S 19/104 - Beschwerde über ein geplantes Übergangswohnheim

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
301 Unterstützende 301 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

301 Unterstützende 301 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition zum Stopp des geplanten ÜWH in der Straße „Zum Falsch“ in Mahndorf.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Wie uns in der Versammlung am 11.5. durch den Ortsamtsleiter J. Hermening bekannt gemacht wurde, sieht der Bebauungsplan 2480/(2165 alt) vor, in dem Gebiet der ehemaligen Tennishalle an der Straße „Zum Falsch“ ein weiteres Übergangswohnheim mit insgesamt 55 Wohnmodulen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu erstellen.

Wieso werden bei der ohnehin hohen geplanten Kapazität in Bremer Osten (laut WK vom 8.4./20.4. etwa 1100 Plätze), die bei den deutlich rückläufigen Flüchtlingszahlen nun eher zuviel ist, nun auch noch am Rande eines idyllischen Wohngebiets mit vorwiegend Einfamilienhausbebauung und älterer Einwohnerschaft 300 weitere Flüchtlingsunterkünfte am Bedarf vorbei geplant?

Herr Kaal vom Bauamt wies darauf hin, dass in seinem Plan ja doch Reihenhäuser in der Umgebung Standard seien. Der Plan zeigte aber nur den Blick auf die Mitteldorfstraße. In der Straße Zum Falsch, an dem das ÜWH errichtet werden soll, stehen aber 43 Einfamilienhäuser . Die Ballung von 300 Flüchtlingen am Ende der Straße ist insofern nicht ausgewogen und eine Integration mit den vorwiegend älteren Einwohnern eher unwahrscheinlich. Da in den ersten 10 Jahren dort keine Nutzung durch junge Familien geplant ist, wird ein Ghetto und sozialer Brennpunkt entstehen! Diese Bedenken wurden nicht ernst genommen.

Die Fragen nach einem verbesserten Sicherheitskonzept und nach der Beschulung in der ohnehin schon mit 2 Vorkursen überlasteten Schule Mahndorfer Heerstraße , sowie ethnischer Trennung konnten nicht schlüssig beantwortet werden.

Wie Herr Kaal bestätigte, kann das Übergangswohnheim bereits unter Berufung auf eine Sonderregelung im § 246 Baugesetzbuch gebaut werden!!! Insofern war die Bürgerversammlung in gewisser Weise eine Alibiveranstaltung und weitere Einbindung der Bürger erfolgt zunächst nicht!

Das Vorhaben in der vorliegenden Form lehnen wir ab und fordern es zu stoppen. Eine derartige Ballung ist nicht verträglich mit dem Umfeld. Wenn überhaupt, ist eher eine Änderung des Konzepts mit deutlich geringerer Belegungsdichte und auch gleichzeitiger Ansiedlung von jungen deutschsprachigen Familien wie in dem geplanten Dorf an der Ludwig-Roselius-Straße anzuraten.

Eine Entwässerung und Bebauung des Feuchtbiotops muß von der Naturschutzbehörde genehmigt werden. Ferner sind laut Mitt. des Senats 15/271S vom 6.2.01 die Flächen einer natürlichen Vegationsentwicklung zu überlassen und pro 100 m Bodenversiegelung ein Baum zu pflanzen.

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Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 15 vom 20. Januar 2017

    Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine
    Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/104

    Petitum:
    Beschwerde über ein geplantes Übergangswohnheim

    Begründung:
    De r Petent kritisiert die Planungen bezüglich eines Übergangswohnheims in Bremen- Mahndorf. Er hält eine
    Belegungsdichte der Unterkunft mit 300 Personen für zu hoch und fordert, deutlich weniger Personen dort
    unterzubringen. Es werde am Bedarf vorbei geplant, da die Flüchtlingszahlen rückläufig seien. Zudem sei
    bereits die Errichtung von Unterkünften an anderen Standorten geplant und in einigen Wohnheimen
    verzeichne... weiter

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