Region: Bremen

S 19/195 - Umgang mit Einbruchsdelikten

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
19 Støttende 19 i Bremen

Petitionen er afsluttet

19 Støttende 19 i Bremen

Petitionen er afsluttet

  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition der Bremischen Bürgerschaft ,

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Weser Kurier berichtete am 23.12.2016 Seite 9 unter der Überschrift "Polizei fasst Einbrecher - Trio", daß ein Mann drei Männer im Schlafzimmer seiner Tochter überrascht hat. Sie ließen im Verlaufe dessen einen Laptop bzw. Rucksack fallen. "Zwei 18-jährige Täter wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Der Dritte, ein 21-Jähriger, ist als Einbrecher bereits polizeibekannt. Wegen einer bestehenden Abschiebeverfügung des Ausländeramts wurde gegen den Mann Haftbefehl erlassen".

Antrag:

  1. Der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft möge ein Auskunftsersuchen an die Polizei bzw. einschlägigen Justizorgane beschließen und die Bürger der Stadt hernach über das Ergebnis der Befragung unterrichten , "wie oft, ggf. jeweils aus welchem Grunde im Jahre 2016 ermittelte/gefasste Einbrecher nach Feststellung ihrer Personalien sogleich wieder auf freien Fuß gesetzt worden sind". Ggf. möge erkundet werden, ob Personalmangel bzw. fehlende Unterbringungsmöglichkeiten für derartige Straftäter eine entscheidungserhebliche Rolle gespielt haben.

  2. Der Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft möge eine Initiative an die Bremer Polizei bzw. Justiz beschließen, dass jeder gefasste Einbrecher bis auf weiteres zunächst in Untersuchungshaft genommen wird.

Begründung:

Die o.b. Straftat stellt unzweifelhaft einen besonders schweren Fall des Diebstahls dar, § 243 Abs. 1 Nr.1 StGB.

Es bewirkt fortwährend ein unerträgliches Gefühl der Verunsicherung bei den auf (grundgesetzlich verankerten) Rechtsschutz durch die Staatsorgane angewiesenen Bürgern dieser Stadt, wenn derart schwere Straftaten nicht dazu führen, dass der/die Täter zwecks Vermeidung weiterer entsprechender Delikte "aus dem Verkehr gezogen" werden bzw. im Gegenteil über den ggf. "laxen" Umgang mit dem Gesetz auch noch in der Regionalzeitung sinngemäß des wiederholt berichtet wird. Die vom Strafgesetzbuch bzw. der Strafprozessordnung u.a. vorgesehene Abschreckungswirkung auf potentielle Straftäter erscheint dadurch in rechtswidriger Weise unterlaufen.

MfG G. Engelbart

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Nyheder

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 28 vom 18. Mai 2018

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
    Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/195

    Gegenstand:
    Umgang mit Einbruchsdelikten

    Begründung:
    Der Petent fordert die Bremische Bürgerschaft auf, ein Auskunftsersuchen an Polizei und
    Justizorgane betreffend der Fragestellung zu richten, wie oft und aus welchem Grund im Jahr
    2016 ermittelte Einbrecher nach Personalienfeststellung wieder auf freien Fuß gesetzt worden
    sind, die Gründe hierfür wie etwa Personalmangel oder fehlende Unterbringungsmöglichkeiten
    zu erkunden sowie die Bürger hierüber zu unterrichten. Darüber hinaus regt der Petent... mere

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