Regione: Brėmenas

S 19/417 - Bau eines Weges

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
143 Palaikantis 143 in Brėmenas

Peticija pabaigta

143 Palaikantis 143 in Brėmenas

Peticija pabaigta

  1. Pradėta 2019
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija der Bremischen Bürgerschaft .

Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Mitglieder des Petitionsausschusses Als ein Anwohner Im Arster Felde wende ich mich in dringlicher Angelegenheit an Sie. Ich fasse in meinem Anliegen sowohl eigene, als auch die Interessen der überwiegenden Mehrheit der Anwohner Im Arster Felde zusammen. Mit Erschrecken mussten wir Mitte Februar dieses Jahres feststellen, dass ein bereits seit den 1970er-Jahren geplanter Abschnitt eines Wegesystems durch den Stadtteil von der Straße Im Arster Felde zum Haltestellenbereich des Robert-Koch-Straße trotz anders lautender Aussagen nun doch bereits im April diesen Jahres errichtet werden soll. Den Bewohnerinnen des Hauses Im Arster Felde 37 ist laut deren Aussage mitgeteilt worden, dass die Wegeverbindung nicht mehr verwirklicht werden könne, sofern der Baubeginn nicht bis zum 31.12.2018 erfolgte. Sinngemäß wurde kommuniziert, dass man nicht von einem Baubeginn ausgehen könne, sofern „kein Bagger vor der Tür stehe“ und die Bauarbeiten tatsächlich begännen. Mit Ablauf des 31.12.2018 kehrte bei den Anwohnern in Bezug auf die gesamte Angelegenheit Ruhe ein, denn ganz offensichtlich für Jedermann hatten keinerlei Bauarbeiten begonnen. Erst Mitte Februar erfuhr ein anderer Anwohner durch mündliche Mitteilung davon, dass der Wegeabschnitt im April nun trotzdem errichtet werden solle. Diese widersprüchlichen Aussagen sind für uns nicht nachvollziehbar und scheinen von Behördenseite eher als „Taktik“ angewendet worden zu sein, um die Anwohner bis zum Baubeginn in dem Fehlglauben zu lassen, der Wegeabschnitt würde tatsächlich nicht mehr errichtet. Der geplante Wegeabschnitt wird von der überwiegenden Mehrheit der Anwohner Im Arster Felde als „unnötig“ bezeichnet, denn mit Errichtung kämen höher zu gewichtende Nachteile zum Tragen, die in keiner Weise im Verhältnis zum ohnehin bestrittenen Nutzen des Wegeabschnitts stehen. Die Notwendigkeit dieser Wegeverbindung wird entgegen der Anwohner, die eigentlich etwas davon haben sollten, einzig und allein von behördlicher Seite gesehen. Eine „deutliche Aufwertung des Wohnquartiers“ ist den Anwohnern überhaupt nicht nachvollziehbar. Hohe Einbruchszahlen in direkten Wohnumfeld und Im Arster Felde selbst haben auf Bürgerbegehren der Anwohner dazu geführt, dass der rückwärtige Bereich Im Arster Felde zum Verlauf der Straßenbahntrasse durch eine Zaunerhöhung des ohnehin schon 2 Meter hohen Zaunes mit zusätzlichem Schutz durch Natodraht gesichert wurde. Diese Maßnahme erfolgte im Jahre 2016 und wurde von den Anwohnern ausdrücklich begrüßt, weil akute Sicherheitsbedenken soweit als möglich gemindert werden konnten. An eben durch diese Zusatzmaßnahmen gesicherter Stelle soll nun diese Wegeverbindung erstellt werden um dort bildlich gesprochen ein „Scheunentor zu öffnen“, wo zuvor mit allen Mitteln eine Absicherung gegen Einbrecher erfolgt ist. Dieses widerspricht sich selbst und geht nicht nur an den berechtigten Sicherheitsinteressen der Anwohner vorbei. Es erhöht sogar die Einbruchgefahr in der gesamten Straße, da hier eine unnötige Zugangsmöglichkeit für Einbrecher geschaffen wird. Diese berechtigen Befürchtungen teilen diverse dazu befragte Polizeibeamte des zuständigen Polizeirevieres unabhängig voneinander und mehrfach. Anderslautende Äußerungen seitens der Baubehörde, wie in einem Zeitungsartikel vom 03.05.2018 im Weser-Kurier, erscheinen den Anwohnern als blanker Hohn. Zumindest scheint es fraglich, wann der Leiter des zuständigen Polizeirevieres letztmalig dazu angehört wurde. Da dem Leiter des zuständigen Polizeirevieres am 15.02.2019 noch gar nicht bekannt war, dass die Wegeverbindung unmittelbar vor der Umsetzung steht, scheint die getätigte Aussage im genannten Zeitungsartikel inhaltlich nicht konkret untermauert zu sein und entspricht ohnehin nicht dem subjektiven Eindruck der Anwohner und den objektiv hohen Einbruchszahlen im Wohngebiet. Nicht ohne Grund sind die Anwohner Im Arster Felde am 15.02.2019 durch die Polizei Bremen im persönlichen Gespräch über erhöhte Einbruchszahlen informiert worden. (siehe Presseportal.de: POL-HB 0116; BILD.de v. 15.02.2019) Diese Sicherheitsbedenken der Anwohner betreffen zudem nicht nur die genannte Einbruchsgefahr. Unzählige Sachbeschädigungen und sogar Schüsse auf die Straßenbahn (Weser-Kurier v. 07.01.2019) an der Haltestelle Robert-Koch-Straße und damit verbundenen Ruhestörungen lassen die Anwohner befürchten, dass sich dieses Problem durch die geplante Wegeverbindung in die Straße Im Arster Felde ausweitet, wobei wie zuvor genannten Sicherheitsbedenken der Bürger durch erfolgte Zaunerhöhung mit Natodraht entgegen gewirkt wurde. Da die der Straßenbahntrasse zugewandten Gärten der Anwohner Im Arster Felde im Haltestellenbereich der Haltestelle Robert-Koch-Straße bisher schon nachweislich durch Unrat, zerschlagene Flaschen und Steine aus dem Gleisbett der Straßenbahn verunreinigt werden, befürchten die Anwohner Im Arster Felde, dass sich dieses Problem ebenfalls in die Straße hinein verlagern wird. Insgesamt bestreiten die Anwohner Im Arster Felde, dass entgegen behördenseitig anders lautender Behauptungen (WK, 03.05.2018) irgendjemandem der Weg zu einer Haltestelle abgeschnitten wird, sofern der genannte Teilabschnitt nicht errichtet würde. Vielmehr steht die im selben Artikel genannte Petition mit 90 Befürwortern einer Wegeverbindung zur Haltestelle Robert-Koch-Straße gar nicht direkten Zusammenhang mit dem hier abgelehnten Teilabschnitt. Dem Petenten der Petition S18/71 und mindestens der überwiegenden Zahl der Unterstützer ist mit dem Verbindungsweg Im Arster Felde/Haltestelle Robert-Koch-Straße gar nicht geholfen. Den Anwohnern Im Arster Felde ist das Heranziehen dieser Petition als Argument für die Errichtung eines Teilstückes dieser zusammenhängend zu sehenden Wegeverbindung nicht nachvollziehbar, da zeitlich überhaupt nicht absehbar ist, wann die Wegeverbindung in seiner Gesamtheit auch zum Nutzen des Petenten der Petition S18/71 umgesetzt sein wird. Öffentlich hat die Behörde erklärt, es werde keine Enteignungen zur Umsetzung der gesamten Wegeverbindung geben. (WK, 03.05.2018) Da diese Wegeverbindung bereits seit mehr als 40 Jahren geplant ist und eine Gesamtumsetzung nach oben genannter Behördenaussage überhaupt nicht absehbar scheint, bitten die Anwohner Im Arster Felde darum, die gesamte Planung zu überdenken und von der Teilumsetzung in Form des Verbindungsweges Im Arster Felde/Haltestelle Robert-Koch-Straße mindestens so lange Abstand zu nehmen, bis die Gesamtumsetzung möglich ist. Ein Beschluss des Fachausschusses für Bau und Umwelt (Beirat Obervieland) vom 23.09.2015 kommt hier in einer öffentlichen Sitzung zum selben Ergebnis. Die Anwohner Im Arster Felde sehen sich durch die nachträgliche Zustimmung des Beirates Obervieland zum Teilstück Im Arster Felde/Haltestelle Robert-Koch-Straße hintergangen und sehen ihre berechtigten Interessen und Einwände überhaupt nicht berücksichtigt. Ohne die Umsetzung als Gesamtheit kann die Petition S18/71 aus Sicht der Anwohner überhaupt nicht als stützendes Argument zur Umsetzung des Verbindungsweges Im Arster Felde/Haltestelle Robert-Koch-Straße heran gezogen werden, da deren Petitionsziel damit gar nicht erreicht wird. Eine im Jahre 2016 über den Beirat Obervieland (Fachausschuss Bau und Umwelt) ausdrücklich als Bürgeranfrage eingereichte Unterschriftensammlung wurde zudem nicht ordnungsgemäß weitergeleitet. Die Unterschriften seinen auf Nachfrage im Jahre 2018 verschwunden. Einer 2018 erneut bei der zuständigen Behörde eingereichten Unterschriftensammlung mit 156 Befürwortern folgte bisher keine Reaktion. Diese Tatsache stützte nach dem 31.12.2018 ohne erfolgten Beginn der Bauarbeiten die Annahme der Anwohner, die Behörde antworte nicht auf die Unterschriftensammlung, weil die Angelegenheit insgesamt erledigt sei. Die Anwohner Im Arster Felde bestreiten zu dem insgesamt, dass der Behörde die tatsächliche Anbindung der Anwohner im Wohngebiet an öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt hat, bzw. die vorgetragenen Wegeverkürzungen in irgendeiner Verhältnismäßigkeit zu den Kosten, den negativen Auswirkungen auf die Wohnqualität und den berechtigten Sicherheitsbedenken der Anwohner Im Arster Felde steht. Es wird bestritten, dass die Wegeverkürzungen aktuell jemals vor Ort festgestellt wurden. Grundsätzlich unterstützen die Anwohner eine gute Erreichbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel selbstverständlich. Die hier in den Baubestand geplanten Wegeverbindungen werden jedoch abgelehnt, weil sie keine nennenswerten Abkürzungen brächten und für die direkt betroffenen Anlieger dieser Wegeverbindungen jeweils unverhältnismäßige Härten bedeuten. Wie behördlicherseits von einem „schmalen Durchgang zwischen zwei Häusern“ (WK, 03.05.2018) gesprochen werden kann, erschließt sich den Anwohnern Im Arster Felde nicht und verharmlost die tatsächlichen Gegebenheiten und Auswirkungen auf die direkten Anlieger dieser Wegeverbindungen zu Unrecht. Vielmehr wird bestritten, dass der Behörde die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort im Einzelnen bekannt sind und jemals eine Ortsbegehung stattgefunden hat. Da die Umsetzung der Baumaßnahme unmittelbar bevorsteht, bitten wir darum, dass Sie sich möglichst unmittelbar mit der Angelegenheit befassen. Für Rückfragen stehen ich und die Anwohner Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Torsten Butt

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žinios

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 37 vom 26. April 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die
    Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/417

    Gegenstand:
    Bau eines Weges

    Begründung:
    Der Petent wendet sich gegen die Errichtung einer Wegeverbindung von der Straße Im Arster
    Felde zur Robert-Koch-Straße. Hintergrund seiner Petition ist die Befürchtung einer
    Steigerung des Risikos für Einbrüche an den angrenzenden Grundstücken, durch das
    geplante Bauvorhaben.
    Die Petition wird von 145 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Darüber hinaus
    liegen dem Ausschuss zahlreiche weitere Unterstützungsunterschriften vor.
    Der Petitionsausschuss... toliau

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