Reģions: Brēmene

S 19/197 - Naturschutz in Bremen

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
12 Atbalstošs 12 iekš Brēmene

Petīcija ir parakstīta

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  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

1) Petition Leher Feld im Hollerland

Das Land Bremen möge beschließen, eine Wegseite am Radweg Am Leher Feld für Kompensationsmaßnahmen aus dem Naturschutzgesetz zu nutzen.

Viele von Ihnen kennen das Hollerland mit dem Bereich des Naturschutzgebietes Am Leher Feld. Zur Erhöhung der Artenzahlen in diesem Gebiet kann am Rande des Leher Feldes auf der Seite der A27 eine unterstützende Bepflanzung angelegt werden - Schlehen, Wildrosen, Holunder oder Salweiden sind hier denkbar. In Kombination mit der Wiesenfauna würde sich die Artenvielfalt der Schmetterlinge und Bienen deutlich erhöhen.

Die Aufwertung um wenigstens einer Wertstufe ist dadurch möglich.

Damit wird auch das Ziel des Libellenschutzes deutlich gefördert. Es wird ein Windschatten erzeugt und weitere Nahrungsquellen für die Libellen geschaffen, zusätzlich ein Sichtschutz für potentielle Bodenbrüter zwischen dem Weg Am Leher Feld und der A27. Auf der anderen Seite benötigen diese Tiere die Früchte in der Regel nicht, diese stehen somit entweder einem Landwirt zur Vermarktung zur Verfügung oder den Bremer Bürgern.

Für eine geplante Ernte sollte diese einreihige Hecke entsprechend angelegt werden.

Diese Petition kann als Strategie für die unten aufgeführte Meldung des Umweltbundesamtes gesehen werden.

Abwechslungsreiche Kulturlandschaften durch nachhaltig betriebene Landwirtschaft

Quelle: Kurt-Jürgen Hülsbergen

Die „Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt“ (KLU) hat ihre Arbeit neu aufgenommen. Sie wird in den kommenden zwei Jahren Vorschläge erarbeiten, welche Agrarsysteme in der Lage sind die Anforderungen von Umwelt, Gesellschaft und Landwirtschaft gleichermaßen zu vereinen. „Landwirtschaft braucht neue Perspektiven. Die intensive Landwirtschaft, die uns kostengünstige Nahrungsmittel im Überfluss bereitet, ist eine der größten Verursacherinnen negativer Umweltfolgen: Verlust der Biodiversität, Belastung der Gewässer und Degradation von Böden. Negative Auswirkungen auf die Luftqualität und den Klimawandel kommen hinzu. Gleichzeitig wird die prekäre Lage der Landwirte zunehmend deutlich: Sie sind gefangen zwischen Preisverfall und Mehrproduktion – für Umweltaspekte ist da kaum noch Luft“, sagt Maria Krautzberger, die Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA).

2) Petition: Kleinkompensationsflächen

Das Land Bremen möge beschließen, dass die Wohnungsbaugesellschaften Kompensationen im Sinne des Naturschutzgesetzes auch durch das Überführen einer Baumgruppe in ein reales Waldbiotop mit dem Einbringen einer entsprechender Krautschicht erfüllen darf.

Erläuterung:

Durch kleine Versiegelungen oder andere kleine Eingriffe des Bauherren wird es durchaus notwendig für die Stadt Bremen, auch kleinste Kompensationsflächen von wenigen Quadratmetern zum Ausgleich heranzuziehen.

Allgemein lässt das Naturschutzgesetzt die Kompensation durch eine Erhöhung der Wertstufe zu.

Auf der anderen Seite wurden die Maßnahmen auf den Baugrundstücken in den letzten Jahrzehnten durch die Festlegung einer Ausgleichspflanzung von Bäumen und Gebüschen bzw. Hecken in die Planung mit aufgenommen.

Entwickeln sich die Bäume im Laufe der Jahre, entsteht in dem Bereich ein spezielles Biotop, das aufgrund der Lichtintensität am Boden nur von wenigen Waldkrautspezialisten des Waldbodens bewachsen werden kann. Diese typischen Pflanzen wie Farne, Moose, Walderdbeere, Waldmeister und Bärlauch fehlen aber in diesen Gebieten, so dass sich dort der „nackte“ Boden ausbildet.

Die Situation lässt sich nur durch einen hohen Aufwand flächendeckend beheben. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, das Problem des offenen Bodens durch kleinflächige Impfungen von einigen Quadratmetern mit der entsprechenden Krautschicht im Laufe der Zeit zu lösen. Für großflächige Ansätze dürfte es auch an den dafür notwendigen Pflanzenmaterial fehlen.

Das Land möge also den Wohnungsbaugesellschaften auch die Kompensation durch eine Renaturierung solcher Flächen erlauben. Immerhin müsste auf diesen Grundstücken der Todholzanteil erheblich erhöht (20%) werden, was praktisch nur durch den Bezug von Fremdholz aus anderen Quellen möglich ist. Das Todholz übernimmt neben der CO2-Bindung auch eine Schutzschildaufgabe bei der Nutzung von Laubbläsern.

Auf der anderen Seite kann durch diese Maßnahme ein zusätzliches Habitat für spezielle Waldbewohner in Hektargröße gebildet werden. Der Bereich der Ostwaldstraße der GEWOBA ist ein solches Beispielgebiet. Grade im Jahr des Gartenbodens ist eine solche Maßnahme sehr werbewirksam für die Ökostadt Bremen. Eine Lösung über den üblichen Durchführungsvertrag ist auch denkbar.

3) Ich bitte das Land Bremen, den Bienenschutz im Gewerbegebiet Horn-Lehe-West im Zusammenhang mit dem Naturschutzgebiet Hollerland zu verbessern.

Wichtig für den Naturschutz ist immer die Größe des Habitats.

Je größer das geschlossene Habitat umso besser für die Art!

Frei übersetzt ist ein Habitat das Gebiet, in dem z.B. der Schmetterling Nahrung für sich und seine Nachkommen (Raupen) findet. Baugebiete stellen häufig für die Tiere Wüsten dar, was aber nicht sein muss, denn bei vielen Gewerbebetrieben ist die Bepflanzung des Geländes nicht das Kerngeschäft. Dadurch wäre es für eine Ökostadt vom Vorteil, wenn die Planer die Gesamtstrategie vorgeben, nicht also Einzelaktionen mit Inselstrategien sondern als Habitatlösung über die Gesamtfläche.

Wollen wir jetzt das Habitat der Fluginsekten des Naturschutzgebietes Hollerlandes um weitere 54 ha vergrößern, steht uns das Gewerbegebiet Horn-Lehe-West zur Verfügung.

In Kombination des Urban-Gardenings und Naturschutzes kann in diesem Bereich die Anzahl der Schlehen, Wildrosen und des Holunders deutlich durch zusätzliche Bepflanzung erhöht werden.

Wir vergrößern somit das Habitat der Fluginsekten. Urban-Gardening-Ernten wird auf den öffentlichen Bereichen erlaubt, aber reiner Naturschutz auf den Gewerbeflächen, also keine Ernte und kein Betreten.

Mit den stadteigenen Flächen, die vermutlich von den Umweltbetrieben bewirtschaftet werden, steht in diesem Gebiet schon ein Netzwerk innerhalb der Fläche zur Verfügung. Durch einen Aufruf an die Gewerbetreibenden, sich an dieser Aktion zu beteiligen, besteht aber die Möglichkeit, das Ergebnis in Richtung Bienenschutz deutlich höher anzusetzen.

Bezogen auf die Kosten kann von einer Anzahl von 100 Schlehen ausgegangen werden, die dafür benötigt werden. Mit 80 cm Höhe kostet das Einzelstück 0,99 €, über die Kosten können die Umweltbetriebe genauere Auskünfte geben.

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