Rinkimas baigtas
Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) vom 17.06.1953 zu aktualisieren und zu ändern.
Priežastis
Im v.g. Gestz ist nicht geregelt, dass außer dem Ehrensold weitere Gelder bzw. Leistungen zu vergüten sind. Es ist klar darzulegen, dass Dienstwagen mit Chauffeur und Büro nicht zusätzlich bereitstehen, sondern entgeltlich. Im weiteren ist festzustellen, dass ggf. Aufwendungen nicht ergänzend vergütet werden. Die gegenwärtige Praxis der Anmietung eines Büros - fast immer leerstehend-, die Bereitstellung von Dienstwagen und Chauffeur und Vergütung eingereichter Rechnungen ist zu beenden. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Ex-Bundespräsident private Aufwendungen auch aus dem auskömmlichen Ehrensold selbst bezahlen kann und dass er keine dienstlichen Aufwendungen mehr hat.
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Kol kas jokio argumento PRIEŠ.