Région: Brême

S 19/176 - Naturschutz in Bremen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
5 Soutien 5 en Brême

Le processus de pétition est terminé

5 Soutien 5 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

1)

Möglichkeit der Flächennutzungspläne zur Verbesserung des Naturschutzes und der Wirtschaftsförderung.

Bei Neubepflanzungen von Straßen sollte neben den Lösungen über Linden oder andere Bäume auch über andere Lösungen im Vorfelde nachgedacht werden.

Wirtschaftlich ist der Korbweidenanbau über Kopfweiden derzeit für die Landwirtschaft nicht durchführbar. Hier kann durch die Bepflanzung der Straßenränder, wie sie in Neubaugebieten durch die Stadt durchgeführt wird, eine Förderung der Wirtschaft stattfinden. Ist das Gebiet groß genug, um zumindest 30 Kopfweiden in Reihe anzupflanzen, lohnt sich in einigen Jahren auch die entsprechende Ernte. Bremen kann mit solchen Konzepten zukunftsweisende Impulse auch für andere Städte aufzeigen. Derzeit kann ein solches Projekt zum Beispiel für die Straßenbepflanzung im Umfeld des Kommodore Johnson Boulevard durchgeführt werden.

Ich bitte die Stadt Bremen ein Gesetz zu erlassen, dass im Bereich von Neubaugebieten die Straßenbepflanzung auch mit so genannten Wirtschaftsbäumen wie Kopfweiden zur handwerklichen Nutzung bestückt werden muss.

2)

Meldung bei Baumfällarbeiten von durch Pilze geschädigter Bäume.

Pilze wie der Austernpilz, der Schuppige Porling und andere, können die Festigkeit von Bäumen derart schädigen, dass diese Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen. Das Holz ist nur noch bedingt für eine weitere Nutzung brauchbar. Allerdings ist es dafür vom Myzel des Pilzes duchwachsen und könnte zur Anzucht dieser Speisepilze genutzt werden. Der Vorteil ist, dass es sich um lokale genetische Varianten handelt. Durch die öffentliche Bekanntgabe der Fällzeiten mit der Bezeichnung der Pilzsorte, ohne dafür die Gewährleistung zu übernehmen, hätte der Bürger die Möglichkeit, sich einen Holzabschnitt zur Anzucht in den Garten zu holen. Beim Schuppingen Porling ist auch die Erzeugung der "pietra fungaia" möglich. Transportwege und Verpackungen können auf diese Weise eingespart werden, was der Müll- und der CO-2 Reduzierung zugute käme.

Deshalb bitte ich die Stadt Bremen, ein Gesetz zu erlassen, dass bei Ausschreibungen von Gewerken, die auch das Fällen mit Pilzen betroffener Bäume umfasst, die öffentliche Bekanntmachung der Termine vor der Durchführung vorschreibt.

3)

Förderung des Naturschutzes durch einen Todholzanteil von mehr als 10 Prozent auf den stadteigenen Grünflächen.

Ich bitte die Stadt Bremen, sich bei dem Todholzanteil in den stadteigenen Grünflächen an den Richtlinienn der FSC-Waldzertifikate zu halten.

Derzeit bestehen in Bremen kaum finanzielle Möglichkeiten für den Naturschutz. Aber es existieren auch nahezu kostenfreie Konzepte, die meist von Städten und Kommunen vernachlässigt werden. Bei Baumarbeiten bzw. Fällungen werden die Hölzer zumeist aus Tradition oder Ordnungssinn abtransportiert. Der Abtransport sollte reduziert werden, um in Zukunft den Todholzanteil soweit in den Grünflächen zu erhöhen, dass zumindest die Werte der FSC-Richtlinien erreicht werden. Ich bitte die Stadt Bremen ein Gesetz zu erlassen, in dem festgelegt wird, bei Ausschreibungen für Arbeiten in dem Bereich der Grünflächen betreffend der Todholzanteile bei Fällarbeiten bzw. Baumschnitten, sich an den FSC-Richtlinien zu orientieren.

4)

Bei der Erstellung von Gewerbe-Flächennutzungsplänen oder sozialem Wohnungsbau, die ein Gebiet umfassen das gößer als ein Hektar ist, sollte die Bepflanzungsart flächendeckend auch für die Bauherren festgelegt werden.

Bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen von Gewerbe-Baugrundstücken oder sozialem Wohnungsbau wird auf die Art der Bepflanzung nach Bauende in der Regel kein Einfluss genommen. Das ist heutzutage nicht mehr zeitgemäß. In Deutschland stehen über 500 Pflanzen auf der Roten Liste und gelten damit als gefährdet. Unabhängig von diesem Punkt haben wir einen erheblichen Rückgang sämtlicher Bienen und anderer Bestäuber zu verzeichnen. Nehmen wir den Bereich des Kommodore Johnson Boulevards, so hat fast jedes Grundstück eine unterschiedliche, meist nicht einheimische Bepflanzung. Durch eine Festsetzung im Flächennutzungsplan, dass hier nur einheimische Arten aus der Region Bremen passend zur dort sandigen Bodenstruktur für die Grünflächen verwendet werden dürfen, würden viel gefährdete Arten eine zusätzliche Möglichkeit zur Existenzsicherung bekommen. Da es sich insgesamt um mehrere Hektar handelt wurde hier eine Chance vertan. Hier wäre eine Lösung über Sanddorn, Wildrose, passenden Rubussorten und entsprechenden Gräsern möglich - im Grunde ein mehrere Hektar großes Trockenrasenbiotop, welches der eins am meist gefährdeten Biotope in Deutschland darstellt. Bei der Erstellung der zukünftigen Nutzungsplänen möchte die Stadt Bremen bitte darauf achten, auch dieses Instrument des Naturschutzes zu nutzen. Erst mit der Sicherheit, dass sich an die hundert Bauträger an diese Anordnung halten müssen, lohnt es sich für lokale Gärtnereien, diese Kontingente auch anzuziehen. Da zwischen Erstellung und Umsetzung von Flächennutzungsplänen häufig eine oder mehrer Wachstumsphasen liegen, können sich lokale Gärtnereien darauf einstellen.

Deshalb bitte ich die Stadt Bremen ein Gesetz zu erlassen, dass diese Herangehensweise bei der Erstellung von zukünftigen Flächennutzungsplänen beachtet wird.

5)

Die Stadt Bremen möchte bei Ausschreibungen der Grünflächenpflege die Schnitt- und Mahdzeiten festlegen.

In vielen Ausschreibungen der Stadt Bremen sind die Wiesenschnittzeiten oder Mahdzeiten nicht genau festgeschrieben. Das führt dazu, dass der Pflanzenbestand in einigen Stadtteilen von Auftragnehmer zu Auftragnehmer unterschiedlich ausgeprägt ist. Zum Schutz der Wildbienen und Wildblumen darf der Schnitt vieler Flächen jedoch nur zweimal im Jahr stattfinden. Je nach Boden und Pflanzenbestand müssen diese Zeiten in engerem Rahmen festgelegt werden. Ziel muss es sein, einen hohen Artenreichtum zu erhalten. Geht der Bürger im Sommer durch Bremen, kann er die Auswirkungen der unterschiedlichen Schnittfolgen mit dem eigenen Auge sehen: Es sind weniger Bienen und Schmetterlinge unterwegs.

Die Stadt Bremen möchte bitte ein Gesetz erlassen in dem festgelegt wird, dass die in den Ausschreibungen geforderten Mahdzeiten und Schnittzeiten der zu vergebenen Grasflächen nach einem festen Plan für ein bienenfreundliches Artenspektrum einzuhalten ist, wenigstens jedoch Teilflächen von mindestens 50% der Einzelfläche. Dabei schlägt die Literatur Ende Mai bis Mitte Juni vor (wenn sehr nährstoffreich dann früher), der zweite Schnitt sollte nicht vor September durchgeführt werden. Hinzu sollte eine Ausnahmeregelung kommen, wenn Großflächen mit Bodenbrütern betroffen sind. Gleichzeitig möchte die Stadt Bremen bitte die Gewerbetreibenden auffordern, sich bei Ausschreibungen und Vertragsabschlüssen ebenfalls daran zu orientieren.

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Actualités

  • Eingabe Nr.: S 19/176

    Die Petition ist auf die Beschlussfassung eines Gesetzes durch die Bürgerschaft bzw. eines
    Ortsgesetzes durch die Stadtbürgerschaft gerichtet und wurde deshalb nach § 3 Absatz 3
    Ziffer 5 Satz 1 des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische
    Bürgerschaft (BremPetG) den Fraktionen, Gruppen und Einzelabgeordneten übermittelt.

    Begründung (PDF)

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