Reģions: Brēmene

S 18/353 - Abschaffung von Kirchengeläut

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
18 Atbalstošs 18 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

18 Atbalstošs 18 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

Abschaffung des Kirchengeläutes sonntags von 9.50 bis 10 Uhr im Stadtgebiet Bremens.

Begründung:

Das Grundgesetz schreibt einerseits die Trennung von Staat und Kirche

vor, andererseits gilt die Religionsfreiheit des Einzelnen. Beides sind

hohe Errungenschaften unserer Gesellschaft.

Nun widerspricht aber das sakrale Glockengeläut - in dieser Lautstärke -

m.E. nach ebendiesen Grundsätzen, insbesondere des Bestandteils §140, GG.

Das sakrale Glockengeläut ist weder notwendig, da davon ausgegangen

werden kann, dass Anhänger des Gottesdienstes selbstständig die Uhr

lesen können, noch sympathisch oder "kulturell zustimmungswert" im Jahre 2014 mit einer Vielzahl an Religionen und Ethnien in Bremen. Entweder machen alle Kirchen auf sich aufmerksam oder eben keine.

Zudem ist das Glockengeläut zu Gottesdienstbeginn anachronistisch in

der Argumentationsschiene "Mitteilung der Zeit". Andererseits kann das

Glockengeläut in dieser Lautstärke nicht als Beginn einer öffentlich von

großer Bedeutung, gemeinsamen Veranstaltung gesehen werden, da die

Gottesdienste nur einen Bruchteil der Menschen de facto erreichen, im

Gegensatz zu der Lautstärke der Kirchenglocken. Die Gottesdienste sind häufig von weniger als 50 Menschen besucht, so dass von keiner Großveranstaltung gesprochen werden kann.

Ich finde es begrüßenswert, wenn Menschen ihre Religion ausleben können und dürfen und dabei ungestört sind. Andersherum gilt aber das Gleiche, durch die "individuelle Religionsausübbungsfreiheit" darf eben auch nicht der gestört werden, der den Sonntag schlicht in Ruhe genießen möchte - gerade in Zeiten immenser, fast immer gegenwärtiger Geräusche im Stadtgebiet. Es gilt mit der Religionsfreiheit alle zu schützen, die Anhänger, aber auch die Nicht-Anhänger einer Religionsgemeinschaft, wie auch Anhänger anderer Religionsgemeinschaften.

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Jaunumi

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 3 vom 20. November 2015

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/353

    Gegenstand:
    Abschaffung von Kirchengeläut

    Begründung:
    Der Petent regt an, sonntags das Kirchengeläut im Stadtgebiet Bremens abzuschaffen. Seiner Ansicht nach
    sei das sakrale Glockengeläut weder notwendig noch „kulturell zustimmungswert“. Es sei begrüßenswert,
    wenn Menschen ihre Religion ausüben können und dabei ungestört seien. Umgekehrt m üsse jedoch auch
    gelten, dass durch die Ausübung der Religionsfreiheit andere nicht gestört werden sollten. Die Petition wird
    von... vairāk

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