Regione: Brema

S 18/238 - Ausweisung eines Fuß- und Radweges sowie Winterdienst auf dem Deich an der Lesumbroker Landstraße

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
46 Supporto 46 in Brema

La petizione è conclusa

46 Supporto 46 in Brema

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2013
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

Wiederaufstellung der Gebotsschilder „Fuß- und Radweg“ auf dem Deich an der Lesumbroker Landstraße und Winterdienst für eben diesem Weg

Sehr geehrte Damen und Herrn des Petitionsausschusses,

der Weg auf dem Deich an der Lesumbroker Landstrasse wird seit jeher als Rad- und Fußweg genutzt und wurde bis vor einigen Jahren auch durch den Winterdienst betreut.

Jetzt hat man im vergangenen Jahr das Schild Nr. 2 (Verkehrszeichen 240): „gemeinsamer Geh- und Radweg“ demontiert und der Deichverband vom rechten Weserufer teilt mit, dass es sich um einen Deichverteidigungsweg handelt, dessen Nutzung auf eigene Gefahr erfolge und der Herr Florian Boehlke, seines Zeichens Ortsamtsleiter des Ortsamtes Burglesum teilt mit, dass man dort keine Möglichkeit der Abhilfe sehe.

Somit können die Fußgänger und Radfahrer, wenn sie auf einer geräumten und somit gesicherten Verkehrsfläche verkehren wollen, nur die Strasse (ohne Rad und Fußweg) nutzen. Dies ist gefährlich und aus sicherheitstechnischen Gründen gerade in den Win-termonaten unzumutbar.

Das Gebotsschild Nr. 2 (Verkehrszeichen 240): „gemeinsamer Geh- und Radweg“ kann auch nach der neuen STVO durchaus noch aufgestellt werden und die Gemeinde sollte sich nicht aus der Verantwortung in Sachen Räumpflicht ziehen. Gerade in solchen Fällen wie der Lesumbroker Landstrasse ist eine Trennung von Autoverkehr und Rad- und Fußverkehr geboten. Aus sicherheitstechnischen Gründen wird Ihnen das wohl auch jeder Verkehrsexperte bestätigen. Es geht hierbei nicht um politischen Willen sondern nur um Sicherheit.

Ich bitte darum, den Rad- und Fußweg auf dem Deich wieder zu eben diesem zu erklären und damit dann auch folgerichtig im Bedarfsfall zu räumen. Eine stillschweigende Duldung und somit Nutzung auf eigene Gefahr ist unzumutbar. Der Weg auf dem Lesumbroker Deich ist nicht einfach umzudeuten sondern so zu behandeln wie er auch genutzt wird. Stillschweigende Duldung ist schlichtweg eine Ausrede für kostengünstiges aber sicher-heitstechnisch bedenkliches nicht handeln.

Mit freundlichem Gruß

gez. R. Schmiedeskamp

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Novità

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 37 vom 17. April 2015

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine
    Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/238

    Gegenstand:
    Ausweisung als Fuß - und Radweg sowie Winterdienst

    Begründung:
    Der Petent setzt sich dafür ein, dass der Deichweg entlang der Lesumbroker Landstraße als Fuß - und
    Radweg ausgewiesen wird und dort ein Winterdienst erfolgt. Es handle sich um eine Strecke von insgesamt
    ca. sieben Kilometern. Angesichts des kurvigen Straßenverlaufs sei es für Fußgänger und Radfahrer
    schwierig, die Straße zu benutzen. Dies gelte insbesondere, wenn landwirtschaftliche Fahrzeuge dort fahren.
    Die... avanti

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