Ruhegehalt für Beamte - Berücksichtigung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
54 Ondersteunend 54 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

54 Ondersteunend 54 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Gleichstellung von Zeiten des Entwicklungsdienstes gem. Entwicklungshelfer Gesetz (Ehfg) bei der Berücksichtigung ruhegehaltsfähiger Dienstzeit gem. Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG). Vollständige Anerkennung von Entwicklungsdienst als "Sonstige Zeiten" in §11, BeamtVG.

Reden

Ich habe von 1976-82 auf Grundlage des EhfG mit dem Deutschen Entwicklungsdienst in Äthiopien gearbeitet. Das EhfG vom 18.06.1969 erkennt an, dass Entwicklungsdienst im öffentlichen Interesse liegt. Das ergibt sich aus §2, Abs. 1,Nr. 3, EhfG, in dem es heißt, dass Entwicklungshelfer zu solchen Vorhaben entsandt werden, „die mit den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland für Entwicklungsländer im Einklang stehen“. Gemäß §22, EhfG (durch Anpassung des Wehrpflichtgesetzes inzwischen gestrichen) erlischt für diejenigen, die zwei Jahre als Entwicklungshelfer tätig waren, die Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten. Damit ist dem Entwicklungsdienst, wie der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Erhard Eppler, bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag (220. Sitzung am 28.02.1969) ausgeführt hat, der gleiche Rang wie dem Wehrdienst eingeräumt und als anrechenbare Zeit gem. §9, Abs. 1, Nr. 1, BeamtVG zu berücksichtigen. Dies trifft auf mich zu.Bei meinem nun eingetretenen Ruhestand stelle ich fest, dass von meinem Dienstherren, der Deutschen Telekom, diese 6 Jahre lediglich gem. §11, Nr. 3, BeamtVG zur Hälfte anerkannt werden. Ich sehe darin das Gleichheitsgebot gem. Art. 3, Grundgesetz eklatant verletzt und bitte dem abzuhelfen. Wenn Entwicklungs- und Wehrdienst gleichberechtigt nebeneinander stehen kann es nicht sein, dass eine unterschiedliche Gewichtung im BeamtVG erfolgt.Vor dem Hintergrund, dass von den ca. 30000 ehemaligen Entwicklungshelfern aus den 60er und 70er Jahren einige nach ihrer Entwicklungshelferzeit im öffentlichen Dienst beschäftigt wurden und demnächst in den Ruhestand wechseln, sehe ich ein öffentliches Interesse gegeben.

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Nieuws

  • Pet 1-17-06-20130-048421

    Ruhegehalt für Beamte
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Zeiten des Entwicklungsdienstes bei der
    Berücksichtigung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten nach § 11 Nr. 3b
    Beamtenversorgungsgesetz vollständig als sonstige Zeiten anerkannt werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass bei der
    Festsetzung der Versorgungsbezüge die vor der Berufung in das Beamtenverhältnis
    zurückgelegte Zeit als Entwicklungshelfer nach § 11 Nr. 3b des
    Beamtenversorgungsgesetzes... verder

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