Terület: Bréma

S 18/260 - 4. Quartalskinder

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
380 Támogató 380 -ban,-ben Bréma

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  1. Indított 2014
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció der Bremischen Bürgerschaft.

Bremer Eltern müssen ein Wahlrecht haben – Individualität von Bremer Kindern darf nicht eingeschränkt werden

Wie immer Ende Januar eines jeden Jahres enden die Anmeldephasen in den Kindertageseinrichtungen. Viele Eltern warten nun gespannt, ob sie einen Platz für ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson bekommen.

Im Vorfeld hat es einige Arbeitsgespräche und diverse Gremiensitzungen gegeben. Die ZentralElternVertretung in Bremen – kurz ZEV – hat sich hier wieder besonders für die Interessen Bremer Kinder und deren Eltern stark gemacht. Die Behörde der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen hat der ZEV gegenüber in einer Arbeitssitzung im November 2013 zugesichtert, dass Eltern für ihre sog. 4. Quartalkinder einen Antrag auf Verbleib in der U3-Gruppe stellen können. Zu keinem Zeitpunkt waren diese Anträge an Kriterien geknüpft. Die Behörde sicherte uns zu, dass die Eltern ein Wahlrecht haben werden und Anträge stellen können. Etwaige Einzelfälle würden alle geprüft und es würde für alle Eltern bzw. Kinder eine Lösung gefunden werden.

Inzwischen kann man aber nicht mehr von Einzelfällen sprechen. Es liegen weit über 70 derartiger Anträge bei der Behörde vor. Alle Anträge sind von der Behörde mit einem zweiseitigen Schreiben negativ beantwortet worden. Viele Eltern sind verunsichert. Die Behörde versucht, die Eltern dadurch einzuschüchtern und fordert die Eltern auf, ihre Anträge zurückzuziehen.

Die ZentralElternVertretung fordert alle Eltern dazu auf, ihre Anträge NICHT zurückzuziehen, sondern diese aufrecht zu erhalten. Die Gründe, warum hier das Wahlrecht der Eltern nicht begrenzt werden darf, liegen auf der Hand. Nur die Eltern können, gemeinsam mit Erziehern und Einrichtungsleitungen vor Ort eine Einschätzung darüber abgeben, ob ein Kind mit 2 Jahren und 7 Monaten so etwas wie die Kindergartenreife hat. Es gibt sicherlich Kinder, denen es nichts ausmacht und gut tut, in eine Gruppe von 3-6 Jährigen zu wechseln. Aber genauso gibt es – und das ist der überwiegende Teil – Kinder, die benötigen einen Rückzugsort, die Möglichkeit Mittagschlaf zu machen, eine Wickelgelegenheit, weil sie noch nicht trocken sind. Solche kleine Kinder müssen nicht solchen Stresssituationen ausgesetzt werden.

Darüber hinaus stellt diese Regelung auch eine Stresssituation der Kinder von 3-6 Jahren in den Regelgruppen dar. Hier handelt es sich um einen einschneidenden Qualitätsverlust für alle Kinder. Den Kindern kann so nicht mehr die Aufmerksamkeit zu Teil werden, auf die sie ein Anrecht haben. Auch werden hier die Erzieherinnen und Erzieher einer unnötigen Stresssituation ausgesetzt. Diese Maßnahmen der Behörden dienen in erster Linie dazu, den geforderten Anspruch am Ausbau von U3-Plätzen zu erfüllen. Hier sollen Plätze freigemacht werden, um mehr kleine Kinder in die U3-Gruppen aufzunehmen.

Darüber hinaus führt diese Regelung im Umkehrschluss auch dazu, dass Kinder, die von den U3-Gruppen in eine Regelgruppe wechseln müssen, dort unter Umständen keinen Platz bekommen. Mitunter wären rein aus altersstruktureller Hinsicht 6 oder mehr Kinder verpflichtet, aus der U3-Gruppe genommen zu werden, aber in der Regelgruppe befinden sich evtl. nur 4 freie Plätze. Und dann? Stehen die Eltern auf der Straße! Soviel zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“.

Wir fordern die Behörde der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen eindringlich auf, hier für Klarheit zu sorgen. Lassen Sie den Eltern das Wahlrecht.

Definieren Sie einen klaren Kriterienkatalog in der der fachlich zuständigen Arbeitsgruppe nach § 78.

Beziehen Sie die Fachgremien mit ein und legen transparent fest, wie die SOLL-Bestimmungen des neuen BremAOG auszulegen sind.

Die Eltern haben ein Recht auf transparente und für sie nachvollziehbare Kriterien!

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Ùjdonságok

  • Bericht des Petitionsausschusses Nr. 36 vom 26. Februar 2015

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/260


    Gegenstand:
    Wahlfreiheit für die Eltern sog. „4. -Quartalskinder“

    Begründung:
    Die Petentinnen bemängeln, dass die sogenannten „4. -Quartalskinder“, die spätestens am 31.
    Dezember eines Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, bereits zu Beginn des
    Kindergartenjahres im Regelfall in Kindergärten und nicht mehr in Kinderkrippen oder
    Kleinkindergruppen aufgenommen werden. Mit dieser Regelung würden pädagogische Erkenntnisse
    zugunsten eines Sparmodells ignoriert. Die Ki nder seien... további

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