Regija: Njemačka
Socijalnim pitanjima

Resozialisierungs-Insel(n) wider Willen! Der Schutz der Bevölkerung hat Vorrang!

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Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
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  1. Pokrenut 2012
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Wir leben in unserem Ort Seite an Seite mit zwei Männern, die wegen mehrfachen Sexualdelikten verurteilt und anschließend bis zuletzt auf Grund Ihrer Gefährlichkeit sicherungsverwahrt wurden. Durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Bundesverfassungsgerichts, die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für menschenrechts- und verfassungwidrig erklären, wurden beide Männer freigelassen und leben heute mitten unter uns.

Wir wehren uns gegen diese Form der gesellschaftlichen Integration von ehemaligen, aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftätern und fordern eine Reform des Strafvollzugs respektive der Sicherungsverwahrung deren oberstes Ziel der Schutz der Bevölkerung sein muss!

Der Schutz der Bevölkerung hat Vorrang!

Obrazloženje

Während in der Rechtsprechung das Recht auf Freiheit von Angeklagten und von verurteilten Straftätern detailliert ausgearbeitet worden ist und gegenwärtig in weiteren Reformen ausgearbeitet wird, wird das Recht der Opfer oder von potentiellen Opfern auf Sicherheit nur unzureichend berücksichtigt! Ein klares Zeichen im Sinne und zum Schutz der Bevölkerung setzen bei ihren Entscheidungen weder das Bundesverfassungsgericht noch die Länder, denen im Zuge der Föderalismusreform vom September 2006 die Gesetzgebungskompetenz des Strafvollzugs und damit auch der Sicherungsverwahrung obliegt.

Auf Grund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die die 2004 eingeführte Möglichkeit einer nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt hat und der im Anschluss daran als verfassungswidrig erklärten Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter durch das Bundesverfassungsgericht, wurden zahlreiche bisher als gefährlich eingestufte, ehemalige Straftäter mit unterschiedlichen Restrisiken aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Die Entlassung von weiteren, immer noch als gefährlich eingestuften Ex-Straftätern wird weiterhin erfolgen. Da es einen hohen Anteil von gefährlichen, noch inhaftierten und bereits entlassenen Ex-Straftätern gibt, die als therapieunfähig oder therapieunwillig gelten, ist und bleibt die Sicherungsverwahrung ein unverzichtbares Instrument des Strafrechts!

Jeder spricht von den Ex-Straftätern, aber nur wenige denken an die Opfer! Deutschland hat gegenwärtig ein Strafrecht, das es, unter dem Augenschein von Polizei und Justiz, Ex-Tätern erlaubt, sich unerkannt in der Gesellschaft zu bewegen. Die bisherigen Maßnahmen der Strafvollzugsreform stellen die Interessen der Täter in den Vordergrund und setzen damit falsche Signale für die Bevölkerung! Diskussionen über eine geplante Lockerung des Strafvollzugs für zu lebenslanger Haft verurteilte Schwerverbrecher unterstreichen dies gegenwärtig.

Oberste Prämisse der Verantwortlichen muss der Schutz der Bevölkerung sein! Eine Integration von ehemaligen, aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Straftätern in unsere Gesellschaft ist unter den bisherigen gesetzlichen Rahmenbedingungen keine Option für eine erfolgreiche Resozialisierung. Die Mehrheit der Sicherungsverwahrten, die auf Grund der bereits genannten Entscheidungen nicht länger festgehalten werden dürfen, kehren unvorbereitet in die für sie neue Realität zurück. Nur sehr wenige dieser Ex-Straftäter haben außerhalb der Justizvollzugsanstalt nach so langer Zeit im Freiheitsentzug noch solide familiäre oder freundschaftliche Kontakte sowie eine Wohnung oder Arbeit. Realitätsnahe Integration bzw. Resozialisierung muss von den Verantwortlichen mit Blick auf die Zukunft anders organisiert werden und darf nicht zu Lasten der Bevölkerung fallen!

Es kann nicht Ziel dieser Reform sein, dass grundsätzliche Regelungen eingeführt werden, die die Sicherheit der Bevölkerung, besonders die Sicherheit von Frauen und Kindern wissentlich gefährden. Klaus Kinkel, ehem. Bundesjustizminister sagte einmal: “Kinder sind kleine Menschen, die große Rechte brauchen. Kinder sind die Schwächsten unserer Gesellschaft und brauchen deshalb den größten Schutz. Alle Kinder müssen vor Gewalt geschützt werden.” Dies ist eine der größten Herausforderungen in einer sich verändernden Welt, eine Herausforderung der sich der Staat stellen muss, um familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen! Kinder sind die Zukunft unserer Gesellschaft, sie sind die Zukunft einer Gesellschaft, in der Frauen eine entscheidende Rolle spielen. Eine Rolle die wiederum für den Zusammenhalt einer Gesellschaft und Integration wichtig ist. Gewalt gegen Frauen und Kinder bleibt eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen unserer Zeit! Und sie hat weitreichende Konsequenzen. So wird durch Gewalt das Leben gefährdet, Familien und Gemeinschaften wird Schaden zugefügt und die gesamte Gesellschaftsstruktur beschädigt.

Die Bevölkerung und besonders Frauen und Kinder zu schützen sollte für alle Verantwortlichen höchste Priorität haben!

Im Namen aller Unterzeichner

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Novosti

Das Hauptproblem in Deutschland ist der undifferenzierte Glaube an die Tätertherapie. Sadistisch motivierte Täter sind aber nicht behandelbar, sondern belügen die Therapeuten, um Ausgang zu erhalten und neue Morde zu begehen. www.amazon.de/Kriminelle-ihre-Therapeuten-austricksen-ebook/dp/B0065IRP90/ref=tmm_kin_title_0?ie=UTF8&m=A11MW6AJTK8WZ7

"Im Zweifel für den Angeklagten", diesen Grundsatz sollte man nicht leichtfertig über Bord werfen. Es gibt eine Verurteilung für zukünftige Straftaten nicht, so etwas darf es auch niemals geben. Solange entlassene Straftäter niemandem etwas tun, sind sie freie Bürger, egal welche Straftaten sie früher gegingen. Dafür haben sie bereits mit dem langjährigen Freiheitsentzug gesühnt. Diese Rechtsgrundsätze sollten nicht aus Angst über Bord geworfen werden.

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