgewiesen werden müssen.

Raison

Ursprünglich wurde von Fluggesellschaften über diverse Zuschläge versucht, dass kalkulatorische Risiko für Kerosinpreise auf den - schlechter informierten - Endkunden zu übertragen. Heute sie jedoch anderen Zwecken. Zuschläge werden unter Missachtung redlicher Grundsätze auf Kosten der Marktransparenz und zur Umgehung von zugesicherten Leistungen missbräuchlich eingesetzt.So werden "Zuschläge" zum Flugpreis erhoben, bspw. für den Kerosinpreis, obwohl dieser inzwischen historische Tiefststände erreicht hat. Auch für diverse andere undurchschaubare Dinge werden Zuschläge erhoben, z.B. ein "nationaler Zuschlag". Durch solch absurde Zuschläge von oft mehreren hundert Euro, die oft höher sind als der eigentliche Flugpreis selbst, ist die Preisgestaltung in manipulativ und führt zur Verwirrung der Verbraucher:So werden bspw. im Falle eines Stornos durch den Kunden, diese "Zuschläge" einbehalten, da sie angeblich anders als echte Steuern, nicht erstattungsfähig seien. Daneben werden die "Zuschläge" auch dazu genutzt, die eigentlich kostenfreien Beförderungen im Falle von Flugprämien (Stichwort Meilensammler) durch die Hintertür doch die Kosten wieder abverlangt.Insbesondere für Flugprämien ist die Erhebung eines Zuschlags für Kerosin oder "Nationalen Zuschlag" fast schon betrügerisch, da die Beförderung, inkl aller der Fluggesellschaft zuzurechnenden Kosten, ja gerade Kerngegenstand der versprochenen Prämie ist.Absurderweise kosten diese "Zuschläge" oft mehr, als der derselbe Flug, wenn er gegen Barzahlung gebucht wird. Ein Beispiel: Ein Flug von Frankfurt nach Athen und zurück kostet beim Kauf regulär inklusive aller Gebühren 129€. Der selbe Flug kostet bei der Einlösung eines Freifluges (Prämienticket) 30.000 gesammelte Meilen und 210€ Gebühren. Davon entfällt der Großteil auf die genannten obskuren "Zuschläge".Der "Freiflug" kostet am Ende mehr als der "Kaufflug", was dadurch erreicht wird, dass die Fluggesellschaft über Gebühren den Preis manipuliert.Andere Länder haben diese Praxis inzwischen untersagt (Hong Kong, Brasilien), weswegen beispielsweise ein Flug bzw. Prämienflug von Brasilien nach Frankfurt 39€ Gebühren kostet, in der umgekehrten Richtung jedoch beispielsweise 334€. Dies ist an Absurdität nicht mehr zu überbieten. Der Zuschlag ist zudem bei regulär gekauften Flügen an verschiedenen Tagen auch ganz unterschiedlich. Es kann sogar vorkommen, dass Flüge billiger angeboten werden ("Für 99€ nach Paris") als der Zuschlag alleine an anderen Tagen kosten würde, was völlig absurd ist. Es wird daher deutlich, dass dieses Instrument der Zuschläge ein rein willkürliches ist, um den Markt nach Gutdünken zu täuschen und zu manipulieren.Dies stiftet beim Verbraucher nichts als Verwirrung und verdeutlicht, dass hier dringender Handlungs- und Regulierungsbedarf vonseiten der Regierung gegeben ist um den Verbraucher zu schützen und Marktransparenz zu gewährleisten.

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Actualités

  • Pet 1-18-12-9600-030609

    Fluggesellschaften


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.02.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, den Fluggesellschaften zu untersagen, separate
    Zuschläge zu erheben, mit Ausnahme von gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und
    Abgaben.
    Zu der auf der Internetseite des deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 51 Mitzeichnungen und 4 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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