Région: Wiesbaden
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Famille

Rückerstattung von KITA-Gebühren nach 4 Wochen Streik

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Stadt Wiesbaden
758 Soutien 553 en Wiesbaden

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  1. Lancé 2015
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Der letzte Kita Streik dauerte über 4 Wochen. Wir wollen kein Geld bezahlen für eine Leistung, die nicht erbracht wurde und fordern deshalb die Gebühren für einen Monat zurück. Einfach ausgedrückt: Keine Betreuung - kein Geld.

Wir fordern die Stadt Wiesbaden auf, die Kitagebühren für einem Monat zurück zu zahlen.

Raison

Während des Streiks hat sich durch die fehlende Betreuung der Familienalltag dramatisch verändert. Angestellte mussten Stress mit dem Arbeitgebern bis hin zu Lohneinbußen durch unbezahlten Urlaub hinnehmen. Freiberufler mussten Aufträge nach hinten schieben oder ganz Ablehnen. Die einzig Leidtragenden waren die Eltern und Kinder. Denn die Kommunen hatten während des Streiks sogar erheblich geringere Kosten, weil für diese Zeit keine Gehälter an die Betreuer/innen gezahlt wurden. Dann noch für die gleiche Zeit Gewinn zu machen, indem man einfach die Kita-Gebühren weiter einstreicht, ist ein Schlag ins Gesicht der Eltern.

Deshalb fordern wir die Stadt auf, die Gebühren für einen Monat zurück zu zahlen.

Was noch zu sagen ist.

Die Stadt hatte finanziell überhaupt kein Interesse, zügig zu einem Verhandlungsergebnis zu kommen und den Streik zu beenden. Die Berufung der Kommunen auf höhere Gewalt kann man deswegen nur als Witz bezeichnen, denn sie sind ja selbst Verhandlungspartner und obendrein finanziell noch Profiteure eines langen Streiks. Die Funktion des Streiks, Druck auf den Arbeitgeber zu erzeugen wird damit ad absurdum geführt.

Einzig die Eltern und Kinder mussten unter mehr als 4 Wochen Streik leiden. Dabei hätte die Stadt die Pflicht, Schaden von den Familien abzuwenden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, indem sie schnell zu einem Ergebnis kommt.

Eine Stadt wie Wiesbaden muss sich jetzt einfach mal Gedanken über ihr Image machen. Möchte sie familienfreundlich sein und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen? Oder möchte sie ausgerechnet jungen Familien auch noch Geld für eine Leistung abnehmen, die nicht erbracht wurde? Wiesbaden hat das doch nicht nötig.

Wenn die Stadt nun meint, sie könne jetzt fröhlich den Amtsschimmel ganz nach vorne stellen und mit der Gebührenordnung winken, in der das Leistungsprinzip nicht gilt, dann ist das etwas ärmlich. Viele andere Städte in Hessen haben längst beschlossen, die Gebühren für die lange Zeit des Streiks zurück zu erstatten. Das kann die Stadt Wiesbaden auch - wenn sie nur will. Als Landeshauptstadt sollte sie da nicht weiter hinterher hinken. Das Stadtparlament braucht nur einen Beschluss zu fassen.

Es geht hier nicht um ein paar Tage Betreuungsausfall. Da sagt keiner was. Es geht hier um über 4 Wochen ohne Betreuung. Deswegen fordern wir die Stadt auf, die Gebühren für einen Monat zurück zu erstatten. Keine Leistung - keine Gebühr!

Merci pour votre soutien

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Actualités

  • Liebe Unterstützer der Petition,

    nach einigen Verlängerungen ist die Petition nun beendet. Das Quorum von 2800 Stimmen wurde leider nicht erreicht und deswegen habe ich mich entschlossen keine Unterschriftenliste an die Verantwortlichen der Stadt Wiesbaden zu übergeben. Denn faktisch haben vielleicht gerade mal ein Viertel der betroffenen Eltern unterschrieben und in dieser Hinsicht muss man die Petition leider als Misserfolg bewerten.

    Trotzdem waren Ihre Unterschriften nicht umsonst. Es gab sehr viele aktive Unterstützer und dadurch ein vielfaches Medienecho in Zeitungen wie der Frankfurter Rundschau und der taz, im Hörfunk bei HR-1, HR-4, Radio FFH und RPR sowie beim Fernsehen wie Hessenschau, defacto und auch bei SAT.1.
    Dabei wurde nicht... plus loin

Kurze Ergänzung. Wir bezahlen mittlerweile per Dauerauftrag und werden beim nächsten Streik direkt die Zahlung aussetzen. Interessant an der ganzen Geschichte ist, dass befreundete Eltern mit 2 Kindern in der gleichen Kita eine Rückbuchung zur gleichen Zeit vornahmen. Diese Eltern bekamen inzwischen die 3. Mahnung. Bei mir kam direkt nach der ersten Mahnung der Amtsvollstrecker, nach dem Motto, hoppla, da muckt einer auf, dem verpassen wir einen ordentlichen Schuss vor dem Bug. Ich hatte eine deutliche Begründung zur Rückbuchung geschrieben, die befreundeten Eltern nicht. Obrigkeitsstaat? RS

Pas encore un argument CONTRA.

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