Region: Bremen

S 18/126 - Gegen den Bau von Windkraftanlagen in Oslebshausen

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
30 Stödjande 30 i Bremen

Petitionen är avslutad

30 Stödjande 30 i Bremen

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition gegen den Bau von Windkraftanlagen in Oslebshausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fordere die Bremische Bürgerschaft auf, den Bau von Windkraftanlagen im Windkraftvorranggebiet F (Blockland/Wummensieder Feldmark) zu verhindern.

Begründung:

Das Windkraftvorranggebiet F am Südrand der Wummensieder Feldmark (Blockland) befindet sich in Stadtrandlage zwischen der Bundesautobahn 27 und dem Maschinenfleet, östlich der Ritterhuder Heerstraße bzw. westlich der Justizvollzugsanstalt. Die Fläche wird seit jeher als Grünland genutzt. Nun ist hier der Bau von Windkraftanlagen vorgesehen.

In unmittelbarer Nähe befindet sich ein geschlossenen Wohngebiet mit den Siedlungen Ritterhuder Heerstraße, Bauerndobben, Bauernweide, Randweg, Piepengraben, Krumme Reihe und Heppengraben. Die Siedlungen sind durch große Nutz- und Erholungsgärten geprägt. Die Grundstücke und die Gebäude sind zum Teil weniger als 400 Meter von den geplanten Windenergieanlagen entfernt.

Die geringe Entfernung lässt erwarten, dass die Anlagen schwerwiegende Auswirkungen auf die Anwohner haben werden. Die typischen Belastungen von Anlagen der geplanten Größe sind bekanntlich Schattenwurf, das Auftreten der charakteristischen blitzartigen Lichtreflektionen und Lärmimmissionen. Die Behörden haben bisher keine Erkenntnisse vorgelegt, die erwarten lassen, dass solche Einwirkungen hier ausnahmsweise ausgeschlossen werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass in dem betroffenen Bereich eine vorherrschende Windrichtung vom Blockland kommend in Richtung Stadt besteht, die Wohnbebauung also im Windschatten der geplanten Anlagen liegt. Da sich hinter den Anlagen über viele Kilometer die Fläche des Bocklandes und der ins Teufelsmoor übergehenden Wümmewiesen öffnet, ist hier auch ständiger Wind gegeben. Es ist offensichtlich, dass die Geräuschimmissionen dadurch verstärkt und kontinuierlich in die Wohnsiedlungen getragen werden. Die Genehmigungsbehörden haben diesen Umstand meines Wissens bisher jedoch weder zur Kenntnis genommen, noch eine entsprechende Begutachtung veranlasst.

Die Fortführung der Planungen bedeutet daher, dass das Risiko einer massiven Belastung der Anwohner und eines Wertverlustes ihrer Grundstücke billigend in Kauf genommen wird.

Die offenbar herrschende Vermutung, wegen der nahen Autobahn komme es auf eine Mehrbelastung der Bewohner nicht an, ist falsch. Zu der grundsätzlich spürbaren Mehrbelastung durch eine zweite Geräuschquelle sowie durch den Schattenwurf und Sonnenreflektionen gibt es gesicherte gutachterliche Erkenntnisse, die auch die Verwaltung bzw. die Politik zur Kenntnis nehmen muss. Zu Recht ist Bau von Windkraftanlagen in Deutschland nur zulässig, wenn eine Lärmbelästigung von Anrainern ausgeschlossen werden kann. Der erforderliche Mindestabstand mag variieren, eine Entfernung von 400 Metern zur nächsten Wohnbebauung ist jedoch in jeder Hinsicht indiskutabel, zumal bei den hier vorherrschenden Windverhältnissen.

Ergänzend ist auszuführen, dass die Bewohner der angrenzenden Siedlungen ihre Häuser teilweise schon seit über 80 Jahren bewohnen. Die Anwohner haben im Laufe der Zeit durch den Autobahnbau, die Einrichtung und den Ausbau des Gewerbegebiets Schragestraße bzw. des Sander-Centers sowie durch den vor kurzem abgeschlossenen Neubau der Autobahnabfahrt Gröpelingen/Oslebshausen immer wieder erhebliche Belastungen und eine Minderung des Wohnwertes ihrer Grundstücke hinnehmen müssen. Die zu erwartenden Immissionen wiegen besonders schwer, da es sich bei den angrenzenden Wohngebieten nicht um geschlossene Wohngebäude, sondern um Stadtrandsiedlungen handelt, die ihren Wert vor allem aus ihrer Lage und aus der Gartennutzung beziehen. Letztere ist von den zu erwartenden Immissionen besonders betroffen.

Nur am Rande möchte ich darauf hinweisen, dass die Ritterhuder Heerstraße vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr in der Tagespresse erst vor wenigen Tagen als Entwicklungsgebiet für neue Wohnbebauung angepriesen wurde. Der dort zu schaffende, staatlich geförderte Wohnraum wird unmittelbar im Sichtbereich der neuen Windkraftanlagen liegen.

Der Beirat Gröpelingen hat in seiner Stellungnahme vom 13.10.2006 die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Vorrangfläche F aus den vorgenannten Gründen entschieden abgelehnt. Mit einstimmigem Beschluss anlässlich der öffentlichen Beiratssitzung am 15.02.2012 hat der Beirat den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr aufgefordert, das geplante Windkraftvorranggebiet F aus dem gültigen Flächennutzungsplan herauszunehmen.

Ich bitte nunmehr die Bürgerschaft, den Vorgang zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten, um eine unangemessene und, wie ich meine, rechtlich nicht zulässige Belastung der Anwohner zu verhindern.

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Nyheter

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 34 vom 10.12.2014

    Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/126

    Gegenstand:
    Beschwerde gegen den Bau von Windkraftanlagen in Oslebshausen

    Begründung:
    Die Petentin wendet sich gegen die beabsichtigte Errichtung von Windkraftanlagen in einem ihrem Haus
    nahe gelegenen W indkraftvorranggebiet. Sie trägt vor, die Windkraftanlagen rückten zu dicht an die
    Wohnbebauung heran. An ein igen Stellen betrage die Entfernung lediglich 350 bis 380 m. Auch ein
    geplantes Neubaugebiet sei nur etwa 500 bis 600 m von den geplanten Anlagen entfernt. Die geringe
    Entfernung... vidare

Inga PRO-argument ännu.

Inga KONTRA-argument än.

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