Obrazovanje

Rücknahme der Kündigung einer Erzieherin

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg i.Br.
554 Potpora

Primatelj peticije nije odgovorio.

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Primatelj peticije nije odgovorio.

  1. Pokrenut 2020
  2. Zbirka završena
  3. Predano na dan 03.11.2020
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Rücknahme der Kündigung einer Erzieherin im Kindergarten St. Elisabeth in Oberschopfheim wegen angeblichem Loyalitätsbruch.

Obrazloženje

Der angebliche Loyalitätsbruch besteht darin, dass die Erziehrin aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten ist, um der alt-katholischen Kirche beitreten zu können. Ein direkter Wechsel ist bürokratisch nicht möglich, deshalb ging dem Eintritt in die alt-katholische Kirche eine Austritt aus der römisch-katholischen Kirche voraus.

In Summe stellt dies nach unserer Auffassung eine Konversion innerhalb der christlichen Kirchen dar. Die Erziehrin hat in keiner Sekunde dem christlichen Glauben den Rücken gekehrt, sondern ist diesem nach wie vor verhaftet!

Selbst Erzbischof Burger schreibt in einer Antwort auf einen Brief des Elternbeirats des Kindergarten St. Elisabeth: "Wer von einer ACK-Mitgliedskriche in eine andere wechselt, drückt dadurch keine aktive, bewusste und inhaltlich begründete Abwendung von der katholischen Kirche aus". Beim ACK handelt es sich um die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen, die sich um eine ökumenische Zusammenarbeit unter den Mitgliedskirchen bemüht.

Des Weiteren ist die Erzieherin eine angesehene und geschätze Arbeitskraft und -kollegin im Kindergarten St. Elisabeth. Sie ist bei den Kindern sehr beliebt und wird von den Eltern geschätzt. Mit ihrer Kündigung verlieren wir eine fähige Arbeitskraft, die den Kindern sowohl wichtige Dinge für den Alltag, als auch das Kirchenjahr nähergebracht und erklärt hat. In Zeiten großen Fachkräftemangels können wir nicht auf sie verzichten und sehen nicht, dass sie adäquat und zeitnah auch nur annähernd ersetzt werden kann.

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Die Kündigung stimmt mich schon sehr traurig. Dass sowas in meiner Kirche möglich ist, finde ich skandalös und beschämt mich, da ich mich schon über 30 Jahre ehrenamtlich in der Kirchengemeinde engagiere. Da wird jemandem gekündigt, die unseren Kindern und Enkeln den christlichen Glauben mit Überzeugung näherbringt, was ja zur Grundaufgabe der Kirche zählt. Noch im letzten Jahr haben wir einen Wortgottesdienst in der Kirche gefeiert, den wir gemeinsam mit Frau Delakowitz vorbereitet haben, an dem die Kinder mit Freude dabei waren.

Warum schreiben Sie keinen Namen? Die juristischen Möglichkeiten sind allen Hauptbetroffenen längst bekannt. Diese Regeln lassen aber dem kirchlichen Arbeitgeber durchaus zu, dass er auf eine Kündigung verzichtet. Der Kirche stünde es wohl an, dass sie in diesem Fall auf die sehr großen Verdienste der Erzieherin und ehrenamtlichen Mitarbeiterin schaut. Bernhard Pfaff. Pfarrer i. R. Renchen

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