Région: Brême

S 19/133 - Beschwerde über die Ansiedlung von Windkraftanlagen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
193 Soutien 193 en Brême

Le processus de pétition est terminé

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  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

Petition S19/133 Nachtrag

„Keine Windräder am Bultensee in Bremen Osterholz / Osterholzer Wümmeniederung“

Ich, Stephan Hagemann, Unterwaldener Str. 20, 28325 Bremen, vertrete als Petent die Bürgerinitiative „Keine Windräder am Bultensee” (bestehend aus Anwohnern aus Bremen, Oyten und dem Umland genauso wie die des Vereins Nachbarschaft Bultenweg e.V.) und stelle hiermit folgende Petition an die Bremische Bürgerschaft:

Unstrittig ist, dass Windkrafträder mit Schattenwurf, Diskoeffekten, Eisbildungen,

Wurf- und Vibrationsauslösungen, Blinkleuchten, Lärmemission, Infraschall oder Vogelschlag die Umgebung von Mensch, Tier- und Pflanzenwelt beeinflussen.

Laut Flächennutzungsplan Bremen 2025 mit entsprechendem Anhangband des Windenergiekonzepts wurden Abwägungen getroffen, das als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Vorranggebiet Bultensee als geeignet zu erachten, um darauf eine Windkraftanlage mit einem oder mehreren Windrädern mit einer Höhe von bis zu 200m und einem Fundament-Durchmesser von bis zu 30m zu errichten.

Nunmehr sollen wohl auch aus Gründen der bevorstehenden Rechtsänderungen für die Erstellung von Windkrafträdern -quasi in einem Schnellverfahren- Fakten geschaffen werden. Laut derzeitigem Kenntnisstand soll der Bauantrag hierzu kurzfristig und ohne Beteiligung der Bürger/Öffentlichkeit eingereicht werden.

Wir ersuchen Sie als Verantwortliche, Entscheidungsträger und Abstimmende dafür Sorge zu tragen, dass die Errichtung von Windkrafträdern bzw. eines Windrades aus Gründen des Schutzes

von Mensch, Natur und Landschaft in der Osterholzer Wümmeniederung nicht zugelassen wird.

Aus folgenden Gründen sprechen wir uns mit Nachdruck gegen

dieses Vorhaben aus:

  1. Das ausgewiesene Vorranggebiet ist gesetzlich laut §78 Wasserhaushaltsgesetz sowie §30 Bundesnaturschutzgesetz als Überschwemmungsgebiet/Landschaftsschutzgebiet und mit 5 gesetzlich geschützten Biotopen von jeglichen Bebauungen freizuhalten!

  2. Neben den rechtlichen Belangen spricht zudem eine Vielzahl an Faktoren dagegen, dieses von der Natur dominierte Areal entsprechend zu bebauen:

2.1. Die Osterholzer Wümmeniederung ist ein von der EU gefördertesNATURA 2000 Schutzgebiet.

2.2. Die Vorrangfläche ist eine wichtige Überschwemmungszone.

Im Winterhalbjahr wird diese Fläche durch Stauung der Wümme geflutet und ganzjährig als Ausgleichfläche bei extremen Wetterlagen.

2.3. Als offene Feuchtwiesen und -flächen ist dieses Gebiet vielen verschiedenen teils seltenen Vogelarten ein bevorzugtes Nist- Brut- und Nahrungsrevier wie zum Beispiel: Ringdrossel, Storch, Fischreiher, Schafstelze, Löffel- und Knäkente, Kranich und Gans (Anlage 1, Verzeichnis der beobachteten Arten). Außerdem findet man naturgeschützte Fledermäuse und verschiedene Libellenarten, Ringelnatter, Kreuzotter, Amphibien, und andere Kleinst- und Kriechtiere.

2.4. Das Gebiet ist ein nationaler und internationaler Vogelzugkorridor sowie ein bevorzugtes Rastgebiet der durchziehenden Vogelarten. Das Windrad wird nach derzeitiger Planung direkt im Vogelzugkorridor stehen. Vermehrter Vogelschlag wird billigend in Kauf genommen.

2.5. Die Fläche ist Lebensraum für Niederwild.

2.6. Auf Teilen der Fläche weiden Zuchtpferde fast das ganze Jahr.

2.7. Die Bebauung führt unweigerlich zu Beeinträchtigung bzw. Störung des Naherholungsgebietes Osterholzer/Hodenberger Deich, Bultensee und Behlingsee.

2.8. Angrenzend zu den Osterholzer Wümmewiesen liegen die Oberneulander Wümmewiesen, bekannt als Oberneulander Schnabel, die als Vogelschutzgebiet ausgewiesen sind.

2.9. Im angrenzenden Landkreis Verden befinden sich in nur 550m bis 2500m Entfernung von der Bremer Landesgrenze drei weitere Landschafts- und Vogelschutzgebiete.

2.10. In den Osterholzer Wümmewiesen befinden sich fünf von der Stadt Bremen gesetzlich unter Schutz gestellte Biotope (Anlage 2).

  1. Bereits im Jahr 2000 wurde eine geplante Bebauung mit einer Kleingartensiedlung (Anlage 3) vom Bremischen Deichverband am rechten Weserufer mit Besorgnis gesehen (Anlage 4).

  2. Auch 2002 befürchtete der Oytener Gemeinderat sowie der Verein Nachbarschaft Bultenweg e.V. ökologische Schäden bei einer möglichen Bebauung – eine bis dahin vorhandene Pumpstation am Bultenweg leitete bereits damals überschüssiges Grundwasser aus Blockdiek in das Überschwemmungsgebiet der Wümme ab. Die Anlage wurde 2005/2006 erweitert und entwässert heute insgesamt ein Flächenanteil von 754ha. Kommt es zu einer Bebauung, droht die Gefahr eines Rückstaus und die Überschwemmung von Kellern benachbarter Wohnhäuser (Abstand zur geplanten Anlage 420m), (Anlage 5: Kartenauszug Flächennutzungsplan) Unter Berücksichtigung der derzeitigen Zunahmen von Sturm und Regenfällen sprechen wir uns zudem umso mehr gegen die Reduzierung von Überschwemmungsgebieten aus! (Anlage 6: Dokumentation Pumpstation / Schöpfwerk Osterholz)

Neben der Bebauung der besagten Fläche und einer umfassenden Fundamentlegung sehen wir einer Boden-Verdichtung bzw. damit einer einhergehenden unterirdischen Deichbildung mit Sorge entgegen. Wegen der starken Frequentierung durch Schwerlastfahrzeuge auf der bestehenden Straße „Zum Behlingsee“ und der noch zu bauenden Zufahrts- und Versorgungs-straßen wird durch die Belastung und Erschütterung des Erdreichs eine massive Verdichtung herbeigeführt.

  1. Die dem BUND anhängige Stiftung NORDWEST NATUR (NWN) für Tier- und Naturschutz, die sich für den Schutz und die Wiederansiedlung der charakteristischen Tierwelt und ihrer Lebensräume in Norddeutschland einsetzt, wandte sich im Mai 2014 – bereits vor Gründung der Bürgerinitiative – gegen den Standort „Windkraftvorrangfläche Bultensee” laut Flächennutzungsplan Bremen 2025 an den Senat. (Anlage 7)

Unter anderem aus den weiteren Gründen:

5.1. Laut niedersächsischem Kreistag (Stand Oktober 2011) mit der „Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie” ist ein genereller Abstand von mind. 1.200m zu Vogelschutzgebieten einzuhalten (siehe auch Vergleich zu 2.9.)

5.2. Die Anlagenplanung bietet keinerlei Erweiterungsoptionen – eine Wirtschaftlichkeit gerade in Hinsicht auf die Änderungen des EEG für 2017 ist daher fraglich.

5.3. Die Fläche konterkariert somit ebenfalls das im LAPRO (Landschaftsprogramm Bremen) verankerte Konzept der Konzentrationszonen für Windkraft.

5.4. Die Errichtung steht im Widerspruch zu der vom Umweltsenator betriebenen Novellierung der Landschaftsschutz-Verordnung. Als Präzedenzfall erschwert sie die Freihaltung von Landschaftsschutzgebieten. (Anlage 8)

5.5. Sie steht ferner im Widerspruch zu der gemeinsamen Landesplanung und den gewünschten regionalen Kooperationen. Der Landkreis Verden sowie auch die Gemeinde Oyten sprechen sich gegen Planung und Bau von Windkraftanlagen aus, die ihnen als Anlagen in Oberneuland dargestellt wurden.(Es wird derzeit noch geklärt ob die Windkraftanlage Osterholz dem Landkreis Verden und Oyten auch als Oberneuland zugehörig dargestellt wurde.) (Anlage 9)

  1. Aus Angst vor Gesundheitsschäden durch „Infraschall” werden in unserem Nachbarland Dänemark momentan kaum noch Windenergieanlagen gebaut. Die Internetseiten der Windkraftgegner, stilhed.eu, wcfn.org, windwahn.de oder vernunftkraft.de, verweisen auf Dutzende wissenschaftliche Veröffentlichungen. Das World Council for Nature, eine internationale Organisation, die Windkraft aus Naturschutzgründen ablehnt, warf der dänischen Regierung in einem offenen Brief vor, die wachsende Zahl der Belege für die Existenz eines "Windturbinen-Syndroms" zu ignorieren. Weil die Zahl der Anti-Windkraft-Gruppen rasch zunahm, gab die Regierung Ende 2013 eine Studie über mögliche Gesundheitsgefahren von Windkraftanlagen in Auftrag, zu der 2017 ein Ergebnis vorliegen soll. Aber auch in Deutschland machen laut DER WELT bereits mehr als 500 Bürgerinitiativen Front gegen Windkraftprojekte.

Damit stellt sich für uns als Initiative die grundsätzliche Frage für unser aller Zukunft: Wie nahe dürfen Windkraftanlagen an bewohnte Gebiete gebaut werden?

Hier sei klar gestellt: Wir als Initiative sind nicht gegen Windkraft an geeigneten Standorten.

Aber die Sicherstellung des Schutzes von Natur, Landschaft, Tieren sowie für uns und unsere Familien ist nach genannten Fakten augenscheinlich keineswegs gewährleistet.

Sollte es zu einem Bau der Anlage kommen, ist – gerade mit Hinsicht auf die Veröffentlichungen der momentan in Dänemark laufenden Studien – eine Klage unvermeidbar.

Was spricht dagegen, als Stadtstaat Bremen, der Vernunft folgend, beispielhaft abzuwarten, was unsere europäischen Nachbarn zu berichten haben.

Wir fordern sie deshalb auf: Überprüfen Sie die geplante Aufstellung von Windrädern in der Osterholzer Wümmeniederung, diskutieren Sie die Abwägungen des Flächennutzungsplanes im Vergleich zu unseren Argumenten und beenden Sie die weitere Abstimmung mit einem klaren verantwortsvollen NEIN zu möglichen Windkraftanlagen im besagten Vorranggebiet und einem klaren JA für das Landschaftsschutz- und Naherholungsgebiet am Osterholzer Deich.

Nachtrag: Wir als Initiative machen folgende Punkte im Nachtrag geltend.

I)Wir beziehen uns auf den 2. Artikel des Grundgesetzes, Absatz 2 und fühlen uns auf Leben und körperliche Unversehrtheit bedroht.

II)Zu 5.5 der Petition: Der Standort in Tenever (Stadtteil Osterholz) wurde weder vom Landkreis Verden noch von der Gemeinde Oyten übersehen! Grundlage der Stellungnahmen bildete der zur Verfügung gestellte Flächennutzungsplan nebst Anlagen. Auf den beigefügten Karten (Änderungsnummer 361_764) ist eindeutig zu lesen, dass das zu beurteilenden Gebiet im Stadtteil Oberneuland und den Ortsteil Oberneuland liegt. Danach befindet sich also die Fläche, auf der auch die Standortnummer 373_570 für die Windkraftanlage eingezeichnet ist, eindeutig sowohl im Stadtteil als auch im Ortsteil Oberneuland. Diesen hier dargestellten Sachverhalt bewerten wir als gravierenden Formfehler. (Anlage a)

III)Zu 5.5 der Petition: Die vorgesehenen Felder für Legenden, auf den vorliegenden Karten für Oyten und Verden, auf dem Änderungsentwurf zum Flächennutzungsplan vom 31.10.2012 sind nicht gefüllt. Diesen hier dargestellten Sachverhalt bewerten wir als gravierenden Formfehler. (Anlage a)

IV)Zu 5.5 der Petition: Eine Anfrage zur Windkraftanlagen Vorrangfläche 373-570 wurde nicht gestellt, deswegen konnte das Ortsamt Osterholz dazu keine Beratung durchführen und die Gemeinde Oyten und der Landkreis Verden keine Stellungnahme abgeben. Diesen hier dargestellten Sachverhalt bewerten wir als gravierenden Formfehler. (Anlage a)

V)Ferner merken wir kritisch an, dass der LK Verden bereits am 17.04.2013 in seiner Stellungnahme schreibt: „Diese Ankündigung, die u. a. auf den Bremer Koalitionsvertrag vom 28.06.2011 zurückgeht, ist aus meiner Sicht ausdrücklich zu befürworten. Sie dokumentieren hierdurch sehr deutlich, dass die oben beschriebene zeitliche Abfolge (Landesraumordnungsplan vor Flächennutzungsplan) zielführend ist. Dennoch haben Sie jetzt den Entwurf des Flächennutzungsplans vorgelegt, bevor Aussagen zur Landesraumordnung Bremens getroffen wurden. Dies hat zur Folge, dass ein Bezug von Darstellungen des Flächennutzungsplans zu übergeordneten Vorgaben und Erfordernissen fehlen und die Darstellungen an sich inhaltlich z. T. nicht nachvollzogen werden können, zumal auch die Begründung an sich an mehreren Stellen eine Nachvollziehbarkeit des Plans nicht erkennen lässt.“(Auszug aus dem Schreiben an den Umweltsenator Bremen von Herrn Felden, LK Verden 17.04.2013). Wie ist es möglich, dass wir einen Raumordnungsplan im Internet 2016 nicht finden?

VI)Zu 2.3 und 2.10 der Petition: Entwurf Landschaftsprogramm Bremen

Fassung vom 15.01.2015 (Der Teil "Stadtgemeinde Bremen" wurde am 22.04.2015 vom der Bremer Bürgerschaft verabschiedet)

Zusammenfassung

Das Programm mit einer Bestandsaufnahme der Natur in Bremen verfolgt das Ziel, das Miteinander der verschiedenen Nutzungen des Stadt- und Landschaftsraums zu verbessern. Für die nächsten 15 – 20 Jahre werden Ziele formuliert und Maßnahmen beschrieben, wie die Natur geschützt, Freiräume für Menschen in der Stadt eröffnet und für die Erholung besser nutzbar gemacht werden sollen. Das bislang geltende Landschaftsprogramm von 1991 ist veraltet da sich Rahmenbedingungen (z.B. europ. Naturschutzrecht, Klimawandel) und Aufgaben geändert haben. Die Ziele der Neuaufstellung, insbesondere die Sicherung des Feuchtgrünlandrings und der Freiraumqualitäten in der Stadt bei vorrangiger Innenentwicklung, leiten sich ab vom Leitbild „Bremen! Lebenswert – urban – vernetzt“, das 2010 beschlossen wurde.

VII)Wir wundern uns, dass aus dem Bauressort Bremen folgende Äußerungen von einem Mitarbeiter am 06.07.2016

Momentan liegt kein Bauantrag im Ressort vor. Zwar sieht der Flächennutzungsplan tatsächlich eine Vorrangfläche für ein Windrad dort vor. Die Argumente gegen Windkraftanlagen im sog. „Oberneulander Schnabel“ gelten jedoch auch für den Standort Bultensee.

Vor diesem Hintergrund ist ein Bauantrag unwahrscheinlich. Zudem ist ein Hauptargument die fehlende Erschließung, da eine feste Wegeverbindung zwischen dem öffentlichen Straßennetz und der Windkraftanlage vorhanden sein muss, insbesondere bei den Windkraftanlagen der hohen Baureihe.

und am 07.07.2016

Wenn wir aber den Standort für –auch langfristig nicht realisierbar- gehalten hätten, hätten wir ihn nicht in den Flächennutzungsplan aufgenommen.

Sie kriegen naheliegender weise vor Ort mehr mit, insofern bin ich sehr dankbar über die Mitteilung ihrer Beobachtungen – auch wenn diese für Sie wohl wenig beruhigend sind.

Sie können versichert sein, dass dies auch intern einer der umstrittensten Standorte war, bei dem wir uns besonders genau die Argumente im Abwägungsprozess angeschaut haben. Selbstverständlich muss im Genehmigungsverfahren auch noch einmal eine Überprüfung vieler Fragen vor Ort im Detail erfolgen. getätigt wurden.

VIII)Bezug zu 5. der Petition: Wir wundern uns, dass der Gutachter Herr Schoppenhorst, Geschäftsführer der Firma Ökologis, den Auftrag der Firma Energiekontor AG angenommen hat, ein Gutachten für die Umgebung der oben genannten Windkraftanlagen Vorrangfläche zu erstellen, obwohl Herr Schoppenhorst Mitarbeiter und Projektleiter des BUND Bremen ist (diverse Einträge im Internet und Weser Kurier). Diesen hier dargestellten Sachverhalt bewerten wir als gravierenden Interessenskonflikt. (Anlage b)

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Actualités

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 36 vom 15. März 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
    Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/133

    Gegenstand:
    Keine Windräder am Bultensee

    Begründung:
    Der Petent wendet sich gegen die Errichtung einer Windkraftanlage im Stadtteil Osterholz. Er
    vertritt eine Bürgerinitiative aus Anwohnerinnen und Anwohnern der in unmittelbarer Nähe zu
    der geplanten Anlage gelegenen Wohngebiete in Bremen und den niedersächsischen
    Nachbargemeinden.

    Der Petent weist auf für die Anwohner sowie für die Tier- und Pflanzenwelt nachteilige
    Einflüsse durch u.a. Schattenwurf, Eisbildungen, Lärmemissionen und Infraschall... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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