Región: Bremen

S 18/376 - Erhalt der Oberstufe in der Oberschule Lerchenstraße

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
203 Apoyo 203 En. Bremen

El proceso de petición ha terminado.

203 Apoyo 203 En. Bremen

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea der Bremischen Bürgerschaft.

Die Bildungsbehörde hat entschieden, dass die Oberschule an der Lerchenstraße im kommenden Schuljahr keine Einführungsphase erhalten soll.

Wir sind über diese kurzfristige Entscheidung entsetzt und werden sie so nicht akzeptieren:

Unsere Kinder fühlen sich an dieser Schule gut aufgehoben und möchten in keine andere Schule wechseln. Das Konzept der Oberschule beinhaltet langes gemeinsames Lernen. Dieses Lernen möchten unsere Kinder in der Oberstufe fortsetzen. Zudem hätte ein Wegfall der Oberstufe auch gravierende Auswirkungen auf zukünftige Jahrgänge.

Unsere Kinder haben diese Schule in der fünften Klasse angewählt, weil uns versprochen wurde, dass sie dort auch Ihr Abitur ablegen könnten. Dies war auch ein entscheidendes Argument für die Kinder aus Niedersachsen, die bis zum Abitur eine Freigabeerklärung ausschließlich für diese Schule erhalten haben.

Unsere Kinder haben sich bewusst für G9 entschieden, indem sie eine Oberschule angewählt haben und kein Gymnasium.

Das B-Profil mit den Fächern Mathematik und Informatik wird in Bremen-Nord ausschließlich von der Oberschule an der Lerchenstraße angeboten. Gleiches gilt für den Leistungskurs Kunst.

Da die Ausrichtung Mathematik und Informatik bei den Arbeitgebern gefragt ist, entsteht unseren Kindern ein Wettbewerbsnachteil, wenn sie ein solches Profil nicht belegen können.

Die Hälfte der Anwahlen für das B-Profil wurde von Mädchen vorgenommen. Im Sinne einer Förderung von Frauen in technischen Berufen muss dieses Profil unbedingt erhalten bleiben.

Im A-Profil wird der in der Mittelstufe eingeschlagene Weg der bilingualen Ausrichtung weiter angeboten. Auch dieses Angebot besteht in Bremen-Nord nur an dieser Schule.

In Ihrem Schreiben „Informationen zur Anmeldung zur Gymnasialen Oberstufe [ ]“ vom 17.10.2014 findet sich kein Hinweis auf die Möglichkeit, dass eine Einführungsphase in einer Schule nicht zustande kommen könnte. Wir mussten daher davon ausgehen, dass keinerlei Einschränkungen im Angebot vorgenommen werden würden. Im Gegenteil wird betont, dass ein Schulplatz an der eigenen Schule zugesichert wird: „Wollen Sie die Gymnasiale Oberstufe an Ihrer bisherigen Schule [ ] besuchen, erhalten Sie dort einen Schulplatz [ ].

Zudem ist die Anmeldefrist bereits abgelaufen, sodass wir keine angemessene Wahlmöglichkeit mehr haben. Wir werden aus diesem Grund eine juristische Sammelklage prüfen lassen.

Wir fordern Sie daher auf, in Zusammenarbeit mit der Schulleitung kurzfristig die Einführungsphase für das Schuljahr 2015/16 zu realisieren. Am 5.3.2015 werden wir um 19 Uhr, unter Umständen in Begleitung der Presse, eine Elternversammlung in der Schule einberufen, um das weitere Vorgehen zu beschließen. Wir möchten Sie dazu einladen und gehen aufgrund der Bedeutung dieses Themas für unsere Kinder von Ihrer Anwesenheit aus.

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