Soziales

Rentenanspruch schon ab dem 15. anstatt 17. Lebensjahr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
30 Unterstützende 30 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

30 Unterstützende 30 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Alle Personen, die 1957/1958/1959 geboren wurden, ihre Schulzeit durch Kurzschuljahre nicht in 9 Jahren, sondern in 8 Jahren absolviert haben, wurden mit 14/15 Jahren aus der Schule entlassen und mussten sich um eine Lehrstelle oder Arbeitsstelle bemühen. Bei dem Rentenanspruch, fällt aber alles an Jahren weg, was vor dem 17 Lebenjahr war. Dies ist nicht akzeptabel, da diese Jahrgänge nichts für den verkürzten Schulweg können, aber so mind. 2 Jahre aus dem Rentenanspruch wegfallen, was natürlich für die Rente wichtig wäre. Dies ist eine Ungerechtigkeit.

Begründung

Alle Personen der Jahrgänge 1957/1958/1959 sollte diese Petition unterstützen um Ungerechtigkeiten durch die Kurzschuljahre zu beseitigen und den Rentenanspruch für diesen Personenkreis zu sichern. Die Kurzschuljahre mussten wir durchlaufen und 2 Schuljahre innerhalb von einem Jahr durchlaufen, sodass man von mit 14/15 Jahren aus der Hauptschule entlassen wurde und sich um einen Einstieg ins Berufsleben kümmern musste. Die Rentenanspruchsjahre werden aber erst ab dem 17. Lebensjahr gerechnet, sodaß 2 Rentenanspruchsjahre einfach unter den Tisch fallen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Das ist Betrug. Was konnten wir dafür, zu den Geburtenstarken Jahrgängen zu zählen. Werden dann auch noch bei der Rente ungerecht behandelt. Da hat der Gesetzgeber einen Fehler gemacht.

Noch kein CONTRA Argument.

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