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Rettet den Regenwald!!! - Ausweitung der EU-Holzhandelsverordnung auf Holzkohle

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
EU-Parlament
110 Atbalstošs

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Handel mit Grillkohle aus illegalen Quellen eindämmen durch Ausweitung der EU-Holzhandelsverordnung auf Holzkohle!

Schützt den tropischen Regenwald! Ohne ihn wir unser Planet noch heißer!

Grillkohle aus Tropenholz muss in allen EU-Ländern für jeden Käufer erkennbar sein!

Bitte unterschreiben Sie die Petition! Danke.

Pamatojums

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 entschlossen, den Handel mit Holzkohle aus illegalen Quellen einzudämmen. Damit haben die Schüler *innen der Gesamtschule Emmerich am Rhein ihren ersten Teilerfolg ihrer Briefkampagne u.a. an die Bundeskanzlerin und die Bundesministerin für Landwirtschaft und Forschen erreicht (Briefkorrespondenz siehe hier).

Der Bundesrat begründet seinen Entschluss folgendermaßen:

„Nach wie vor ist Holz aus illegalem Einschlag (insbesondere aus tropischen Wäldern) Bestandteil von Holzkohleprodukten (wie etwa Grillkohle), die auf den deutschen beziehungsweise europäischen Markt kommen. Neben dem Umweltverband WWF hat dies die Stiftung Warentest in ihrer Untersuchung im Mai 2019 festgestellt.“

„Eine Ursache hierfür sind Regelungslücken in der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR – European Timber Regulation). Diese Verordnung verpflichtet Marktteilnehmer – also alle Unternehmen, die Holz und Holzprodukte auf dem EU-Binnenmarkt in den Verkehr bringen –, zentrale Nachweise für den Ausschluss von illegalen Holzquellen vorzulegen. Der Anhang der EUTR listet die betroffenen Holzprodukte von Rohholz über Spanplatten bis zu Holzfässern auf. Allerdings ist Holzkohle nicht angeführt. Damit fällt Holzkohle nicht unter die Europäische Holzhandelsverordnung. Deshalb haben die zuständigen Bundesbehörden (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie der Zoll) bislang keine Handhabe gegen die Einfuhr von Holzkohle fragwürdiger Herkunft. Holzkohle ist daher als Produktkategorie in den Anhang aufzunehmen, was Artikel 14 der Verordnung ausdrücklich vorsieht.“ Gesamte Beschlussfassung unter:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/377-19(B).pdf (sollte der Link nicht funktionieren, bitte kopieren und ins Adressfeld einfügen)

Seit Anfang 2019 fordern die Schüler *innen auch vom EU-Parlament eine entsprechende Ausweitung der Europäischen Holzhandelsverordnung auf Holzkohle. Im Oktober haben über 500 Schüler *innen eine diesbezügliche Petition unterschrieben und sie per Einschreiben an das Europäische Parlament in Brüssel geschickt. Zusätzlich wurde Kontakt aufgenommen mit Parlamentariern der EU von mehreren Parteien.

Bitte helft, auch auf diesem Wege mit, das Klima unserer Erde zu schützen und unterschreibt die nachfolgende Petition. Herzlichen Dank!

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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
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