Regione: Germania
Immagine della petizione Rettet unsere Freiheit !

Rettet unsere Freiheit !

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil Hauptkomissar Jürgen Dolata Bundeskanzlerin Frau Merkel BKA-Kommissarin Johanna Krass
15 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

15 Supporto

Il firmatario non ha presentato/depositato la petizione.

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Mancate

Guten Tag Ich bin einer von den 106 Personen bei dem die Hausdurchsuchung am 12 Juni 2012 GEMA Aktion durchgeführt wurde. Seit dem bin ich verdächtig dass ein Mitläufer der Gruppe Anonymous bin was überhaupt nicht stimmt. Und hier ist meine Geschichte: 12.06.2012 Kam die Polizei, sie haben Lärm bis zum geht nicht mehr gemacht alle Nachbarn waren wach. Haben richtig auf die Tür und die Fenster gehauen. Nach dem ich aufgestanden bin haben sie gesagt dass Sie ein Durchsuchungsbefehl haben und ich sollte meine Mitbewohnerin sofort aufwecken. Einer von dem Beamten hat gesagt dass meine Mitbewohnerin ist beschuldigt wegen einer Computersabotage auf die Gema und dass Sie eine Beschlagnahme machen werden. Also alle Computer usw. werden mitgenommen. Da war ich geschockt. "Alles was du sagst kann gegen Dich verwendet werden". Danach kommen die Kommentare dass wir eine Unordnung zu Hause haben und Beschimpfungen. Sie haben gesagt dass sie einen Zeugen aus der Samtgemeinde haben. Die Polizistin wollte das ganze aufnehmen. Ihr Gerät funktionierte nicht. Ich habe gesagt dass mehrere Computer mir gehören und dass ich so was nie im Leben machen werde, dass es ein Missverständnis sein muss. Dann hat der Polizist gesagt dass GEMA vor halben Jahr angegriffen wurde, ich wusste überhaupt nicht was das ist. Sie haben mir aber nicht geglaubt. In dem Gespräch haben Sie immer wieder unmögliche Bemerkungen gemacht wegen der Wg und Raubkopien, das war nicht nett. Ich habe alle Geräte durch Druck abgegeben dazu noch Passwörter usw. Sie haben gesagt dass wir so viel Computer usw. haben aber kein Geld für Vernünftige Softwareprogramme. Ich fühle mich Schikaniert und beraubt. Sie haben meine Privatsphäre angegriffen. Meine Brieftasche durchsucht und auseinander genommen und ohne Grund alle meine Geräte mitgenommen. Bin kein Expert aber von dem Anwalt habe ich erfahren dass der Durchsuchung unverhältnismäßig war. Außerdem durch solche eine Behandlung haben Sie einfach meine Privatsphäre kaputt gemacht. Sie haben keine Taschen gehabt um die Geräte zu Transportieren. Mit dem Rechner haben sie alle meine Unterlagen und Dokumente mitgenommen. Danach wo meine Mitbewohnerin noch nicht ganz wach war hat sie ein Protokoll gekriegt. In dem Stand dass sie mit allem einverstanden ist und freiwillig die ganzen Sachen abgibt. Durch solche eine Arbeit von der Polizei BKA fühle ich mich beleidigt und Schikaniert. Ich habe gar nichts unterschrieben weil sie mit mir nicht gerechnet haben trotzdem haben sie meine Gegenstände mitgenommen. Ich habe kooperiert sogar mein Handy eingestellt damit sie keine Probleme mit dem haben. Ich habe das alles was Sie wollten Ihnen gegeben. Dafür haben Sie uns ein Zettel gegeben dass wir uns bei Ihnen in der Polizeistelle BKA Hildesheim melden sollten. Da haben Sie uns Angehört. Die erste war meine bekannte danach ich die Fragen waren deutlich es handelte sich um eine Gruppe der Namen "Anonymous" fast alle Fragen waren in der Richtung. In diesem Stress konnte ich mich überhaupt nicht mehr Konzentrieren und alle wichtigen Daten in meinem Kopf waren weg. Nach dem Anhörung hat die Polizistin gesagt dass Sie mir kein Wort glaubt und dass ich Lüge. Da war ich erniedrigt. Jetzt dauert schon die ganze sechs Monate, keiner reagiert auf meine Briefe oder bekomme ich einfach zum Beispiel von Landgericht Verden die schon eine online Verkauf Auktion vorbereitet hat: gegen Anonymous ;) wegen Verdachts der Computersabotage wird die Beschwerde des Beschuldigten... vom 25 Oktober 2012 gegen die Bestätigung der Beschlagnahme des Amtsgerichts Verden (Aller) vom 24. Juli 2012 auf Kosten des Beschuldigten (§ 473 Abs. 1 S. 1 StPO) als unbegründet verworfen. Das Beste kommt jetzt Die Entscheidung unterliegt keiner weiteren Anfechtung (§ 310 Abs. 2 StPO). Die Gründe 4 Blatt Papier wo man als normale Mensch versteht nur Bahnhof. Eigentlich ich weiß nicht mehr wozu hat man Menschenrechte: Grundgesetz der BRD (Art. 1 bis 19 GG) und die sogenannten Grundrechts gleichen Rechte (Art.20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104) Konkretisiert. Deutlich: Die Grundrechte sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie dazu bestimmt, die Freiheitssphäre des Einzelnen von Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern. Sie sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Der Staat ist an die Grundrechte der Bürger gebunden und hat diese zu beachten. Artikel 8, 9, 12 Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wg und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. GG Art 25 der BRD.

Die Wahrheit ist, mehrere bei der Aktion GEMA die Geld oder Bekannte haben sind unschuldig geworden und Ihre Sachen haben längst zu Hause. Das ist für mich die Korruption. Obwohl die vermeintlichen Beweise nichts wert sind jedem Verdächtigen droht eine Strafe von 5

Motivazioni:

Diese Gesetze wurden gebrochen Gerade bei geringem Gewicht des Tatvorwurfs oder bei schwachem Tatverdacht verdient der Verhältnismäßig-keitsgrundsatz besondere Bedeutung.205 Die Durchsuchung bei einem Nichtbeschuldigten (§ 103 StPO) erfordert erhöhte Anforderungen an die Prüfung der Verhältnismäßigkeit.206 Auch wenn der Einsatz milderer Mittel mühevoller ist, kann nicht davon abgesehen werden. Der hohe Wert der Integrität der Wohnung verlangt diese Mühewaltung, bevor ein empfindlicher Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zulässig ist.207

Acht Monate für die Auswertung eines PC sind zu viel.379 Es ist selbstverständlich eine Frage der Bewertung und läßt sich nicht mathematisch errechnen, was als unzumutbar lange anzusehen ist. Entscheidend ist nicht nur die Menge des Materials, sondern auch die Schwierigkeit der Sichtung. Scheitert die zü-gige Auswertung eines beschlagnahmten PC an der unzureichenden sächlichen Ausrüstung der Polizei, ist er zurückzugeben.380

Nach der Drei-Stufen-Theorie des BVerfG444 ist bei staatlichen Eingriffsmaßnah-men, hier also bei der Frage der Beschlagnahmefähigkeit wie folgt zu differenzie-ren:445 • Intimsphäre: = unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung446 absoluter Schutz des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verbürgten Rechtes auf die freie Entfal-tung der Persönlichkeit • Privatsphäre: Schutz nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Abwägung zwischen wirksamer Strafverfolgung und dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit) • Sozialsphäre: in der Regel kein Schutz nach Maßgabe des Verhältnis-mäßigkeitsgrundsatzes

Tagebücher Die Entscheidungen zur Verwertung von Tagebüchern oder tagebuchähnlichen Auf-zeichnungen orientieren sich an der Drei-Stufen-Theorie des BVerfG.447 In der Regel gehen die Gerichte nicht von der absolut geschützten Intimsphäre, sondern „nur“ von der Privatsphäre aus, wonach Schutz nur nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besteht (Abwägung des Individualinteresses mit den Interessen der Allgemeinheit an der Strafverfolgung).448 Anhand der sechs Tagebuchentscheidungen des BGH und der Entscheidungen einiger anderer Gerichte zeichnet sich für die Praxis eine Situa-tion ab, in der die Ergebnisse solcher Entscheidungen wenig vorhersehbar sind.449 Die Durchsicht wegen etwaiger Aufzeichnungen von Straftaten ist zulässig.450

strafbare Handlungen eines Berufsgeheimnisträgers Unterlagen im Gewahrsam eines Berufsgeheimnisträgers sind grundsätzlich nach § 97 Abs. 1 Nr. 1 - 3 StPO geschützt. Das gilt selbst dann, wenn sich die Unterlagen nicht mehr im Gewahrsam des ursprünglichen Berufsgeheimnisträgers befinden, sondern eines Berufskollegen, der die Praxis seines Vorgängers übernommen hat455 oder bei der Steuerberaterkammer456.

Verteidigungsaufzeichnungen462 Aufzeichnungen, die sich ein Beschuldigter für ein lfd. Strafverfahren zum Zwecke der Verteidigung gefertigt hat, sind beschlagnahmefrei. Nach Art. 6 Abs. 3 MRK hat jeder Beschuldigte das Recht, über ausreichende Gelegenheit zur Vorbereitung sei-ner Verteidigung zu verfügen. Das Verbot der Beschlagnahme solcher Verteidi-gungsunterlagen ergibt sich aus der verfassungskonformen (Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG) Anwendung des § 97 Abs. 1 StPO .463 Dasselbe gilt für den im Gewahrsam des Beschuldigten befindlichen Schriftwechsel mit seinem Verteidiger (§ 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO).464 Ferner sind solche Verteidigungsunterlagen beschlagnahmefrei, die zwar für ein anderes Verfahren, aber zum selben Sachverhalt erstellt worden sind.465 Denn es muß einem Täter möglich sein, jedenfalls bei entsprechendem Anlaß bereits vor der Entdeckung einer Tat anwaltlichen Beistand zu suchen und sich dazu bera-ten zu lassen, wie er sich verhalten soll. Da der Beschuldigte oft gar nicht weiß, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist oder (noch) nicht, wäre es sonst vom Zufall abhängig, ob sein Schriftwechsel mit dem Verteidiger geschützt ist oder nicht.

genaue Bezeichnung möglich Die zu beschlagnahmenden Gegenstände sind so genau zu bezeichnen, daß kein Zweifel über den Umfang der Maßnahme besteht. Eine Konkretisierung durch Bezie-hung zum Tatverdacht und Abgrenzung von anderen Gegenständen ist dabei ausrei-chend.589 Es darf weder beim Betroffenen noch bei den die Beschlagnahme durch-führenden Beamten Zweifel über den Umfang der Maßnahme bestehen.590 Eine ge- wisse Unbestimmtheit läßt sich zwar nicht immer vermeiden. Die pauschale Anord-nung der Beschlagnahme aller aufgefundenen Gegenstände als Beweismittel ver-letzt einen Betroffenen jedoch in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs.1 GG (persönli-che Freiheitsrechte) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG.591

In älteren Entscheidungen wird die Ansicht vertreten, daß eine Beschlagnahme im Einzelfall auch durch ein Verfügungs- bzw. Veräußerungsverbot erfolgen könne.597 Schwierigkeiten ergeben sich aber daraus, daß die Beschlagnahme nicht außen er-kennbar ist.

Grazie davvero per il vostro appoggio

Link alla petizione

Immagine con codice QR

Slip a strappo con codice QR

download (PDF)

Wenn jetzt nichts gegen diese verletztenden und unverhältnismäßigen Polizeimaßnahmen getan wird, kann es in Zukunft noch schlimmer werden und so eine Behandlung von Beschuldigten wir als normal angesehen bzw. toleriert. Deshalb müssen möglichst viele diese Petition unterschreiben, damit zum Beispiel auch die Medien diesen Sachverhalt weiter öffentlich machen können.

Non è ancora un argomento CONTRA.

Contribuisci a rafforzare la partecipazione civica. Vogliamo che le tue istanze siano ascoltate e allo stesso tempo rimanere indipendenti.

Promuovi ora