Region: Brema

S 19/361 - Bebauung von Grundstücken in der Beneckendorffallee

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
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  1. Rozpoczęty 2018
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa der Bremischen Bürgerschaft .

Sehr geehrte Damen und Herren, da ich in der Baubehörde immer wieder auf taube Ohren stoße, wende ich mich nun an Sie. Der Flächennutzungsplan von 2015 verstößt in der aktuell gültigen Fassung gegen Bundesgesetze, da der Außenbereich Beneckendorffallee einfach als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingarten ausgezeichnet wurden, obwohl diese Grundstücke die Voraussetzungen hierfür gar nicht erfüllen. Denn es handelt sich bei unseren Grundstücken weder um Kleingärten, noch um Eigentümergärten und auch nicht um Dauerkleingärten (dieses wurde mir sogar von der Baubehörde bestätigt), daher ist diese Begriffsbestimmung in keiner Art und Weise gerechtfertigt. Bei den Grundstücken handelt es sich um Eigentum von Bürgern und die kleingärtnerische Nutzung ist hier untergeordnet und manche Grundstücke werden sogar gewerbsmäßig genutzt. Anmerkung: Der planungsrechtliche Begriff „Dauerkleingarten“ in den §§5Abs.2Nr.5 und 9Abs.1Nr.15 BauGB entspricht hier dem Kleingartenbegriff des §1Abs.1 BKleingG. Er hat insoweit keinen anderen Inhalt (vlg. BVerwG, NVwZ 1984,581 = BBauBl 1984, 199 = BRS 40, 119). Das bedeutet, dass der Begriff „Dauerkleingärten“ in §5Abs.2Nr.5 und §9Abs.1Nr.15 BauGB nur Gärten umfasst, die aufgrund von Pacht- oder ähnlichen Verträgen von Kleingärtnern bewirtschaftet werden. Dieses ist übrigens nicht der einzige Außenbereich, der einfach zu Dauerkleingärten ernannt wurde. Selbst wenn die Voraussetzungen für Dauerkleingärten vorhanden wären, steht die Umwidmung der Grundstücke nicht im Einklang für das wofür der Flächennutzungsplan seht, denn: „Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar.“ Wir haben in den Bremer Kleingärten einen so hohen Leerstand, dass es wirklich fraglich ist, noch mehr Kleingärten zu schaffen. Mal abgesehen von dieser Tatsache, hat die Baubehörde gar nicht vor, den Flächennutzungsplan in unserem Bereich umzusetzen, um einen verbindlichen Bebauungsplan zu schaffen. Als ich nachgefragt habe, ob man aus unseren Grundstücken Bauland machen könnte, haben mich die Antworten sehr erschüttert: 1.Aussage der Planung: Die Stadt weiß nichts mit den Grundstücken anzufangen, deswegen wurde bestimmt, dass dort Kleingärten entstehen. 2.Aussage Abteilung Kleingärten: Die Belastung durch Elektrosmog und Lärm sei zu Hoch. 3.Aussage der Bauverwaltung: Die Summe aller Flächen seien zu klein, um es dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil zuzuordnen. Auf die Aussage der Planung möchte ich erst gar nicht eingehen, sie wurde ja auch nur Mündlich so gesagt. Allerding finden die Besitzer nicht, das die Summe aller Grundstücke zu klein sei, denn zusammen besitzen wir 50.000qm potenzielles Bauland, wahrscheinlich sogar noch etwas mehr. Zum Teil sind unsere Grundstücke auch voll erschlossen und auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich schon Wohngebäude mit 3 Etagen. Auch können wir nichts mit der Aussage anfangen, das die Lärm/Elektrosmog Belastung zu hoch ist, denn unsere Grundstücke sind zwischen 50 und 60 Meter tief und wenn man sie an der Straße bebauen würde, dann währen die Wohnhäuser weit genug vom Bahndamm entfernt. Auf Nachfrage konnte mir die Bauverwaltung auch keine Messwerte liefern, ihre Aussage war wieder mal sehr grenzwertig: „Es ist davon auszugehen, dass die durchschnittlichen Werte überschritten werden“. In Findorff wird gerade ein mehrgeschossiges Wohnhaus 20 Meter von der Bahn entfernt gebaut, aber wie Gut, dass wir nicht in 40 Meter Entfernung von der Bahn bauen dürfen.

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