Περιοχή: Γερμανία
Εξωτερική πολιτική

Rücktrittsforderung an Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen

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Η αναφορά απευθύνεται σε
Ministerium für Verteidigung - Petitionsausschuss Deutscher Bundestag
104 Υποστηρικτικό 100 σε Γερμανία

Η αναφορά αποσύρθηκε από τον αναφέροντα

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  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Eine Verteidigungsministerin, die trotz und noch nach der Feststellung der Völkerrechts-widrigkeit des am 14.4.2018 durch die USA, Großbritannien und Frankreich verübten Luftangriffs auf Syrien durch den Wissenschaftlichen Dienst der eigenen Bundesregierung (WD 2-3000-G48/18) diesen wider besseren Wissens als "verhältnismäßig und erforderlich" bezeichnet und die eigene Bereitschaft zur Beteiligung erklärt ("Die Zeit" 22.4.2018), stärkeres militärisches Engagement der Bundeswehr in der Welt, verbunden mit der Forderung nach massiver Steigerung der Rüstungsausgaben ("Bild am Sonntag" 22.4.2018, "Handelsblatt" 23.4.2018, aktueller Forderungskatalog zur Haushaltsdebatte), gefährdet mit ihrer Gesinnung das Ansehen Deutschlands in Hinblick auf Friedensbestrebungen. Sie nimmt eine Gefährdung durch Krieg, der von deutschem Boden ausgeht, in Kauf.

Frau von der Leyen, treten sie vom Amt der Verteidigungsministerin sofort zurück!

Αιτιολόγηση

Frau von der Leyen verstößt aus Sicht der Unterzeichner mit ihrer Äußerung, was "Großbritannien aus der Luft beigetragen hat, könnten auch wir leisten" ("Die Zeit" 22.4.2018) und damit mit ihrer Einstellung gegenüber dem Zweck des Einsatzes der Bundeswehr gegen den Grundsatz des Art. 26 Abs.1GG und den Art.2 des Zwei-plus-Vier-Vertrages vom 12.9.1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Verbot des Angriffskrieges).

"Die Regierungen der BRD und der DDR bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der BRD und der DDR erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen"

Eine UN-Resolution des Sicherheitsrates lag zum Zeitpunkt des geführten Militärschlages nicht vor. Frau von der Leyen scheint den Unterschied zwischen Angriff und Verteidigung und die Grundprinzipien des Völkerrechts nicht klar zu sein. Bereits in der Vergangenheit beförderte sie als Bundesverteidigungsministerin Entscheidungen, die nicht friedensfördernd waren (httpps//:nachdenkseiten.de).

Die Unterzeichner fordern von Frau von der Leyen, mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt als Verteidigungsministerin zurückzutreten, der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier möge ihre Entlassung unverzüglich vornehmen, um weiteren Schaden von der Bundesrepublik und den Bundesbürgern durch ihre Person in diesem Amt abzuwenden.

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