S 19/238 - Fütterverbot für verwilderte Tauben

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
8 Unterstützende 8 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

8 Unterstützende 8 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Fütterverbot für verwilderte Haustauben (Stadttauben) in Bremen

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§ 14 Fütterung von Tauben:

Es ist verboten, Wildtauben, verwilderte Haustauben oder Möwen zu füttern.

Zitat aus dem: „Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung in der Stadt Bremerhaven“.

Meine Eingabe:

Bitte diesen § 14 in das „Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung Bremen“ übernehmen.

Seit Monaten werden an mehreren Stellen im Innenstadtbereich von Bremen „verwilderte Haustauben“ (Stadttauben) regelmäßig täglich mit Unmengen an Körnern gefüttert.

Somit werden auch Ratten, Mäuse und andere Tiere zwangsläufig angelockt und mitgefüttert.

Die Polizei hat dagegen keine Handhabe (ich habe mit mehreren Polizeibeamten gesprochen), hätte dann aber die Möglichkeit, gegen die Fütterei vorzugehen.

Dass verwilderte Haustauben Krankheiten übertragen, ist bekannt.

Dass Ende 2016 die Vogelgrippe in und rund um Bremen von diesen verwilderten Haustauben verursacht wurde, liegt durchaus im Bereich des Möglichen.

Verwilderte Haustauben und Ratten fressen gemeinsam an der selben Futterstelle.

Verwilderte Haustauben sollten ebensowenig gefüttert werden wie Ratten.

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Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Verwilderte Haustiere (sogenannte "Stadttauben") nicht zu füttern, obwohl sie tagtäglich gegen den Hungertod ankämpfen und keine artgerechte Nahrung (Körner) finden, ist grausame Tierquälerei. Tauben stellen zudem KEINE erhöhte Gesundheitsgefahr für den Menschen da. Nur durch betreute Taubenschläge kann die Population eingedämmt werden. Fütterungsverbote bewirken lediglich, dass die Tauben vermehrt brüten, um ihre Art zu erhalten.

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