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Nein zur Neuregelung Pensionsmöglichkeit Abgeordnete - NEIN zu neuen Steuerfreibeträgen für diese

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Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschussn Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
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Rücknahme Wahlmöglichkeit Rückkehr zu Abgeordneten-Pensionen - Widerspruch zur Abgeordnetendiäten von 2008! Rücknahme Erhöhung der Pauschal-Vergütungen (Diätenbeschlüsse vom 11.02.2017; Landtag Ba-Wü). Bestimmung für Entlohnung(en) durch externe "Bürgergremien" - Keine steuerfreien Pauschalen mehr! Abgeordnete sind auch Bürger, die dem Steuerrecht unterliegen - Arbeitnehmer haben 1.000,--€ Werbundkostenpauschale und nicht 1.000,-€ steuerfrei!!!

Selgitus

Die Beschlüsse vom 11.02.2017 kontertkarieren die Diaätbeschlüsse von 2008, wobei die Abgeordneten sich eine saftige Diätenerhöhung u. a. mit Einführung einer eigenständigen Pflichtversicherung begründeten. Nun wollen sie wieder zurück zur Pension, die wir Steuerzahler auch noch bezahlen müssen. Die Begründung "arbeitsfähig" zu bleiben, gilt in gleichem maße für jeden Arbeitnehmer, der keine Steuerfreien Pauschalen selbst beschliessen kann, im Gegenteil, diese Abgeordneten kürzen diese, wo immer sie es für erforderlich halten - eben nur nicht bei sich! Seitens des Grundgesetzes sind unsere Parlamente auf Volksvertreter, also auf alle Bevölkerungsschichten ausgerichtet, und nicht auf Parteigänger. Wir brauchen keine Berufspolitiker, die direkt nach der Schulausbildung den Kariereweg über Parteiarbeit in die Parlamente gehen. Die nun selbst genehmigten, steuerfreien Zulagen für Zu- und Mitarbeiter dienen m. E. nach nur zur Festigung und zum Ausbau der Parteiarbeit der Mandatsträger und damit zu deren persönlichen Absicherung/Machterhalt! Dies widerspricht eindeutig den Zielen und Erfahrungen unserer "Grundgesetz-Politiker". Ausserdem stellt sich Frage, warum "Beamte", die über Pensionen abgesichert sind, über die Rentnergruppe hinweg Entscheidungen treffen dürfen und können, von denen sie nicht betroffen sind. Warum junge Abgeordnete sich über ihre zukünftige "Rente" beschweren und wieder zurück in die Pensions wollen, wo sie doch zum Zeitpunkt ihrer Kandidatur wussten, auf was sie sich einliessen. Warum kann/darf ein Abgeordneter tun, was einem "normalen" Bürger verwehrt bleibt? Auch dies ist ein Widerspruch zum Artikel 3 im Grundgesetz (alle sind geich).Ich fordere daher alle Abgeorneten auf, sofort wegen Befangenheit von ihren Aufgaben und Ämtern zurück zu treten oder aber den Beschluss zurück zu nehmen. Wahlkreisbüro' und persönliche Mitarbeiter (m/w) dürfen NICHT aus den Steuertöpfen finanziert werden! Die Parteien erhalten aus Steuermittel Gelder (Parteifinanzierung) die ihnen nicht zustehen, da sie ihren "Wahlerfolg"-Anteil auf 100% der Wahlberechtigten hochrechen. Das ist Bereicherung!

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uudised

  • Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme - leider waren wir viel zu Wenige, die sich trauen, dagegen vorzugehen.
    Mit allen "Maulhelden" an den Stammtischen hätten wir eine Chance gehabt ...
    Unsere gewählten "Volksvertreter" berufen sich gerne auf ein Urteil, wonach sie unabhängig sein müssen und daher KEINER Kontrolle (etwa wie Tarifvertragspartner) unterworfen werden dürfen. Dies nutzen sie weiterhin schamlos aus.

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