Región: Bremen

S 18/146 - Beschwerde über die Erhöhung der Kindergartenbeiträge

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
811 Apoyo 811 En. Bremen

El proceso de petición ha terminado.

811 Apoyo 811 En. Bremen

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea der Bremischen Bürgerschaft.

Petition gegen die Einführung der Erhöhung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in Bremen zum 01.01.2013 sowie die hierzu gültige Beitragstabelle insbesondere der Stufen 11 bis 20

1.an den Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

2.an die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen,

Frau Anja Stahmann,

3.an den Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft

Ich protestiere gegen die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Gebührenerhöhung für Kindertagesstätten im Land Bremen.

Mit dieser Petition fordere ich die Bremische Bürgerschaft und die zuständige Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, Frau Anja Stahmann, auf, die Beitragserhöhung außer Kraft zu setzen und durch eine angemessene und insbesondere verhältnismäßige Neuberechnung zu ersetzen.

Begründung

Der JHA sowie die Deputation für Soziales Kinder und Jugend haben Anfang Oktober 2012 beschlossen, die Elternbeiträge für Kindertagesstätten im Lande Bremen kurzfristig mit Wirkung zum 01.01.2013 kräftig anzuheben.

Hierbei unterstelle ich, dass selbstverständlich sowohl die neue als auch die alte Gebührenordnung bekannt ist.

Seit Mitte November 2012 wurden die Eltern auf unterschiedliche Art und Weise, teilweise nur mündlich, über die neuen Elternbeiträge informiert. Viele Eltern sprachen ihre Proteste bereits mittels der Gesamtelternvertretungen aus, welches die ZEV als oberstes Elterngremium veranlasst hat, sich für die Belange der Eltern von Kindern in Bremer Tageseinrichtungen einzusetzen.

Ich bin der Auffassung, dass zum einen der Termin der Einführung nicht der 01.01.2013 hätte sein dürfen, und zum anderen, insbesondere die Höhe Stufen 11 bis 20 der neuen Elternbeiträge in Frage zu stellen ist.

Prinzipiell zu begrüßen ist, dass Elternbeiträge mit dazu beitragen, eine qualitativ angemessene Kindertagesbetreuung zu gewährleisten.

Dabei ist aber darauf hinzuweisen, dass Gesetze und Verordnungen zwingend einzuhalten sind.

Hier stellt sich schon die Frage, ob bestandskräftige und belastende Beitragsbescheide, die gemäß §1 Absatz 2 Satz 1 KigaBO, immer für ein komplettes Kindergartenjahr gelten, gemäß § 48 SGB X einfach kurzfristig aufgehoben werden können. Die Eltern dürfen schließlich auf die Bestandskraft bis zum Ende des jeweiligen Kindergartenjahres, in der Regel der 31. Juli bzw. 01.August, vertrauen.

Hinzu kommt der Senatsbeschluss vom 29. November 2005 in welchem die stufenweise Erhöhung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen ab dem Kindergartenjahr 2006/07 (Beginn: 1.8.2006). Die Beiträge für die Kindertagespflege sind entsprechend anzupassen.

Es ist offensichtlich und nachweisbar, dass seitdem die Elternbeiträge nicht nach den rechtlich und gesetzlichen Möglichkeiten angepasst und erhöht wurden. Dies wirkt sich zum Nachteil der Eltern aus.

Weiter ist gemäß Vorlage vom 21.02.2012 zum Ausbau und zur Weiterentwicklung

der Kindertagesbetreuung in 2012 und in 2013 in der Stadtgemeinde Bremen zu entnehmen:

Außerdem soll eine Anpassung der Elternbeiträge erfolgen, die in Bremen seit 2006 stabil sind. Werden die in der Untersuchung zur Referenzwertfinanzierung dokumentierte Steigerungen von Kosten und Ausgaben für die Tagesbetreuung hochgerechnet (+ 13 % von 2006-2013), zeigt sich, dass der Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Ausgaben für die Kindertagesbetreuung abnimmt. Mit einer Steigerung der Einnahmen aus Elternbeiträgen um ca. 1,7 Mio. € (+ 13 % der derzeitigen Einnahmen von ca. 13 Mio. €) würde dieser wieder das Ausgangsniveau erreichen.

Dies stellt meiner Auffassung nach ein Eingeständnis der Tatsache dar, den o.g. Senatsbeschluss vom 29. November 2005 außer Acht gelassen zu haben.

Weitaus schwerer liegt in meiner Auffassung die Tatsache, dass die Anpassung der Beiträge gem. KigaBO nicht rechtmäßig ist. Die Elternbeiträge sind den Einkommensverhältnissen der Eltern anzupassen. Hier sagt §1 Absatz 2 Satz 8 der KigaBO aus, dass die Anpassung entsprechend § 94 SGB VIII gem. der Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren Arbeitseinkommens zu erfolgen hat. Bei altem Höchstbetrag von 257.- € für eine Betreuung von 8 Stunden liegt die Steigerung auf jetzt 310.- € bei mehr als 20 %. Berechnet auf weitere Betreuungsmöglichkeiten liegt hier die Steigerung im Durchschnitt bei 10 %.

Dem § 94 Abs. 5 SGB Achtes Buch ist zu entnehmen, dass ( ) werden nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge durch Rechtsverordnung( ) die Staffelungen der einzelnen Einkommensstufen ab Stufe 11 bis 20 nur einmal ab Stufe 16 verändert wird (Hier: Betreuungsart: 8 Stunden mit Mittagsessen). Dies entspricht nicht der Auslegung vorgenannten Paragraphen und ist zu korrigieren.

Es dürfte außer Frage stehen, dass sich das durchschnittliche Einkommen seit 2007 (Zeitpunkt der letzten Beitragsbemessung) keinesfalls um 10 % oder mehr erhöht hat. Im Grunde ist von sinkenden Reallöhnen auszugehen.

So gesehen ist die Verhältnismäßigkeit der Beitragserhöhung nicht gegeben. Vielmehr ist diese in ihrer jetzigen Form als Verletzung des Äquivalenzprinzips anzusehen.

Ich fordere Sie daher auf, den obigen Sachverhalt eingehend zu prüfen und Schritte einzuleiten, die nicht nur eine Einführung der Beitragserhöhung zum 01.08.2013 nach sich ziehen, sondern insbesondere eine Neuanpassung der Beitragstabellen auf Basis der tatsächlichen durchschnittlichen Einkommensentwicklung durchzuführen. Nur vor diesem Hintergrund wäre eine Beitragssteigerung, so es denn zu einer Erhöhung des Durchschnittseinkommens gekommen sein sollte, in angemessenem Umfang gerechtfertigt.

Auch stellt sich die Frage, ob die Einführung der Beitragserhöhung durch die Bürgerschaft hätte beschlossen werden müssen? Reicht der einfache Senatsbeschluß aus Februar 2012 aus, die Gebühren ausserplanmäßig zu erhöhen? Die rechtlichen Meinungen des Sozialressorts, sowie die des Justizressorts kommen allem Anschein nach nicht überein. Im Sinne der Eltern kann und darf es nicht sein, dass hier auf gesetzlich und rechtlich dünnen Verfahrensweisen eine Vorschrift, ein Gesetz als auch eine Satzung (in Bermen Ortsgesetz) nicht richtig angewendet wurden und die Eltern dadurch den Finanzhaushalt des Ressorts entlasten sollen.

Ich hoffe Sie werden einstimmig zu dem Ergebnis kommen, dass

  1. der Zeitpunkt der Erhöhung nicht der 1.1.2013 hätte sein dürfen und

  2. die Anpassung der Gebührenordnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Mit freundlichem Gruß

Nelson Strunk

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Noticias

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 34 vom 29. Januar
    2015

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben:

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S 18/146

    Gegenstand:
    Erhöhung der Kindergartenbeiträge

    Begründung:
    Das Oberverwa ltungsgericht Bremen hat das mit der Petition angegriffene Ortsgesetz zur Änderung
    der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte in der Stadtgemeinde Bremen, mit dem zum 1.
    Januar 2013 die Kindergartenbeiträge erhöht wurden, für unwirksam erklärt. Das Urteil ist
    rechtskräftig. Damit hat sich die Petition erledigt.

    Begründung... Más.

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