Regio: Bremen

S 18/137 - Nachbarbeschwerde gegen ein Bauvorhaben

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
131 Ondersteunend 131 in Bremen

De petitie is afgesloten

131 Ondersteunend 131 in Bremen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie der Bremischen Bürgerschaft .

Petition

von Anwohnern und Nachbarn des Bunkers Braunschweiger Straße 17-19

  1. an den Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

  2. an Senator Dr.Joachim Lohse

    Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

    Ansgaritorstraße 2, 28195 Bremen

  3. an Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt

    Am Dobben 91, 28203 Bremen

    Wir, die Anwohner und Nachbarn des Bunkers in der Braunschweiger Straße 17-19 protestieren gegen die Absicht , den Bunker komplett abzureißen und durch einen maßstabslosen Neubau zu ersetzen.

Mit dieser Petition fordern wir Bürgerschaft, Bauressort und Ortsamt/Beirat auf, die Architekten zum Verzicht auf den geplanten Totalabriss des Bunkers zu bewegen und diesen nach erträglichen Korrekturen zu einem in die Braunschweiger Straße harmonisch eingefügten Wohngebäude umzubauen.

Begründung

  1. Es besteht eine konkrete Gefahr für unsere Gesundheit und unser Eigentum

    (Erfahrungen von massivsten Schäden durch Bunkerabrisse in anderen

    Städten, z. B. Münster oder Hamburg liegen vor)

    Mit dem Totalabriss des Bunkers mit seinen bis zu 1,50m mächtigen Decken, Wänden und Sohle sind monatelange Belastungen durch Erschütterungen, Lärm, Staub (insbesondere durch möglichen Asbeststaub!) und Verkehr verbunden, die das Leben unerträglich machen werden. Eine Garantie, dass die beabsichtigten Sprengungen und Abbrüche keine nachhaltigen Schäden an unseren Gebäuden anrichten, kann uns niemand geben. Diese Folgen sind aber sehr wahrscheinlich, da bereits jeder Kleinlaster, der durch die angrenzenden Straßen fährt, Vibrationen und Erschütterungen auslöst.

    Es kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass sich im Untergrund von einigen Grundstücken noch Blindgänger der zahlreichen Bombenteppiche befinden, die hier im Krieg niedergingen. Starke Erdbewegungen, verursacht durch die geplante Sprengung des Bunkers, könnten Explosionen auslösen!

    Die angrenzenden Häuser in der Braunschweiger und Celler Straße wurden auf einer immer noch leicht beweglichen Sanddüne errichtet. Während des 2. Weltkrieges wurden zahlreiche Häuser beschädigt bzw. vollständig zerstört. Der Neuaufbau erfolgte mit einfachsten Mitteln, zum Teil unter Nutzung der unteren Grundmauern, der Schutt wurde zum Teil als Untergrundmasse für die Gärten genutzt und mit einer dünnen Erdschicht bedeckt. Auch heute noch sackt der Boden an einigen Stellen immer wieder ab und muss mit Erde aufgefüllt werden. Abrissarbeiten auf solch weichem Untergrund, erst recht durch Sprengungen, stellen eine immens höhere Gefährdung dar als gewöhnlich!

    Die Häuser haben alle einen Gemeinschaftsgiebel und sind nicht durch Dehnungsfugen voneinander getrennt. Schwingungen und Erschütterungen übertragen sich von der Sohlplatte bis in die oberen Geschosse von Haus zu Haus.

Schäden, die zum Teil erst Monate nach dem Abriss auftreten können (wie z.B. am Kanalnetz unterhalb der Kellersohle, hinter den abgemauerten Installationsschächten, unter dem verschalten Dachstuhl) können durch ein Beweissicherungsverfahren nicht erfasst werden.

Wir lehnen es ab, uns auf die Zeit nach dem erfolgten Abbruch vertrösten zu lassen, in der wir niemals die Ursachen von Schäden werden beweisen können und so auf den beschädigten Gebäuden sitzen bleiben werden.

Unser Misstrauen wird dadurch noch verstärkt, dass die Verantwortlichen bislang die Veröffentlichung der Beweissicherungsunterlagen versagen und die Eingrenzung des Untersuchungsgebiets willkürlich vorgenommen wurde.

Der Beirat Östliche Vorstadt hingegen hat trotz der dargestellten Gefahren dem Neubauvorhaben bereits zugestimmt, nimmt also die negativen Konsequenzen des Abbruchs billigend in Kauf, ohne sich damit intensiv beschäftigt zu haben.

  1. Ein vollständiger Abbruch des Bunkers ist andererseits gar nicht nötig.

    Die dafür ins Feld geführten Begründungen halten wir für falsch und fadenscheinig: nur das oberste Geschoss ist wegen seiner zu geringen lichten Höhe nicht zum Wohnen geeignet. Fehlende Grenzabstände sind nur vorgeschoben angesichts der großzügigen und bauwirtschaftsorientierten Dispenspraxis der Bauverwaltung, die sie z.B. bei der Genehmigung des die gesamte Braunschweiger Straße überragenden Neubaus neben dem Bunker bewiesen hat.

Der Abstand zur Nordseite der Celler Straße ist völlig ausreichend. Sämtliche anderen Geschosse sind bei einer lichten Höhe von 2,61m für das Wohnen ausreichend bemessen.

Dass ein Bunker erhalten und umgebaut werden kann, haben die Architekten selbst an mehreren Orten in Bremen bewiesen, zuletzt in der Roonstraße.

Auch die Sprengung und Beseitigung der 1,50m mächtigen Fundamentsohle zu Gunsten einer Kellergarage ist völlig überzogen: im jetzigen Erdgeschoss des Bunkers können problemlos Stellplätze und Abstellräume untergebracht werden.

Die Zufahrt ist ebenerdig. Es wäre danach völlig ausreichend, lediglich Dach, oberste 1,50m mächtige Decke und den rückwärtigen Anbau zu beseitigen, und den so nach oben offenen Bunker mit einer verträglichen Aufstockung wieder zu schließen. Sofern die verbleibenden Geschossdecken für den Wohnungsbau ungeeignet sein sollten, spricht auch nichts gegen deren Abbruch und Wiederaufbau innerhalb der Hülle des Bunkers.

Mit einem begrenzten Teilabbruch wäre auch eine erhebliche Kostenreduzierung verbunden, die den Zwang zu einer extremen Ausnutzung des Grundstücks mindern würde. Ein begrenzter Teilabbruch des Bunkers ist zeitlich und hinsichtlich der Auswirkungen so begrenzt und überschaubar, dass dieser den Bewohnern eher zugemutet werden könnte, als der vollkommen unnötige Totalabriss.

Aber auch in diesem Falle fordern wir eine bessere Information und Beteiligung der Betroffenen ein.

  1. Wir wenden uns darüber hinaus auch gegen das geplante Neubauprojekt in seinen bisherigen Ausmaßen.

Die zu erwartende Genehmigung orientiert sich an dem jüngst errichteten östlichen Nachbargebäude des Bunkers, das bereits den nach § 34 BauGB vorgegebenen Rahmen sprengt, der sich aus der Eigenart der näheren Umgebung ergibt.

Das Gebäude ist rücksichtslos gegenüber der sich auf der Südseite der Braunschweiger Straße abzeichnenden Trauf- und Firstlinie und verstößt eklatant gegen das Gebot der Vermeidung von bodenrechtlichen Spannungen gegenüber der wesentlich niedrigeren Bebauung auf der Nordseite der Braunschweiger Straße, die ebenfalls zur Eigenart der näheren Umgebung gerechnet werden muss.

Das o.b. Gebäude ist ein (bedauerlicher) Einzelfall, kann aber keinesfalls als Maßstab bei der Beurteilung einer Neubebauung herangezogen werden.

Der Bunkerabriss zur Errichtung von 10 neuen Luxuswohnungen stellt daher ein unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit und das Eigentum der Anwohner der angrenzenden Straßenzüge dar und ist im Übrigen nicht notwendig.

Laut Bauordnung/Baugesetz ist ein Abrissgesuch abzulehnen, wenn damit eine Gefährdung einhergeht (zit. nach Herrn Bücking,20.11., Versammlung Lessingschule)

Die Unterschriften der Anwohner, Nachbarn und sonstigen Unterstützern der Petition werden nachgereicht.

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Nieuws

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) vom 21. August 2013

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/137

    Gegenstand:
    Nachbarbeschwerde gegen ein Bauvorhaben (Bunker)

    Begründung:
    Die Petenten wenden sich gegen die Absicht, einen in ihrem Wohnviertel vorhandenen Bunker komplett
    abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen. Sie tragen vor, die Beseitigung des Bunkers führe zu einer
    konkreten Gefahr für ihre Gesundheit und ihr Eigentum. Entsprechende Erfahrungen habe man dem Abriss
    von Bunkern in anderen Städten gesammelt. Es seien monatelange Belastungen durch Ersc hütterungen,
    Lärm,... verder

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